Navigation und Service

Wein

Wein wird aus frischen Trauben hergestellt. Unmittelbar nach der Ernte werden die Trauben gepresst (Kelterung) und so der Traubenmost gewonnen. Aus dem Traubenmost wird durch die alkoholische Gärung der Wein erzeugt (Weiß- und Roséwein). Für die Gewinnung des Rotweins sind besondere Verfahren zur Herauslösung des roten Farbstoffs aus der Beerenhaut erforderlich, zum Beispiel die Maischegärung.

In der Europäischen Union (EU) unterliegt der Anbau von Weinreben sowie die Erzeugung und Kennzeichnung von Wein einer Reihe von gesetzlichen Bestimmungen. Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben eine Übersicht über die einschlägigen Rechtsvorschriften erstellt, die kostenlos im Internet eingesehen werden kann: http://ec.europa.eu/agriculture/markets/wine/leg/index_de.htm.

In Deutschland gelten weitere Rechtsvorschriften wie zum Beispiel das Weingesetz, die Weinverordnung oder die Wein-Überwachungsverordnung.

Für die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Sie prüfen auch die ordnungsgemäße Herstellung und Verarbeitung bei den Winzern und Abfüllbetrieben und entnehmen Stichproben.

Diese Seite

Unternavigation aller Website-Bereiche