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EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau

in fortgeschriebener Form, nicht-amtliche Fassung
(Stand: Dezember 2011)

In den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau wird genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen.

Downloads der EU-Rechtsverordnungen für den ökologischen Landbau:

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Übersicht mit den Anhängen zur Verordnung (EG) Nr. 889/2008:

Anhang I: Düngemittel, Bodenverbesserer und Nährstoffe

Anhang II: Pestizide - Pflanzenschutzmittel

Anhang III: Mindeststall- und -freiflächen und andere Merkmale der Unterbringung

Anhang IV: höchstzulässige Anzahl von Tieren je Hektar

Anhang V: Futtermittelausgangserzeugnisse

Anhang VI: Futtermittelzusatzstoffe und bestimmte Substanzen für die Tierernährung

Anhang VII: Reinigungs- und Desinfektionsmittel

Anhang VIII: bestimmte Erzeugnisse und Stoffe zur Herstellung von verarbeiteten ökologischen/biologischen Lebensmitteln

Anhang IX: nichtökologische/nichtbiologische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs

Anhang X: Arten, für die in allen Teilen der Gemeinschaft ökologisch/biologisch erzeugtes Saatgut oder ökologisch/biologisch erzeugte Pflanzkartoffeln gemäß Artikel 45 Absatz 3 in ausreichenden Mengen und für eine signifikante Anzahl Sorten zur Verfügung stehen

Anhang XI: EU-Bio-Logo

Anhang XII: Muster der in Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vorgesehenen Bescheinigung für den Unternehmer

Anhang XIII: Muster einer Verkäuferbestätigung

Anhang XIIIa: Ökologische/biologische Produktion von Aquakulturtieren

Anhang XIV: Entsprechungstabelle

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Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

Am 19. Januar 2012 hat Bundesministerin Ilse Aigner die "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" vorgestellt.

Hätten Sie's gewusst?

Wie werden Lebensmittel verschiedener Produktionsverfahren bewertet?

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