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Schutz vor den Gefahren des Tabakkonsums

Mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gilt ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen.

Was steckt in meiner Zigarette wirklich drin?

BMELV veröffentlicht Zusatzstoffe in Tabakprodukten

Die Verwendung von Zusatzstoffen in Tabakerzeugnissen ist national in der Tabak-Verordnung geregelt.

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Sicherheitsanforderungen der Europäischen Kommission senken künftig das Brandrisiko durch Zigaretten

Zigaretten dürfen künftig nur noch auf dem Markt sein, wenn ihre Zündneigung gemäß einem europäisch harmonisiertem Prüfverfahren verringert ist.

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Beschränkung der Tabakwerbung

Deutschland ist dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs beigetreten und hat sich damit zu einem umfassenden Verbot der Tabakwerbung in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben verpflichtet.

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Passivrauchen und Nichtraucherschutz

Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verbietet grundsätzlich das Rauchen in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen.

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