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Zukunft der Berglandwirtschaft

Gebirgsregionen sind in ökonomischer und ökologischer Hinsicht besonders empfindliche Räume.

Sie haben nur dann eine nachhaltige Zukunft, wenn sie Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum bleiben und nicht zum "Museum" werden. Die Landwirtschaft im Alpenraum leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Besiedlungsdichte, zur Erzeugung typischer Qualitätsprodukte, wie zum Beispiel Bergkäse, zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und damit für ihre touristische Nutzung, sowie zum Schutz des Bodens vor Erosionen, Lawinen und Überschwemmungen. Die standortangepasste Landbewirtschaftung trägt maßgeblich zum Erhalt der Biodiversität im Alpenraum bei.

Besonderheiten der Berglandwirtschaft

Gebirgsregionen sind besonders schwierige Standorte für die landwirtschaftliche Produktion. In aller Regel handelt es sich um Grünland, das nur durch grasfressende Tiere wie etwa Kühe genutzt werden kann. Vorherrschende Produktionsrichtung ist daher die Milcherzeugung und in geringerem Umfang die Rindfleischerzeugung.

Kuh auf Almwiese Berglandwirtschaft hängt in besonderem Maße von der Milcherzeugung ab., Quelle: © Christa Eder - Fotolia.com

Für die Bewirtschaftung der zum Teil steilen Hänge ist oft teure Spezialmechanisierung erforderlich. Zum Teil geht es nicht ohne Handarbeit. Aufgrund der Höhenlage ergeben sich kurze Wachstumszeiten für die Vegetation bei vergleichsweise niedrigen Durchschnittstemperaturen, hohen Niederschlägen und lang anhaltender Schneebedeckung. Das Erzeugen von Futter wie beispielsweise Heu für das Milchvieh ist deshalb arbeitsintensiv und schwer rationalisierbar. Naturgemäß sind die Milchviehbetriebe in Gebirgsregionen deshalb sowohl von der Fläche als auch vom Viehbesatz her nicht so groß wie in vergleichsweise begünstigteren Lagen. Weitere Einkommensquellen, wie Tourismus und Forstwirtschaft, tragen notwendigerweise zu einem ausreichenden Familieneinkommen bei.

Weitere Unterstützung der Berglandwirtschaft unabdingbar

Für die Herstellung von Qualitätsprodukten wie Bergkäse erzielen Berglandwirte zum Teil gute Erlöse. Trotz dieser möglichen Produktdifferenzierung ist die Abhängigkeit der Berglandwirtschaft vom Milchmarkt und seinen Regularien insgesamt gegeben. Auf Grund der gestiegenen Nachfrage nach Milchprodukten sowie witterungsbedingten Produktionsausfällen in einigen Exportländern sind die Rahmenbedingungen auf dem Milchmarkt zurzeit zwar gut. Dies muss aber nicht immer so sein. Milchpreisrückgänge treffen die Berglandwirtschaft auf Grund der hohen Produktionskosten besonders und bergen immer die Gefahr, dass die Produktion an besonders schwierigen Standorten aufgegeben wird. Das wäre mit negativen Konsequenzen für die Erhaltung der Kulturlandschaft und die touristische Attraktivität und Wirtschaftskraft der Gebirgsregionen verbunden. Mit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Produktion könnte auch eine ausreichende Pflege der Bergwälder (Lawinen-Schutzwälder) nicht mehr gewährleistet sein, weil diese häufig von Berglandwirten als zweites wirtschaftliches Standbein genutzt werden. Berglandwirte und Forstverwaltungen gemeinsam können eine naturnahe Waldbewirtschaftung gewährleisten und standortgemäße und stabile Wälder erhalten und entwickeln.

Um negative Auswirkungen auf die Berglandwirtschaft soweit wie möglich zu vermeiden, wird die Bundesregierung die Berglandwirtschaft zusammen mit den betroffenen Bundesländern auch weiterhin in besonderem Maße unterstützen.

Wesentliche Maßnahmen der Bundesregierung für die Berglandwirtschaft

Direktzahlungen

Mit dem deutschen Kombinationsmodell der Entkopplung erhalten die Bergbauern seit 2005 in der Regel deutlich höhere Direktzahlungen als unter dem alten System gekoppelter Direktzahlungen, da die Begünstigung extensiver Formen der Grünlandbewirtschaftung eine ausdrückliche Zielsetzung des deutschen Kombinationsmodells ist. Damit wurde die in der Zeit vor der Agrarreform festzustellende relative Schlechterstellung des Grünlandes sowie des sonstigen Ackerfutterbaues insbesondere gegenüber dem Maisanbau aufgehoben.

