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Haltung von Säugetieren

Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (10. Juni 1996).

Im vorliegenden Gutachten werden biologisch relevante Mindestanforderungen für Säugetiere nach dem heutigen Wissens- und Erfahrungsstand dargestellt. Es konkretisiert die Anforderungen aus Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes für Tierhalter, die als natürliche oder juristische Personen die Tiere öffentlich zur Schau stellen, ferner Personen, die Tiere - der Öffentlichkeit nicht zugänglich -

  • zur wissenschaftlichen Forschung,
  • zur Zucht,
  • aus Liebhaberei oder anderen Gründen

halten.

Das Gutachten wird derzeit überarbeitet.

Die Haltung von Wild in Gehegen sowie die nutztierartige Wildtierhaltung werden durch dieses Gutachten nicht berührt. Siehe auch: Haltung von Wild in Gehegen.

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