Twinning: Behördenpartnerschaften über Grenzen hinweg
Im Rahmen von Twinning werden Experten aus den Behörden des Bundes und der Länder für bis zu zwei Jahre in Partnerländer entsandt, um gemeinsam mit deren Fachleuten Projekte wie den Aufbau einer Behörde oder die Vorbereitung eines Gesetzes durchzuführen.
Twinning hilft mit seinen Experten beim Aufbau der Verwaltung in den Nachbarländern der EU, Quelle: Andres Rodriguez - Fotolia.com
Ursprünglich war Twinning als Instrument konzipiert, um die Beitrittskandidaten bei der Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften als zukünftige Mitgliedstaaten zu unterstützen. Die Projekte werden nun im Rahmen der Heranführungshilfen für weitere Beitrittskandidaten (Türkei, Kroatien, Mazedonien) und potenzielle Kandidatenländer (westliche Balkanstaaten) fortgeführt. Seit Ende 2003 können auch einige der unter das Programm für die Neuen Unabhängigen Staaten fallenden Länder auf das Twinning-Konzept zurückgreifen. Im Rahmen der Nachbarschaftspolitik der EU wurde Twinning außerdem für die an die EU angrenzenden Staaten zur Förderung des Auf- und Ausbau institutioneller Strukturen ausgeweitet.
Seit Einführung von Twinning im Jahr 1998 gab es über 2.400 Ausschreibungen. Hierfür sind aus dem EU-Haushalt etwa 1,7 Milliarden Euro bereitgestellt worden. Deutschland hat bisher über 1.000 Angebote abgegeben und für rund 600 Projekte den Zuschlag erhalten. Deutschland ist somit im Twinning das aktivste Mitgliedsland der EU.

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