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Informationen zur Web-Anwendung State Aid Notification Interactive (SANI)

1. Allgemeines

Seit dem 1. Juli 2008 sind die Anmeldungen nach Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag und Anzeigen nach den Gruppenfreistellungsverordnungen von Beihilfemaßnahmen elektronisch über die Web-Anwendung State Aid Notification Interactive (SANI) zu übermitteln (vergleiche Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 271/2008).

Das elektronische Verfahren ist für das normale und das vereinfachte Notifizierungsverfahren sowie für das Gruppenfreistellungsverfahren anzuwenden. Der sich anschließende Schriftverkehr erfolgt wie bisher außerhalb von SANI.

Hier finden Sie das Login zu Webanwendung SANI. Erklärungen der Benutzeroberfläche finden Sie im Benutzerhandbuch (Word-Datei).

2. Zugangsrechte

Die Mitgliedstaaten vergeben die Zugangsrechte zu SANI. In Deutschland vergibt sie für den Agrar- Forst- und Fischbereich das BMELV, Referat 611 (E-Mail: 611@bmelv.bund.de).

Das BMELV, Referat 611 wird jedem Koordinator einer Beihilfemaßnahme die Benutzerrechte eines "Local Administrator" erteilen, der in seinem Zuständigkeitsbereich die Zugangsrechte etwaiger weiterer Benutzer verwaltet. Der Koordinator beantragt zu diesem Zweck einmalig über das BMELV, Referat 611 (E-Mail: 611@bmelv.bund.de) den Zugang als "Local Administrator". Dieses Zugangsrecht muss nicht personenbezogen beantragt werden. Es kann auch für eine Arbeitseinheit beantragt werden, um dort einen jederzeitigen Zugriff zu gewährleisten. Bei der Beantragung als "Local Administrator" sind Name/ Arbeitseinheit, E-Mail-Anschrift – postalische Anschrift, Telefonnummer und Fax-Nummer anzugeben.

Nach Erteilung des Zugangsrechtes erhält der Koordinator über das System eine elektronische Mitteilung mit einem Login und einem vorläufigen Passwort. Nach der Anmeldung in das System erfolgt die Aufforderung, das Passwort zu ändern. Das Login bleibt unverändert. Mit dem neuen Password ist ein jederzeitiger Zugang zum System gewährleistet (siehe Benutzerhandbuch unter Nr. 8).

Mit dem Benutzerprofil des "Local Administrator" besteht die Möglichkeit, weitere Benutzerrechte zu vergeben. Nähere Angaben zu den Benutzerprofilen finden sich im Benutzerhandbuch unter Nr. 1. Die einzelnen Schritte zur Vergabe von Zugangsrechten sind im Benutzerhandbuch unter Nr. 7.dargestellt.

Wichtiger Hinweis:

Die Unterzeichnung der Anmeldung bzw. der Anzeige (siehe Benutzerhandbuch unter Nr. 8. c) wird im BMELV, Referat 611 vorgenommen. Daher darf der Benutzerstatus "Signatory" (Unterzeichner) vom vorgenannten Koordinator weder selbst genutzt noch an andere Benutzer vergeben werden. Die Unterzeichnung ist ausschließlich dem BMELV/Referat 611 vorbehalten. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU ist angewiesen, Anmeldungen oder Anzeigen, die nicht von Mitarbeitern des BMELV/Referat 611 unterzeichnet sind, nicht an die Kommission weiterzuleiten.

Bei der Vergabe von Benutzerrechten ist Folgendes zu beachten:

Nachdem das Feld "Benutzerverwaltung" angeklickt worden ist, öffnet in der nächsten Zeile das Feld "Anwender im Mitgliedstaat hinzufügen". Nach dem Anklicken dieses Feldes können die erforderlichen Eintragungen vorgenommen werden. Unter der Rubrik "Anmelden/Benutzername" können insgesamt zehn Zeichen eingesetzt werden. Die ersten drei Zeichen sind zwingend vorgeschrieben und lauten: EC$. Danach können sieben beliebige Zeichen eingesetzt werden – zum Beispiel eine Kombination aus Buchstaben des Vor- und Nachnamens des Benutzers (Beispiel: EC$gorblue).

3. Verfahren bei der Anmeldung oder Anzeige

Vor Erstellung einer Anmeldung oder Anzeige (siehe Benutzerhandbuch unter Nr. 8.) erfolgt die Aufforderung, ein sogenanntes Case-Team zu bilden, um dort alle Benutzer aufzunehmen, die ggf. in die Vorbereitung einzubinden sind, sofern sie die erforderlichen Profile besitzen. Lediglich die im Case-Team aufgeführten Benutzer haben Zugang zur Anmeldung.

In jedem Fall sind jedoch folgende Benutzer in das Case-Team aufzunehmen:

  • a) "Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" wegen seiner Eigenschaft als "Local Administrator" im BMELV, Referat 611
  • b) "Kristin Strupp-Hundenborn" und "Bern Göllner" wegen ihrer Eigenschaft als "Signatory" im BMELV, Referat 611
  • c) "Bern Müller" wegen seiner Eigenschaft als "Validator" in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU

Die weiteren für die Anmeldung bzw. Anzeige erforderlichen Schritte sind im Benutzerhandbuch unter Nr. 8. ff dargestellt.

Hinweis zur Vorgehensweise bei der Erstellung der endgültigen Fassung der Anmeldung bzw. Anzeige (siehe Benutzerhandbuch unter Nr. 8. b):

Wenn die Angaben eingetragen und notwendige Anlagen beigefügt worden sind, wird angeregt, das BMELV, Referat 611 per E-Mail (611@bmelv.bund.de) darüber unterrichtet werden, bevor die endgültige Fassung (Finalisation) der Anmeldung bzw. Anzeige erstellt wird. Das BMELV, Referat 611 hat auf diese Weise über das System die Möglichkeit, den Entwurf der Anmeldung bzw. Anzeige einzusehen, um ggf. Änderungen/Ergänzungen vorzuschlagen zu können. Nach erfolgter Abstimmung kann der zuständige Benutzer die Anmeldung bzw. Anzeige finalisieren. Der "Signatory" im BMELV, Referat 611 erhält über das System eine elektronische Mitteilung zur Vornahme der Unterzeichnung. Nach der Unterzeichnung erhält der "Validator" in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU über das System eine elektronische Mitteilung, um durch Bestätigung der Anmeldung bzw. Anzeige die Übermittlung an die Kommission vornehmen zu können.

4. Weitere Hinweise

Die Kommission verlangt, dass bei der Anzeige nach der Freistellungsverordnung (EG) Nr. 1857/2006 das Formular auch als Word-Datei beigefügt wird.

Außerdem geben Bitten der Kommission mit Blick auf das Inkrafttreten der betreffenden Beihilfemaßnahme Veranlassung zu folgenden Hinweisen:

Als Zeitpunkt des Inkrafttretens lässt sich bei SANI nur eine kalendermäßige Zeitangabe eingeben. Dieses sollte so gewählt werden, dass etwaige Auskunftsbegehren der Kommission noch vor dem gewählten Zeitpunkt beantwortet werden können.

In der Word-Datei des Freistellungsformular sollte demgegenüber hinsichtlich des Inkrafttretens dieser Maßnahme lediglich die Angabe "ab Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beihilfemaßnahme durch die Kommission" gewählt werden. Wird – hiervon abweichend - eine kalendermäßige Zeitangabe gewählt, wird angeregt, einen Zeitraum von zwei Monaten zwischen der Fertigstellung bei SANI und dem gewählten Datum des Inkrafttretens einzuplanen.

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