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Überarbeitung der bestehenden Vorschriften für neuartige Lebensmittel (Novel Food)

Beratungen in den Gremien des EU-Rates und des Europäischen Parlaments laufen

Nach intensiver Vorbereitung hat die Europäische Kommission am 14. Januar 2008 einen Vorschlag für eine Verordnung für neuartige Lebensmittel angenommen. Die Initiative der Kommission zur Überarbeitung der bestehenden Vorschriften mit dem Ziel einer effektiveren Gestaltung des Zulassungsverfahrens bei gleichzeitiger Sicherstellung eines hohen Maßes an Verbraucherschutz ist ausdrücklich zu begrüßen.

Wesentliches Element des Vorschlags ist die Überarbeitung des für neuartige Lebensmittel vorgesehenen Zulassungsverfahrens. Die Zulassung soll zukünftig nach dem derzeit auf EU-Ebene beratenen gemeinsamen Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, Enzyme und Aromen erfolgen. Im Gegensatz zu dem bestehenden "zweistufigen" Verfahren ist damit zukünftig eine zentrale Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) vorgesehen. Eine Zulassung auf Grundlage der Risikobewertung der EBLS soll wie bisher zusammen mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Komitologieverfahrens erfolgen. Jedoch sollen gemäß Vorschlag der Kommission Zulassungen zukünftig nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel aus Gründen des Datenschutzes bei neu entwickelten Lebensmitteln, ausschließlich an den Antragsteller gerichtet werden.

Vereinfachtes Verfahren

Wesentliche Neuerung ist zudem, dass für solche neuartigen Lebensmittel, die zwar in der Europäischen Union unbekannt sind, aber in anderen Ländern außerhalb der EU traditionell als Lebensmittel verzehrt werden und für die eine ausreichende Dokumentation über die Sicherheit eines solchen Verzehrs verfügbar ist, ein Notifizierungsverfahren vorgesehen ist. Demnach kann das Lebensmittel in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden, sofern die EBLS oder die Mitgliedstaaten innerhalb einer vorgegebenen Frist keine begründeten gesundheitlichen Bedenken gegen dessen Verzehr äußern. Sollten jedoch Einwände erhoben werden, findet das allgemeine Zulassungsverfahren Anwendung.

Damit dürfte weiterhin eine breite Vielfalt des Lebensmittelangebots in der Europäischen Union und eine große Auswahl auch exotischer Lebensmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bleiben bzw. der Marktzugang unter der Voraussetzung, dass die Anforderungen an ihre Sicherheit eingehalten sind, sogar vereinfacht werden.

Der Verordnungsvorschlag wird derzeit intensiv in den Gremien des Rates und des Europäischen Parlaments beraten.

Der Standpunkt des Rates in erster Lesung wurde am 15. März 2010 angenommen. Die erste Lesung des Europäischen Parlaments fand am 24. März 2009, die zweite Lesung am 7. Juli 2010 statt. Im Folgenden stehen weitere Beratungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission an, um eine Einigung aller beteiligten Institutionen über das Verordnungsvorhaben zu erzielen.

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