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Die Alterssicherung

Die Alterssicherung der Landwirte stellt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung ab. Dies schlägt sich sowohl in der Höhe der Beiträge als auch im Niveau der Renten nieder. Um einen ausreichenden Lebensunterhalt im Alter sicherzustellen, bedürfen die Renten der Alterssicherung der Landwirte der individuellen Ergänzung, etwa durch Altenteilsleistungen, Pachteinnahmen, Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung oder langfristige private Vorsorge.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Die für das Jahr 2012 geltenden Beiträge und Beitragszuschüsse sind in der Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2012 geregelt. In Westdeutschland beträgt der Beitrag 224 Euro je Monat, in Ostdeutschland 191 Euro je Monat. Der Beitrag setzt sich bis zum Erreichen einer bestimmten Einkommenshöhe aus einem Zuschuss des Bundes und einem vom Landwirt zu leistenden Betrag zusammen. Die Anteile variieren je nach Einkommensklasse.

Hier ein Überblick:

Zuschüsse und Beträge für 2012 in Westdeutschland in Euro
Einkommensklassemonatlicher Zuschussmonatlicher Nettobetrag
bis 8.220 134 90
8.221 bis 8.740 125 99
8.741 bis 9.260 116 108
9.261 bis 9.780 108 116
9.781 bis 10.300 99 125
10.301 bis 10.820 90 134
10.821 bis 11.340 81 143
11.341 bis 11.860 72 152
11.861 bis 12.380 63 161
12.381 bis 12.900 54 170
12.901 bis 13.420 45 179
13.421 bis 13.940 36 188
13.941 bis 14.460 27 197
14.461 bis 14.980 18 206
14.981 bis 15.500 9 215
ab 15.501 0 224
Zuschüsse und Beträge für 2012 in Ostdeutschland in Euro
Einkommensklassemonatlicher Zuschussmonatlicher Nettobetrag
bis 8.22011576
8.221 bis 8.74010784
8.741 bis 9.2609992
9.261 bis 9.7809299
9.781 bis 10.30084107
10.301 bis 10.82076115
10.821 bis 11.34069122
11.341 bis 11.86061130
11.861 bis 12.38053138
12.381 bis 12.90046145
12.901 bis 13.42038153
13.421 bis 13.94031160
13.941 bis 14.46023168
14.461 bis 14.98015176
14.981 bis 15.5008183
ab 15.5010191

Über die Ausgestaltung der Alterssicherung der Landwirte und die Perspektiven ihrer finanziellen Entwicklung informiert der Lagebericht 2009, den die Bundesregierung im November 2009 beschlossen und dem Deutschen Bundestag und Bundesrat vorgelegt hat.

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