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Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner: Erstes Etappenziel zur Verlängerung des Branntweinmonopols erreicht

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßt den von der EU-Kommission angenommenen Vorschlag zur Verlängerung des deutschen Branntweinmonopols über den 31. Dezember 2010 hinaus. Nach diesem Vorschlag dürfen landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien noch bis 2013 staatliche Produktionsbeihilfen erhalten, müssen ihre Produktionsvolumen aber sukzessive bis 2013 senken.

Klein- und Obstbrennereien sowie Obstgemeinschaftsbrennereien dürfen nach dem Kommissionsvorschlag noch bis Ende 2017 im Rahmen des Branntweinmonopols Agraralkohol erzeugen. Landwirtschaftliche Verschlussbrennereien können zudem nach dem Ende ihrer Produktion im Rahmen des Branntweinmonopols noch Ausgleichsbeträge erhalten, um ihre landwirtschaftlichen Betriebe und Brennereien umzustrukturieren.

"Damit ist ein erstes Etappenziel hin zu der von uns angestrebten Verlängerung des Branntweinmonopols erreicht. Die mitunter schwierigen Verhandlungen mit der EU-Kommission haben sich gelohnt", sagte Aigner.

Nunmehr müssen noch der Rat und das Europäische Parlament dem Kommissionsvorschlag zustimmen. Da sich die Vorlage des Kommissionsvorschlags verzögert hatte, hat die EU-Kommission das rückwirkende Inkrafttreten der Verlängerung zum 1. Januar 2011 vorgeschlagen. Derzeit gibt es bundesweit rund 22.000 aktive Klein- und Obstbrennereien sowie 674 landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien. "Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Verlängerung des Branntweinmonopols möglichst schnell realisiert wird", erklärte Aigner.

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