Bürokratieabbau
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"Der Abbau unnötiger Bürokratie ist eine Daueraufgabe."(Bundesministerin Ilse Aigner)
Bürgerinnen und Bürger stellen hohe Anforderungen an die Agrarwirtschaft: Landwirte sollen mit Boden, Wasser und Luft sorgfältig umgehen, zum Klimaschutz beitragen, Tiere und Pflanzen in ihrer Vielfalt schützen sowie Landschaften pflegen. Lebensmittel sollen hochwertig und gesund, aber auch bezahlbar sein. Die Land- und Ernährungswirtschaft ist deshalb ein hoch regulierter Bereich.
Das BMELV überprüft ständig, ob die Regeln, Normen und Kontrollen sinnvoll, angemessen und notwendig sind. Hohe Standards im Umwelt-, Tier- oder Verbraucherschutz bleiben erhalten; sie müssen aber für die Betriebe handhabbar sein. Was über das erforderliche Maß oder die Vorgaben des EU-Rechts hinaus geht, ist abzubauen oder zumindest zu vereinfachen.
Der Abbau unnötiger Bürokratie wird seit 2006 vom BMELV auf allen Ebenen durch verschiedene Maßnahmen und Aktivitäten vorangetrieben. Wesentliche Vereinfachungen wurden seit 2006 bereits erreicht, weitere Projekte laufen. Im Rahmen eines Programms der Bundesregierung hat das BMELV bereits rund 32 Prozent der Bürokratiekosten in seinem Zuständigkeitsbereich abgebaut. Wegen der großen Bedeutung des EU-Rechts für die tägliche Arbeit in den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft steht der Bürokratieabbau auf EU-Ebene besonders im Fokus.

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