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Viertes Treffen der Vertragsparteien zum Cartagena-Protokoll über die Biologische Sicherheit

Als Gastgeberland der 9. Vertragsstaatenkonferenz zur Konvention über die biologische Vielfalt in Bonn wird Deutschland vom 12. bis 16. Mai 2008 auch das vierte Treffen der Vertragsparteien (MOP 4) zum Cartagena-Protokoll ausrichten.

Das Ziel des Cartagena-Protokolls ist es, weltweit ein angemessenes Schutzniveau bei der Weitergabe, Handhabung und Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen, die nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt haben können, zu schaffen. Dabei werden auch Risiken für die menschliche Gesundheit berücksichtigt. Dazu regelt das Protokoll auf Völkerrechtsebene unter anderem Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Verbringung gentechnisch veränderter Organismen.

Das regelmäßig parallel zur Vertragsstaatenkonferenz zur Konvention über die biologische Vielfalt stattfindende das Treffen der Vertragsstaaten zum Cartagena-Protokoll dient als Steuerungsorgan für die Umsetzung des Protokolls. Die wesentliche Rolle des Treffens der Vertragsparteien liegt in der laufenden Beobachtung der Umsetzung des Cartagena-Protokolls und dem Fällen notwendiger Entscheidungen zur Verbesserung und Förderung seiner Anwendung. Die Treffen fanden zunächst jährlich und ab 2006 im zweijährigen Turnus statt. Bisher haben drei Treffen stattgefunden.

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