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Anklicken des Bildes öffnet ein Video zum Thema sicheres Spielzeug Interaktives Video zum Thema "Sicherheit von Kinderspielzeug", Quelle: BMELV

Sicheres Spielzeug

Der Schutz der Kinder hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Mit einer Reihe von Maßnahmen in verschiedenen Bereichen versucht sie, einen möglichst hohen Schutz zu erreichen.

Hersteller, Importeure und Händler haben die Pflicht und Verantwortung, die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten: Spielzeug, das sie auf den Markt bringen, muss allen geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und darf die Gesundheit nicht gefährden.

Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrollieren die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen an Spielzeug. Zeigen die Ergebnisse ihrer Untersuchungen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden, ergreifen die zuständigen Behörden entsprechende Maßnahmen.

Solche Kontrollen sind daher ein wichtiges Instrument, um Kinder vor Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen durch unsichere Produkte zu schützen.

Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen auf Basis wissenschaftlich fundierter Aussagen

Gerade Kleinkinder nutzen ihr Spielzeug sehr intensiv: Sie nehmen es in den Mund, knabbern, lutschen, ziehen und zerren daran. Zur Realität im Kinderzimmer gehört auch, dass Spielzeug keine Altersgrenzen kennt. Kleine Kinder greifen sich schon mal das Spielzeug der größeren Geschwister und stecken es in den Mund. Deshalb ist für die Sicherheit von Spielzeug ein Schutz vor gesundheitsgefährdenen Stoffen so wichtig.

Die Bundesregierung greift dazu auf wissenschaftlich fundierte Aussagen über nachweisbare Risiken zurück um aus ihnen frühzeitig politischen Entscheidungsbedarf abzuleiten. Im Geschäftsbereich des BMELV befasst sich das Bundesinstitut für Risikobewertung intensiv mit Fragen der chemischen Sicherheit bei so genannten verbrauchernahen Produkten, zu denen auch das Spielzeug gehört.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Spielzeug minimieren

Bunte Spielklötze

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält die Grenzwerte der EU-Spielzeugrichtlinie für verschiedene gesundheitsgefährdende Stoffe für nicht ausreichend. Die Bundesregierung will eine Minimierung von PAK in Spielzeug erreichen.

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