Pflanzenschutz
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"Moderner Pflanzenschutz bedeutet, eine nachhaltige pflanzliche Erzeugung und gleichzeitig die berechtigten Interessen des Verbraucher- und Umweltschutzes zu sichern."(Bundesministerin Ilse Aigner)
Das BMELV ist innerhalb der Bundesregierung federführend für Fragen des Pflanzenschutzes und der Pflanzengesundheit und die entsprechenden rechtlichen Regelungen. Unter Pflanzenschutz verstehen wir heute eine Vielfalt von Maßnahmen und Aktivitäten, die alle ein Ziel verfolgen: Schäden an Nutzpflanzen zu verhindern oder zu mindern. Pflanzenschutz ist daher Voraussetzung und zugleich fester Bestandteil einer leistungsfähigen und nachhaltigen Pflanzenerzeugung und Kulturlandschaft. Neben dem Pflanzenschutz ist auch ein nachhaltiger Pflanzenbau eine wichtige Grundlage.
Novelle des Pflanzenschutzgesetzes
Die vielen nicht-chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen, die Landwirte, Gärtner, Winzer oder Förster anwenden, werden in der Öffentlichkeit oft nicht so wahrgenommen wie die Anwendung eines chemischen Pflanzenschutzmittels. Werden vorbeugende Pflanzenschutzmaßnahmen und nicht-chemische Maßnahmen kombiniert und vorrangig genutzt, spricht man von "integriertem Pflanzenschutz". Er wird spätestens ab 2014 für alle Mitgliedsstaaten der EU verbindlich und gehört zusammen mit dem Schutz des Grundwassers zur "Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz".

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