Bei der Festsetzung der Zahlungsansprüche im deutschen Kombinationsmodell wurde neben der entkoppelten Milchprämie (3,55 Cent je Kilogramm Milchquote erhalten alle Milchviehhalter) ein flächenbezogener Betrag für Dauergrünland in Höhe von 88 Euro je Hektar Dauergrünland (so genannte "Grünlandprämie") eingeführt.

Ab 2010 werden die vergleichsweise flächenreichen und vieharmen Berglandwirtschaftsbetriebe auf Grünlandstandorten in der Regel von der Anpassung des Wertes der Zahlungsansprüche zu regional einheitlichen Durchschnittswerten profitieren. Die "Grünlandprämie" steigt dann bis 2013 auf circa 350 Euro. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung angesichts der Bedeutung der Berglandwirtschaft für die Erhaltung der Kulturlandschaft vollständig gerechtfertigt und nicht in Frage zu stellen. Für die begünstigten Landwirte wird dies eine spürbare, unmittelbare Einkommenswirkung haben.

Ausgleichszulage

Ab 2010 kann die Prämie auf  200 Euro je Hektar aufgestockt werden. Sofern die Prämienhöhe von 200 Euro je Hektar in Einzelfällen als Anreiz für die Fortführung vor allem der Milchproduktion nicht ausreicht, kann der Betrag noch weiter erhöht werden, wenn der Durchschnittsbetrag in der gesamten Kulisse des Landes den Betrag 200 Euro je Hektar nicht übersteigt.

Bei der Überprüfung der Ausgleichszulage muss die Kommission auf jeden Fall die Wirkungen eines Ausstiegs aus der Milchquotenregelung berücksichtigen.

Agrarumweltmaßnahmen

Die Agrarumweltmaßnahmen innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe " Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) können von den Ländern unter finanzieller Mitbeteiligung des Bundes auch in der neuen Förderperiode angeboten werden.

Die Förderpalette der GAK bietet neben den verschiedenen Formen der Grünlandextensivierung auch eine Förderung der besonders umwelt- und tiergerechten Sommerweidehaltung von Milchkühen, Rindern zur Aufzucht oder Mastrindern, an. Von dieser "Weideprämie" könnten gerade die ohnehin extensiv wirtschaftenden Berglandwirte profitieren. Allerdings haben die Länder bisher diese Fördermöglichkeit nicht ausgeschöpft. Der Bund wird daher im Rahmen seiner Möglichkeiten in den Beratungen mit den Ländern auf eine stärkere Nutzung dieser Fördermöglichkeiten drängen.

Neben den oben genannten Agrarumweltmaßnahmen bieten die Länder gezielte Landschaftspflegeprogramme (wie etwa im Rahmen des Vertragsnaturschutzes) außerhalb der GAK an.

Agrarinvestitionsförderung

Die derzeitige Bindung der Förderung an den Nachweis einer Milchreferenzmenge behindert und verteuert die Entwicklung zukunftsgewandter Milcherzeuger. Dies gilt auch für die Berglandwirtschaft. Das BMELV wird daher die Kommission auffordern, die Quotenbindung der Investitionsförderung im Rahmen des von ihr zu entwickelnden Gesamtkonzeptes für den Ausstieg aus der Milchquote aufzuheben. Die Mittel für die Investitionsförderung werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz bereitgestellt.

Im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Förderbedingungen wird sich das BMELV gegenüber den Ländern dafür einsetzen, dass die teure Spezialmechanisierung der Berglandwirte gefördert werden kann. Hierfür sollte das Mindestinvestitionsvolumen für Investitionen in der Berglandwirtschaft von 30.000 Euro auf 20.000 Euro herabgesetzt werden.

Außerdem hat das BMELV bei der Gestaltung der Förderbedingungen dem breiteren Qualifikationsprofil der stark diversifizierten Berglandwirtschaft durch eine eher allgemeine Anforderung an die Ausbildungsqualifikation Rechnung getragen, indem der Rahmenplan der GAK keinen konkreten Fachschulabschluss mehr fordert. Stattdessen sind berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs nachzuweisen. Die Einzelheiten des Nachweises regeln die Länder.

Milchquote

Um den milchproduzierenden Landwirten frühzeitig Planungssicherheit zu geben, ist ein deutliches Signal auf EU-Ebene erforderlich, wie die EU-Milchmarktordnung in den kommenden Jahren ausgestaltet werden soll. Möglichst bereits im Rahmen des anstehenden Health Checks im Jahre 2008 sollte die Europäische Kommission daher eine schlüssige Gesamtkonzeption für den Fall eines Ausstiegs aus der Milchquote vorlegen.

