Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik
Fischereipolitischer Empfang der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der Europäischen Union
- Datum:
- 08.12.09
- Ort:
- Brüssel
- Redner:
- Staatssekretär Gert Lindemann
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
1. Einleitung und Dank
"Alle Jahre wieder…" – so beginnt nicht nur ein deutsches Weihnachtslied, alle Jahre wieder treffen sich auch die Freunde der Fischerei kurz vor Weihnachten hier in Brüssel.
Dieser Empfang der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik, zu dem ich Sie herzlich begrüßen darf, hat sich nun schon zu einer liebgewordenen Tradition entwickelt.
Eine liebgewordene Tradition ist es inzwischen auch, dass wir aus diesem Anlass vertraute Kolleginnen und Kollegen aus
- dem Europäischen Parlament,
- der Kommission,
- dem Ratssekretariat und
- unseren Nachbar- und Partnerländern
willkommen heißen können. Kolleginnen und Kollegen, die auf dem selben Felde ackern oder besser gesagt: im selben Gewässer fischen. Mein besonderer Dank gilt zunächst den Kollegen unserer Ständigen Vertretung, die diese Veranstaltung - wie immer - mit viel persönlichem Einsatz vorbereitet haben.
Doch was wäre der heutige Abend ohne die Spezialitäten der deutschen Fischwirtschaft? Die Deutsche See hat einmal mehr weder Kosten noch Mühen gescheut, um uns mit den Früchten aus Meer und See zu verwöhnen. Ihnen, Herr Dr. Dill, dafür herzlichen Dank!
Doch bevor wir uns den kulinarischen Genüssen hingeben, lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur Fischereipolitik sagen: Denn Sie wissen ja: In der Fischereipolitik ist man nie fertig – noch nicht einmal kurz vor Jahresende!
2. Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP)
Meine Damen und Herren, in der Agrarpolitik haben wir den "Health Check" erfolgreich abgeschlossen. In der Fischereipolitik stehen wir, wenn Sie so wollen, noch mittendrin.
Ich möchte Ihnen, Herr Kommissar Borg, dafür danken, dass Sie die notwendigen fachlichen Erörterungen so früh angestoßen haben.
Mein Dank, dass der breite Meinungsbildungsprozess schon zu ersten Ergebnissen, zu guten Ergebnissen, geführt hat, gilt natürlich auch und nicht zuletzt der schwedischen Präsidentschaft, die ihr hartes Geschäft erfolgreich erledigt hat.
Und so ist die Bilanz am Jahresende insgesamt positiv:
- Mit der EU-Fischereikontrollverordnung und den IUU-Vorschriften (Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei) sind wichtige Reformschritte bereits eingeleitet und umgesetzt,
- die Diskussionen zum Grünbuch sind schon weit vorangeschritten.
Mit der erstgenannten Verordnung ist es gemeinsam gelungen, die Fischereikontrolle in der EU künftig einfacher, kostengünstiger und gerechter zu gestalten.
Wir haben erreicht, dass durch die Einführung neuer und moderner Kontrollinstrumente sowie abschreckender Sanktionen Verstöße künftig EU-weit schneller aufgedeckt und wirksamer bekämpft werden können.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Meilenstein für eine nachhaltige Fischerei in der EU. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erholung der Fischbestände.
Die Fischereikontroll-Verordnung ergänzt die Instrumente der Verordnung zur Bekämpfung der illegalen Fischerei, die mit Beginn des nächsten Jahres Anwendung finden.
Die Bekämpfung der IUU-Fischerei zählt für Deutschland zu den zentralen fischereipolitischen Themen, gemeinsam haben wir nun die gemeinschaftliche Rechtsgrundlage hierfür geschaffen.
Zur Diskussion um das Grünbuch lassen Sie mich kurz Folgendes sagen:
- Wir waren und sind uns alle darin einig, dass der mit der GFP-Reform von 2002 eingeleitete Prozess weiterzuentwickeln ist.
