Button-Lösung zum Schutz vor Internet-Kostenfallen
Die Bundesregierung will mit einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr schützen. Der Gesetzentwurf, zu dem der Bundesrat Stellung genommen hat, könnte im Frühjahr 2012 in Kraft treten.
Hinter dem Gesetzentwurf verbirgt sich die vom BMELV geforderte "Button-Lösung" zum Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen vor Kostenfallen im Internet: In Zukunft soll ein Vertrag mit einem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr nur dann zu Stande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Ihre Sicherheit im Internet
Klappkarte des BMELV zum Ausdrucken und "Immer-dabei-haben":
Daher sollen Unternehmer künftig verpflichtet sein, Verbraucher bei Internetkäufen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung auf die Kosten und andere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen.
Wenn der Bestellvorgang durch die Aktivierung einer Schaltfläche erfolgt, ist diese Schaltfläche gut lesbar ausschließlich mit den Worten "Zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen. Erst nach Bestätigung der Zahlungspflicht ist der Verbraucher an den Vertrag gebunden.


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