Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben finden sich häufig auf Lebensmitteletiketten oder in der Werbung. Die EU-Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (sogenannte Health Claims-Verordnung) über Lebensmittel legt europaweit einheitliche Anforderungen bei der Verwendung dieser Angaben fest.
Wie Lebensmittel allgemein zu kennzeichnen sind, welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich geregelt. Grundlage hierfür ist die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011, die seit dem 13. Dezember 2014 bzw. hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016 gilt. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kann in bestimmten Punkten durch die Mitgliedstaaten ergänzt bzw. konkretisiert werden.
Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Während die ersten beiden Angaben auch der Verbraucherinformation dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden.
Im Rahmen der europäischen Ausweitung des Nutri-Score wurde von den offiziell am Nutri-Score-System beteiligten Ländern (Frankreich, Belgien, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Spanien und die Schweiz) ein wissenschaftliches Gremium eingesetzt, das mögliche Änderungen des …
Lebensmittel sind in der Regel frei verkehrsfähig, sofern sie allen lebensmittelrechtlichen Vorschriften genügen. Sogenannte neuartige Lebensmittel (auch Novel Food genannt) bedürfen jedoch einer Zulassung.
In die DLMBK beruft das BMEL gleich viele Mitglieder aus den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft, Verbraucherschaft und Lebensmittelwirtschaft. Sie arbeiten ehrenamtlich als unabhängiges Gremium.
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher ernähren sich bewusst pflanzenbetont und verzichten häufiger auf tierische Produkte. Eine Viel-zahl von Alternativen zu Fleisch, Fisch oder Milcherzeugnissen auf pflanz-licher Basis ist heute bereits im Handel erhältlich. Die Gründe für den Griff zu diesen …
Für Fruchtsaft und Fruchtnektare, Honig, Konfitüren und Marmeladen, Kakao- und Schokoladenerzeugnisse sowie Energydrinks gelten besondere rechtliche Anforderungen.