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Twinning: Behördenpartnerschaften über Grenzen hinweg

Im Rahmen von Twinning werden Experten aus den Behörden des Bundes und der Länder für bis zu zwei Jahre in Partnerländer entsandt, um gemeinsam mit deren Fachleuten Projekte wie den Aufbau einer Behörde oder die Vorbereitung eines Gesetzes durchzuführen.

Ursprünglich war Twinning als Instrument konzipiert, um die Beitrittskandidaten bei der Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften als zukünftige Mitgliedstaaten zu unterstützen. Die Projekte werden nun im Rahmen der Heranführungshilfen für weitere Beitrittskandidaten (Türkei, Kroatien, Mazedonien) und potenzielle Kandidatenländer (westliche Balkanstaaten) fortgeführt. Seit Ende 2003 können auch einige der unter das Programm für die Neuen Unabhängigen Staaten fallenden Länder auf das Twinning-Konzept zurückgreifen. Im Rahmen der Nachbarschaftspolitik der EU wurde Twinning außerdem für die an die EU angrenzenden Staaten zur Förderung des Auf- und Ausbau institutioneller Strukturen ausgeweitet.

Seit Einführung von Twinning im Jahr 1998 gab es über 2.400 Ausschreibungen. Hierfür sind aus dem EU-Haushalt etwa 1,7 Milliarden Euro bereitgestellt worden. Deutschland hat bisher über 1.000 Angebote abgegeben und für rund 600 Projekte den Zuschlag erhalten. Deutschland ist somit im Twinning das aktivste Mitgliedsland der EU.

EU-Twinning-Projekte des BMELV

Händedruck vor Hochhäusern

Das BMELV hat sich in den letzten zehn Jahren mit rund 145 Twinning-Projekten im Landwirtschafts- und Verbraucherschutzbereich sehr engagiert am sogenannten Twinning-Instrument beteiligt.

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Aktuelles aus den Projekten

Misir Mardanov, Bildungsminister von Aserbaidschan und der Parlamentarische Staatssekretär Peter Bleser

Erfahren Sie aktuelle Informationen aus den Projekten sowie über laufende Bewerbungsverfahren.

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