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Aigner: Neues "Pfändungsschutz-Konto" der Banken sollte für Verbraucher kostenfrei sein

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat die Einführung des Pfändungsschutzkontos ("P-Konto") ab 1. Juli begrüßt und Banken und Sparkassen aufgefordert, das neue P-Konto kostenfrei anzubieten oder zumindest "keine Aufschläge zur normalen Kontoführungsgebühr" zu verlangen.

"Ohne Girokonto lässt sich der Alltag kaum organisieren. Das neue P-Konto schützt den Kontoinhaber davor, wegen einer Kontopfändung vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen zu werden und sich so noch tiefer zu verschulden", sagte Aigner heute in Berlin. Mit dem P-Konto könne auch ein verschuldeter Verbraucher im Rahmen der für ihn geltenden Pfändungsfreigrenzen die Geldgeschäfte des täglichen Lebens regeln und zum Beispiel Zahlungen für Miete oder Strom vornehmen, ohne die Sorge haben zu müssen, dass sein Konto gesperrt wird.

Jeder Bürger kann ab 1. Juli 2010 von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein bestehendes Girokonto als ein so genanntes Pfändungsschutzkonto geführt wird. Das kontoführende Kreditinstitut hat dabei jeden Kalendermonat automatisch einen pfändungsfreien Grundbetrag von zur Zeit 985,15 Euro zu berücksichtigen. Dieser Grundbetrag kann beispielsweise wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten erhöht werden. Dazu müssen entsprechende Bescheinigungen, etwa über Kindergeldleistungen, bei der Bank vorgelegt werden. Der verbesserte Pfändungsschutz für Kontoguthaben gilt auch für Selbstständige.

Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes hat die Bundesregierung das Verfahren zum Pfändungsschutz deutlich vereinfacht. Jeder Inhaber eines Girokontos kann nun automatisch Pfändungsschutz erhalten und muss nicht erst durch ein aufwändiges Gerichtsverfahren das pfändungsfreie Guthaben geltend machen.

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