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Kennzeichnung nach dem "1 plus 4"-Modell: Neuer Leitfaden des BMELV

Beim "1 plus 4"-Modell werden der Energiegehalt und die Gehalte an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz als absolute Menge und zusätzlich ihr prozentualer Anteil am Richtwert der Tageszufuhr bezogen auf die Packungsgröße angegeben.

Nach diesem Modell werden mittlerweile eine Vielzahl von verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet.

Mindestkriterien für Portionsgrößen

In einigen Fällen werden bei der Kennzeichnung Portionsgrößen sehr niedrig angesetzt, wodurch der Eindruck entstehen kann, ein Lebensmittel enthalte weniger Kilokalorien oder Fett als dies tatsächlich der Fall ist. Das "1 plus 4"-Modell empfiehlt daher Mindestkriterien für die Festlegung der zu verwendenden Bezugsmengen um die Energie- und Nährstoffgehalte besser abschätzen zu können: Es soll auf einen Blick erkennbar sein, wie viele Kilokalorien zum Beispiel mit einem Becher Joghurt oder einer Scheibe Wurst oder Käse aufgenommen werden, ohne Verbraucher beim Einkauf umrechnen müssen.

Bildliche Darstellung des Energiegehalts

Nach Kenntnis des BMELV ist der Energiegehalt für Verbraucherinnen und Verbraucher eine der wichtigsten Angaben im Rahmen der Nährwertkennzeichnung. Daher wird im neuen Leitfaden hierfür eine besondere und hervorgehobene Darstellung in Form eines Tortenschnittmodells empfohlen.

Durch diese bildliche Darstellung werden die in einer Packung eines Lebensmittels enthaltenen Kilokalorien für Verbraucherinnen und Verbraucher noch verständlicher und übersichtlicher präsentiert.

Kennzeichnung nach dem 1+4-Modell: 5 Diagramme mit Energiegehalt und den Gehalten an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz als absolute Menge und zusätzlich ihr prozentualer Anteil am Richtwert der Tageszufuhr. Die Diagramme verdeutlichen den Energiegehalt und die Gehalte an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz (das Beispiel bezieht sich auf die Packung als mögliche Verzehrseinheit), Quelle: BMELV

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Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

Am 19. Januar 2012 hat Bundesministerin Ilse Aigner die "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" vorgestellt.

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