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Das EU-Schulobstprogramm

Um Kindern und Jugendlichen Obst und Gemüse schmackhaft zu machen, hat der EU-Agrarrat am 18. Dezember 2008 ein Schulobstprogramm beschlossen. In Deutschland sind die Länder für die Durchführung des Programms zuständig. Sieben Ländern nehmen daran teil.

Mit dem Programm werden jährlich europaweit 90 Millionen. Euro Gemeinschaftsbeihilfe für die Mitgliedstaaten bereit gestellt, die diese Mittel in der Regel bis zu 50 Prozent kofinanzieren müssen. Deutschland stehen davon pro Schuljahr 12.488.300 Euro zur Verfügung. Ergänzt wird das Programm durch die allein von den Mitgliedstaaten zu finanzierenden vorgeschriebenen begleitenden Maßnahmen, wie zum Beispiel Informationsmaterialien, Unterrichtseinheiten, Besuche auf dem Bauernhof oder bei Obstanbaubetrieben.

Verteilt werden die Mittel auf Basis der 6- bis 10-jährigen Kinder in den Mitgliedstaaten. Zielgruppe sind aber alle Kinder und Jugendlichen in Bildungseinrichtungen.

Um an dem Programm teilnehmen zu können, müssen die Mitgliedstaaten für jedes Schuljahr eine Nationale oder Regionale Strategie einreichen, in der sie darlegen, wie das Programm ausgestaltet werden soll. Die genauen Anforderungen sind in den entsprechenden Dokumenten der Kommission aufgeführt, die über folgenden Link abrufbar sind:

  • Verordnung (EG) 13/2009
  • Verordnung (EG) 288/2009
    Die Durchführungsverordnung (Verordnung (EG) 288/2009 ) führt im Anhang I die Erzeugnisse auf, die nicht beihilfefähig sind und gibt in Anhang II eine Übersicht über die Verteilung der Gemeinschaftsbeihilfe auf die Mitgliedstaaten.

Die gesetzliche Basis in Deutschland ist das Schulobstgesetz, das im wesentlichen die Zuständigkeit, Fristen und Verteilung der Mittel regelt.

Die Länder führen durch

Äpfel vor einer Tafel mit der Aufschrift "Schulobst" Quelle: Gerhard Seybert - Fotolia.com

In Deutschland führen die Länder das EU-Schulobstprogramm durch. Diese reichen je nach Ressourcen und regionalen Besonderheiten ihre regionalen Strategien über den Bund bei der Kommission ein. Diese Strategie muss Angaben enthalten über Budget, Zielgruppen, Zeitraum, förderungswürdige Produkte und die geplanten flankierenden Maßnahmen. Die Strategien sind hier einsehbar.

Informationen zur Ausgestaltung des Programms in den Ländern erhalten Sie über die jeweiligen Websites:

Pilotprojekt Schulfrucht

Im Rahmen von "IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung" hat das BMELV das Pilotprojekt Schulfrucht gefördert, mit dem gezeigt werden sollte, wie ein Schulobstprogramm erfolgreich durchgeführt werden kann. Hier finden Sie genauere Informationen zum Pilotprojekt sowie zu den im Abschlussbericht veröffentlichten Evaluationsergebnissen.

Informationskampagne der EU

Die Europäische Kommission führt eine eigene Informationskampagne zum Schulobst- und Schulmilchprogramm durch, mit der ebenfalls für gesunde Ernährung geworben werden soll. Die "Geschmacksbande" besucht einzelne Mitgliedstaaten, ist aber auch im Internet aktiv.

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