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Leitfaden für die Risikobewertung durch die zuständige Behörde bei der Durchführung der Ausnahmen vom Verfütterungsverbot gemäß § 27a der Futtermittelverordnung

Erstelldatum:
04.03.11

Mit § 27a der Futtermittelverordnung (FMV) wird die Anwendung von Anhang IV Teil II Abschnitt A Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 220/2009 (ABl. L 87 vom 31.03.2009, S. 155) geändert worden ist, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verbindlich vorgeschrieben.


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