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Agrarsozialpolitik

Ilse Aigner

"Agrarsozialpolitik ist gestaltende Politik zugunsten der aktiven Landwirte und ihrer Familien."(Bundesministerin Ilse Aigner)

Die Agrarsozialpolitik trägt als zielorientierte, gestaltende Politik zugunsten der aktiven Landwirte und ihrer Familien dazu bei, die Voraussetzungen für die Entfaltung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft zu schaffen. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung bietet den Landwirten und ihren Familien finanziellen Schutz bei Wechselfällen des Lebens (Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Erwerbsminderung, Alter und Tod eines Versicherten). Als berufsständisch geprägtes Sondersystem ist sie darauf ausgerichtet, die besonderen Belange selbständiger Landwirte bei ihrer sozialen Absicherung bestmöglich zu berücksichtigen und den Strukturwandel in der Landwirtschaft sozial zu flankieren.

Die Abfederung der finanziellen Folgen des Strukturwandels ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher stellt der Bund im Rahmen der Agrarsozialpolitik im Jahr 2012 finanzielle Hilfen von rund 3,69 Milliarden Euro bereit.

Mit fortlaufenden Reformen wird dem Ziel Rechnung getragen, die landwirtschaftliche Sozialversicherung als eigenständiges, auf die Bedürfnisse der selbständigen Landwirte zugeschnittenes System der sozialen Sicherung zukunftsfähig zu gestalten und es für die Landwirte bezahlbar zu halten.

Als Folge des anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft ist die Zahl der Versicherten in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung seit vielen Jahren rückläufig. Die Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hat diesen Strukturveränderungen nicht in gleicher Weise Rechnung getragen wie die Organisation der allgemeinen Sozialversicherung. Um das eigenständige agrarsoziale Sicherungssystem langfristig leistungsfähig zu erhalten, soll mit einem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) die Organisation gestrafft und damit effizienter gemacht werden (siehe Pressemitteilung vom 2. November 2011: Aigner: "Die christlich-liberale Koalition steht zu den Bauern" ).

Landwirtschaftliche Krankenversicherung

Versichertenkarte, Geld und Tabletten

Für Landwirte und Personen, die Land- und Forstwirtschaft als Existenzgrundlage betreiben, für ihre arbeitenden Angehörigen und für Land - und Forstwirte im Ruhestand ("Altenteiler") besteht eine Versicherungspflicht.

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Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Hand in Gips

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist eine genossenschaftlich organisierte Solidargemeinschaft zur Absicherung berufsbedingter Unfallrisiken.

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Alterssicherung der Landwirte

Seniorenpaar auf einer Bank

Die Alterssicherung der Landwirte gewährt Leistungen, die denen der gesetzlichen Rentenversicherung ähnlich sind. Die Alterssicherung der Landwirte ist als Teilsicherung konzipiert.

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Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft

Männer bei der Arbeit am Kartoffelroder

Die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften ist für viele landwirtschaftliche Betriebe alljährlich ab Beginn der Vegetationsperiode von großer Bedeutung.

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