Mehr Transparenz beim Restaurantbesuch
Die Verbraucherminister des Bundes und der Länder wollen die Transparenz bei der Lebensmittelüberwachung verbessern. Zukünftig soll ein Kontrollbarometer an der Eingangstür Verbraucher darüber aufklären, ob die amtliche Lebensmittelüberwachung in einem Restaurant, einem Imbiss oder einer Kantine hygienische Mängel festgestellt hat.
Anhand eines Kontrollbarometers sollen Verbraucher künftig die Bewertung der amtlichen Lebensmittelüberwachung erkennen können, Quelle: MNStudio - Fotolia.com
Während der 7. Verbraucherschutzminister-Konferenz (VSMK) am 15. und 16. September 2011 in Bremerhaven wurde intensiv über mögliche Hürden bei der Einführung dieses neuen Instrumentes der Verbraucherinformation diskutiert. Die noch offenen Fragen sollen nun von einer hochrangigen Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Landes Bremen geklärt werden.
"Die Verbraucher wollen klare Informationen über die Hygiene in Gaststätten, die sie besuchen. Dazu gehört auch, dass die Darstellung der Überwachungsergebnisse in den Bundesländern einheitlich erfolgt. Nur wenn die Kontrolldichte in allen Bundesländern hoch ist und die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung aktuell sind, macht das Kontrollbarometer überhaupt Sinn", erklärte Bundesministerin Ilse Aigner am Rande der Verbraucherschutzminister-konferenz in Bremerhaven.
Lebensmittelüberwachung ist Ländersache
Zuständig für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Länder im ersten Schritt auf ein gemeinsames Konzept verständigen, das Aktualität und Verlässlichkeit sicherstellt und für die Überwachungsbehörden der Länder auch umsetzbar ist.
Bereits heute kann jedes Bundesland handeln und dem Beispiel Berlins folgen: Hier werden die Kontrollergebnisse für jedermann sichtbar im Internet veröffentlicht. Im Internet könnte jedes Land auch jetzt schon das Modell des so genannten Hygienebarometers umsetzen.
Das so genannte Hygiene- oder Kontrollbarometer im Überblick:
Was wird bewertet?
Im Rahmen der amtlichen Risikobeurteilung der Betriebe bewerten die zuständigen Behörden in den Bundesländern, wie und in welchem Umfang ein Betrieb seiner Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit nachkommt. Bewertet werden unter anderem die Personal- und Produktionshygiene, so der bisherige Entwurf.
Aus den Ergebnissen der Einzelprüfungen ergeben sich Punkte, die zu einem Gesamtergebnis addiert werden sollen. Je nach Höhe der Punktzahl hat ein Betrieb die Anforderungen "erfüllt", "teilweise erfüllt" oder "unzureichend erfüllt". Die Feststellung von Mängeln zieht je nach Schwere der Verstöße Maßnahmen der zuständigen Behörde bis hin zur Betriebsschließung nach sich.
Was können Verbraucher aus dem Kontrollbarometer ablesen?
Wenn die erforderlichen Regelungen geschaffen sind, soll künftig eine graphische Darstellung in Form eines Balkendiagramms die Bewertung verdeutlichen. Jeder Betrieb ist dann verpflichtet, die sich daraus ergebende graphische Darstellung den Verbrauchern als Aushang zugänglich zu machen. Der Aushang muss so angebracht werden, dass er vor Verschmutzung und Beschädigung geschützt ist. Gut sichtbare Stellen befinden sich beispielsweise an oder in der Nähe der Eingangstür.
Zunächst soll es nach dem bisherigen Bund-Länder-Entwurf die Plakette nur in der Gastronomie geben, später auch in Metzgereien, Bäckereien und im Lebensmitteleinzelhandel.

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