Zweifel an den Vorgaben zur Neuabgrenzung der benachteiligten Agrarzonen haben sich bestätigt
Deutschland hat der Europäischen Kommission fristgemäß seinen Bericht zu den Ergebnissen der Simulation zur Neuabgrenzung der benachteiligten Agrarzonen übermittelt. Dabei hat Dr. Robert Kloos, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, gegenüber der Kommission festgehalten, dass sich der schon bisher vorhandene Eindruck bestätigt habe: "Die Anwendung des Kommissions-Vorschlags führt nach deutscher Auffassung zu hohem Verwaltungsaufwand, aber nicht zu einem Zuwachs an Einheitlichkeit, Kohärenz und Transparenz in und zwischen den Mitgliedstaaten. Deutschland lehnt die neuen Kriterien deshalb weiter ab und fordert bei der Abgrenzung das deutsche Indexsystem auf Basis der Ertragsmesszahl zugrunde zu legen".
Der Agrarrat hatte im Juni 2009 in seinen Schlussfolgerungen zur Mitteilung der Europäischen Kommission vom 23.04.2009 (KOM (2009) 161 endgültig) beschlossen, dass die Mitgliedstaaten bis zum 31. Januar einen Bericht zu den Ergebnissen einer Simulation für die Neuabgrenzung der benachteiligten Agrarzonen vorlegen sollen. Dabei waren die von der Kommission festgelegten biophysikalischen Indikatoren anzuwenden: Niedrige Temperatur, Hitzestress, Bodenstruktur (Textur, Drainage, Steingehalt, Vertisoleigenschaften, Durchwurzelungstiefe) und Hangneigung. In Deutschland wurden diese Simulationen von den Behörden der Bundesländer in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst, dem von Thünen-Institut (vTI) und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) durchgeführt.
Im Ergebnis der Simulation würden die von der Kommission vorgeschlagenen Kriterien zu einem geringeren Flächenumfang der Kulisse der benachteiligten Agrarzonen sowie zu Gebietsverschiebungen führen: Bei der neuen Abgrenzung ergibt sich eine benachteiligte Fläche von rund 8 Millionen Hektar. 2,7 Millionen Hektar Fläche der bisher benachteiligten Gebiete würden wegfallen, andererseits aber 1,8 Millionen Hektar Fläche in bisher nicht benachteiligten Gebieten neu hinzukommen. Dies vor dem Hintergrund eines enormen Verwaltungsaufwandes und Mängeln in der Datenbasis und Methodik der Abgrenzung. Zum Beispiel soll eine Gemeinde nach den Vorstellungen der Kommission erst dann als benachteiligt anerkannt werden, wenn mehr als 66 Prozent der Landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) der Gemeinde ein Benachteiligungskriterium oder mehrere –kriterien erfüllen.
Deutschland möchte deshalb weiterhin das bewährte und allgemein anerkannte deutsche Indexsystem auf Basis der Ertragsmesszahl (EMZ) anwenden. Denn in deren Ermittlung gehen prinzipiell zwar die gleichen bodenphysikalischen Indikatoren ein, sie bildet aber besser als die von der Kommission vorgeschlagenen Kriterien die natürliche Ertragsfähigkeit einer Fläche ab.
Für den Fall, dass die Europäische Kommission dem nicht folgen wird, fordert Deutschland folgende Änderungen des EU-Abgrenzungsmodells:
- Anerkennung des Dauergrünlandes an der LF als separaten Abgrenzungsindikator;
- zumindest optional Anerkennung kleinerer Gebietseinheiten als die Gemeinde (Gemarkung oder Parzelle);
- Verringerung der Auslöseschwelle (Berücksichtigung eines oder mehrerer von der KOM festgelegten Indikatoren) von 66 Prozent auf 50 Prozent der LF einer Gemeinde
- Verzicht auf eine 2. Stufe der Abgrenzung, um Flächen auszuschließen, deren Benachteiligung von den Landwirten mit besonderen Maßnahmen überwunden wurden und nicht mehr wahrgenommen wird.
Bund und Länder sind sich einig darin, dass diese Änderungen die Treffsicherheit der Abgrenzung deutlich verbessern würden.

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