- Für uns hat das Nachhaltigkeitsziel bei dieser Reform oberste Priorität. Dieses Ziel sollte aus deutscher Sicht gemeinsam mit dem Ökosystem- und Vorsorgeansatz das Leitprinzip in der bevorstehenden Reformdiskussion sein. Es darf allerdings künftig nicht dazu kommen, dass es unter der Überschrift "Nachhaltigkeit" getarnt lediglich zu einer Diskussion über die Umverteilung von Ressourcen geht!
Ungeachtet der erforderlichen Reformen braucht die europäische Fischerei verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Deshalb stehen die Grundpfeiler der GFP für Deutschland nicht zur Disposition. Dazu zählen
- die Verteilung der Gesamtfangmengen nach dem Prinzip der relativen Stabilität,
- das System von nationalen Quoten und
- die Fischereiabkommen.
Unserer Auffassung nach stellen diese Grundpfeiler am ehesten sicher, dass die Mitverantwortung der Mitgliedstaaten für die nachhaltige Fischerei gewahrt bleibt und die Küstenfischerei eine verlässliche Zukunftsperspektive hat.
Und ich denke, dass wir auch hierbei gemeinsam auf einem guten Weg sind. Aber, sehr geehrter Herr Kommissar Borg: Ein Stein des Anstoßes liegt noch quer auf diesem guten Weg und hindert uns aus deutscher Sicht am Vorankommen:
Bei der Aufwandsregelung ist - anders als Sie das in Berlin in Aussicht gestellt hatten - bisher keine akzeptable Lösung für die deutsche Fischerei gefunden worden. Meinen Mitarbeitern wurde in den Gesprächen mit den Dienststellen der Kommission deutlich gemacht, dass die Kommission nicht bereit ist, von den Kriterien, die der wissenschaftliche Ausschuss STECF für die Befreiung von der Aufwandsregelung definiert hat, abzuweichen.
Erschwerend kommt hinzu, dass mit der Durchführungsverordnung zum Kabeljau-Wiederauffüllungsplan bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung für Deutschland und andere Mitgliedstaaten ein erhebliches Risiko besteht, den größten Teil seines Fangaufwandes zu verlieren. Dann nämlich, wenn sich der Kabeljaubestand erholt und die Beifänge die Schwelle von 1,5 Prozent überschreiten sollten. Dies wäre nach der erst vor kurzem erfolgten Auslegung der KW-Tage-Regelung durch die Kommissions-Dienststellen der Fall, wonach der Fangaufwand nicht mehr reaktiviert werden kann, wenn er aufgrund eines Ausnahmeantrags vom zugeteilten Gesamtaufwand des Mitgliedstaates abgezogen wurde.
Das ist nicht im Sinne des vom Rat beschlossenen Kompromissvorschlags zum Kabeljau-Wiederauffüllungsplan und bleibt für Deutschland völlig inakzeptabel.
Ich wäre Ihnen, sehr geehrter Herr Kommissar Borg, wirklich dankbar, wenn Sie auf eine für alle Seiten akzeptable Lösung der Probleme bei der Aufwandsregelung hinwirken könnten. Die bisher stets sehr konstruktiven Gespräche mit Ihnen stimmen mich da zuversichtlich.
Ich hoffe also sehr, dass Sie hier noch einmal eingreifen werden – anknüpfend an unsere gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren, für die ich mich herzlich bedanke.
3. Schluss
Meine Damen und Herren, ich glaube, diese Ausführungen genügen als "Appetitanreger" für unsere anschließende Diskussion in lockerer Runde.
Und wenn ich schon mit der Weihnachtslied-Zeile "Alle Jahre wieder" begonnen habe, dann kann ich auch mit "Nun lasst uns froh und munter sein" schließen.
In diesem Sinn wünsche ich Ihnen
- interessante Gespräche,
- einen angenehmen Abend und
- Genuss ohne Reue bei hervorragendem Fisch und gutem Wein.
Last but not least möchte ich Ihnen, lieber Herr Kommissar Borg - auch im Namen von Frau Bundesministerin Aigner - von Herzen alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg wünschen!
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Und nun: Guten Appetit!

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