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"Ein gutes Gesetz für Verbraucher"

Datum:
27.04.10

Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, zieht im Gespräch mit der Passauer Neue Presse Bilanz zum Verbraucherinformationsgesetz.

Frage: Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wird zwei Jahre alt. Ihre Bilanz?

Klöckner: Das Gesetz ist aus unserer Sicht gut angenommen worden. Wir haben im  ersten Jahr nach Inkrafttreten 487 Anfragen gezählt. Das entspricht den Werten, die wir bei ähnlichen Gesetzen haben. Die Auswertung für das  zweite Jahr läuft noch. Mit dem Gesetz wollten wir die Informationskultur in unserem Land verbessern, und das haben wir erreicht. Übrigens wurden fast 80 Prozent der Anfragen von den zuständigen Behörden kostenlos beantwortet. Sonst liegen die erhobenen Gebühren meistens zwischen fünf und 25 Euro. Sollte es tatsächlich einmal etwas teurer werden, erhält der Bürger, jedenfalls von den Bundesbehörden, einen Kostenvoranschlag.

Frage: Die Bilanz der Verbraucherschützer fällt negativ aus. Sie sprechen von einem "Informationsverhinderungsgesetz"...

Klöckner: Verbraucher haben mit dem Gesetz einen direkten Auskunftsanspruch gegenüber allen Bundes- und Landesbehörden. Das hat es so in Deutschland bislang noch nicht gegeben. Die Bürger können bei den Behörden nachfragen, ob ein Metzger schon einmal Gammelfleisch verkauft hat oder welche Verbraucherinformationen über das Lieblingsrestaurant um die Ecke vorliegen. Schwierig waren im Übrigen weniger die Anfragen normaler Endverbraucher als die umfangreichen Anfragen von Verbraucherorganisationen, die bei den Behörden einen erheblichen Rechercheaufwand verursacht haben und deren Beantwortung deshalb teilweise längere Zeit in Anspruch genommen hat. Wir wollen ein Informationsgesetz in erster Linie für Verbraucher und nicht für institutionalisierte Organisationen.

Frage: Den Kritikern zufolge werden Informationen häufig unter Verweis auf Betriebsgeheimnisse verweigert...

Klöckner: Im Unterschied zu den Vorstellungen von Rot-Grün haben wir extra Ausnahmen vom Geheimnisschutz eingebaut. Handelt ein Unternehmen rechtswidrig oder illegal, muss insbesondere bei Gesundheitsgefahr der Name des Unternehmens ganz klar von den Behörden genannt werden. Ob ein Rechtsverstoß vorliegt, entscheidet übrigens die Behörde und nicht das Unternehmen. Ich würde mir wünschen, dass die Verbraucherorganisationen das Gesetz nicht nur in Grund und Boden reden, sondern den Bürger viel stärker auf die Chancen hinweisen. Einige Behörden haben auf Grundlage des Gesetzes ihre Informationskultur positiv verändert. Ich denke an den Pflanzenschutzmittelreport in Nordrhein-Westfalen.

Quelle: Passauer Neue Presse

Interview mit:
Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner
Fragen von:
Rasmus Buchsteiner (Passauer Neue Presse)

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