Ein wichtiger Baustein einer solchen Konzeption müssen Begleitmaßnahmen sein, die die notwendigen Anpassungsprozesse auf betrieblicher Ebene flankieren und die auch weiterhin Perspektiven für die Landwirtschaft zum Beispiel in Berggebieten bieten. Zur Finanzierung sind insbesondere die im EU-Haushalt für den Milchbereich bisher veranschlagten und frei werdenden Mittel zu erhalten und zu nutzen.

Milchviehaufzucht

Die Milcherzeugung ist ein elementarer Bestandteil der alpenländischen Landwirtschaft. Bedingt durch die naturräumlichen Gegebenheiten bleibt den Betrieben aber eine bestimmte Form des Größenwachstums verwehrt. Die Herdenführung ist geprägt durch traditionelle Produktionsweisen mit einer intensiven Einzeltierbetreuung.

Diese tradierten, regional begrenzten Produktionsverfahren bedingen Schwierigkeiten bei der Einhaltung bestimmter Vorschriften zum Schutz von Kälbern.

Hinsichtlich des Verbots Kälber anzubinden haben die Tierhalter dargelegt, auch die Kälberanbindung könne tiergerecht durchgeführt werden. Eine intensive, auf das Einzeltier bezogene Betreuung sei sichergestellt. Hervorzuheben sei insbesondere auch, dass die Tiere im Rahmen der Almbewirtschaftung vier bis sechs Monate auf der Sommerweide gehalten würden.

Vor diesem Hintergrund tritt das BMELV gegenüber der Europäischen Kommission für eine Ausnahmeregelung für diese begrenzte Anzahl von Betrieben ein, wonach in die Richtlinie des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern eine Regelung aufgenommen wird, nach der unter besonderen Umständen das Verbot der Kälberanbindung keine Anwendung finden muss.

Hinsichtlich des Gebots der Gruppenhaltung von Kälbern wurde für Kleinbetriebe bereits eine pragmatische Lösung gefunden. Das BMELV und die Länder verständigten sich darauf, dass die Einzelhaltung von mehr als acht Wochen alten Kälbern nur dann für Cross-Compliance relevant ist, wenn mehr als fünf zueinander passende Kälber vorhanden sind.

Cross-Compliance

Die von Deutschland initiierten politischen Beschlüsse auf EU-Ratsebene zur Entbürokratisierung der Cross-Compliance mit ihren Kernpunkten Bagatellregelung für geringfügige Verstöße, Beschränkung der Kontrollen auf ein Prozent der Direktzahlungsbetriebe und erweiterte Ankündigung der Vor-Ort-Kontrollen sind ein wichtiger Schritt für praxisgerechte Regelungen, die auch den landwirtschaftlichen Betrieben in Berggebieten zugute kommen. Gleichwohl ist bei Änderungen der Cross-Compliance-Regelungen bzw. von Cross-Compliance zugrunde liegenden Fachrechtsregelungen auf EU-Ebene die Berglandwirtschaft angemessen zu berücksichtigen.

Alpenkonvention

Die Alpenkonvention wurde am 7. November 1991 von der Europäischen Gemeinschaft in Salzburg unterzeichnet und 1996 ratifiziert. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Alpenkonvention werden in verschiedenen Protokollen, wie dem Protokoll "Berglandwirtschaft", festgelegt. Dieses Protokoll wurde 2006 von der Europäischen Gemeinschaft förmlich ratifiziert. Damit bekennt sich auch die EU dazu, die standortgerechte und umweltverträgliche Berglandwirtschaft im Alpenraum so zu erhalten und zu fördern, dass ihr wesentlicher Beitrag zur Aufrechterhaltung der Besiedlung und der nachhaltigen Bewirtschaftung gewährleistet ist. Das Protokoll bietet einen gemeinsamen Rahmen für eine grenzüberschreitende Strategie mit gemeinsamen Zielen und Maßnahmen zur Lösung der besonderen Probleme dieses Raums.

Fazit

Die Bedeutung der Berglandwirtschaft geht weit über die rein ökonomische Betrachtungsweise hinaus. Mehr als an anderen Standorten ist die Berglandwirtschaft nötig, um die Landschaft offen und für den Tourismus attraktiv zu halten. Bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen im Berggebiet sichern zusammen mit dem Bergwald durch den Schutz vor Lawinen und Erdrutschen die Bewohnbarkeit der Bergregionen. Schließlich trägt eine standortangepasste Landbewirtschaftung in Berggebieten zum Erhalt wertvoller Biotope und der Biodiversität bei.

Diese gesellschaftlichen Leistungen der Berglandwirtschaft werden mit Hilfe der genannten Maßnahmen honoriert und der Anpassungsdruck in der Berglandwirtschaft vermindert. Deshalb wird die Bundesregierung die Berglandwirtschaft auch weiterhin zusammen mit den betroffenen Bundesländern in besonderem Maße unterstützen.

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