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Merkblatt für Vogelfutterhersteller soll Pollenallergikern das Leben erleichtern

Durch Vogelfutter können auch Samen des Beifußblättrigen Traubenkrautes (Ambrosia artemisiifolia L.) in Deutschland verbreitet werden kann. Die Pollen dieser Pflanze können bei einigen Menschen starke allergische Reaktionen auslösen. Um der Verbreitung der Ambrosia entgegenzuwirken hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ein Merkblatt zur Verringerung der Verunreinigung von bestimmten Futtermitteln mit Samen von Ambrosia in Auftrag gegeben, das kürzlich überarbeitet wurde.

Dort, wo Vogelfreunde im Winter Vögeln mit Vogelfutter durch die kalte Jahreszeit helfen, beginnen im Frühling übrig gebliebene Samen auszukeimen. Auch jetzt ist wieder Hochsaison für die Fütterung von wildlebenden Vögeln. In diesen Futtermitteln können auch Samen von Ambrosia als unbeabsichtigte Verunreinigung enthalten sein. Diese ursprünglich aus Nordamerika stammende Pflanze hat sich bereits in einigen europäischen Ländern verbreitet.

Das Merkblatt gibt den Herstellern von Vogelfutter konkrete Tipps, wie Ambrosiasamen in Vogelfutter minimiert werden können. Dies erfordert sachgerechte Kontrollen und Reinigungsschritte sowie eine gute Herstellungspraxis. Damit soll die Verunreinigung von Vogelfutter mit Ambrosiasamen merklich reduziert werden. Gereinigte Futtermittel dürfen entsprechend gekennzeichnet werden.

Die Maßnahme ist ein Baustein im BMELV-Aktionsplan gegen Allergien und Teil eines Aktionsprogramms des Julius-Kühn-Instituts in Braunschweig. In Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen soll so eine "Ambrosia-Epidemie" wie in anderen europäischen Ländern verhindert werden.

Tipps zum Umgang mit Ambrosia sowie das überarbeitete Merkblatt

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