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Produktsicherheit

Ilse Aigner

"Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass alle Produkte für den privaten Konsum gesundheitlich unbedenklich und sicher sind."(Bundesministerin Ilse Aigner)

Produkte für den privaten Konsum müssen gesundheitlich unbedenklich und sicher sein. Die geltende Rechtslage ist eindeutig: Wer Waren oder Dienstleistungen verkauft, trägt Sorge dafür, dass von ihnen keine Gefahr für die Menschen ausgeht. Das gilt für den vorgesehenen Gebrauch, aber auch für absehbare Fehlanwendungen. Für diese Sicherheit haftet der Hersteller oder der Importeur.

Um die technische Sicherheit zu gewährleisten, gibt es im Europäischen Recht für viele Produkte Mindestanforderungen. Die Hersteller bescheinigen mit dem CE-Kennzeichen, dass ihre Waren die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union erfüllen. Darüber hinaus gibt es für bestimmte Produkte wie kosmetische Mittel oder Spielzeug auf Gemeinschaftsebene spezifische Regelungen, die beispielsweise den Einsatz von Duft- und Farbstoffen regeln oder Kennzeichnungsvorschriften enthalten.

Das BMELV setzt bei der Produktsicherheit einen Schwerpunkt auf allergene Stoffe sowie Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind.

Tätowiermittel: Verbotene Inhaltsstoffe

Tätowierer bei der Arbeit

Stoffe, die für das Herstellen und Behandeln von kosmetischen Mitteln bereits verboten sind und Azofarbstoffe, die krebserregende Amine abspalten, dürfen nicht in Tätowiermitteln enthalten sein.

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Sicheres Spielzeug

Bunte Spielklötze

Der Schutz der Kinder hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Mit einer Reihe von Maßnahmen in verschiedenen Bereichen versucht sie, einen möglichst hohen Schutz zu erreichen.

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Bisphenol A in Babyfläschchen wird vorsorglich verboten

Babyflasche

Da nicht alle Fragen zu Bisphenol A abschließend wissenschaftlich geklärt sind, wird die Verwendung von Bisphenol A zur Produktion von Babyfläschchen ab dem 1. März 2011 in Deutschland vorsorglich verboten.

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Schutz der Verbraucher vor krebserregenden Stoffen (PAK)

Plastikschuhe

Deutschland bittet die EU-Kommission, den Gehalt gefährlicher PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) in verbrauchernahen Produkten zu beschränken.

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Achtung, Duftstoffe! - Bestandteile von Kosmetika können zu Allergien führen

Verbraucherin richt an Duschgelflasche

Es kommt immer wieder vor, dass Kosmetika bei Verbrauchern zu allergischen Reaktionen führen. Jeder Dritte hat schon einmal unter einer solchen Unverträglichkeit gelitten, die oft mit Rötungen der Haut und Juckreiz einhergeht.

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Mehr Produktsicherheit bei kosmetischen Mitteln

verschiedene kosmetische Mittel für das Gesicht

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel wird die Produktsicherheit bei diesen Erzeugnissen erhöht. Aus Sicht des BMELV ist dies ein wichtiger Beitrag zu mehr Verbraucherschutz.

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Nanotechnologie: Antworten auf oft gestellte Fragen

verschiedene kosmetische Mittel für das Gesicht

Nanotechnologie gilt als eine wichtige Zukunftstechnologie und wird bereits in vielen Bereichen des täglichen Lebens (zum Beispiel Kosmetika, Lebensmitteln) eingesetzt, ohne dass dies ersichtlich ist.

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Seniorengerechte Produkte im Haushalt

Seniorin am Laptop

Oft nutzen Konsumenten Produkte, die in der Handhabung Probleme bereiten und den Anforderungen an Sicherheit und Ergonomie nicht entsprechen. Eine vom BMELV geförderte Broschüre hilft bei der Auswahl besser geeigneter Produkte.

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Zusatzinformationen

Charta für Landwirtschaft und Verbraucher (verweist auf: Informationen zur Charta)

Am 19. Januar 2012 hat Bundesministerin Ilse Aigner die "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" vorgestellt.

Hätten Sie's gewusst?

Seit 45 Jahren tragen die wissenschaftlichen Experten der "Giftkommission" dazu bei, dass die Anzahl von Todesfällen bei Kindern nach Vergiftungsunfällen maßgeblich zurückgeht.

Pressemitteilung des BfR zum 45jährigen Bestehen der Kommission zur Bewertung von Vergiftungen

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