Das Deutsche Lebensmittelbuch
Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln, die für die Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel von Bedeutung sind, beschrieben werden (Paragraf 15 LFGB).
Diese Leitsätze sind keine Rechtsnormen, sie ergänzen diese und haben den Charakter objektivierter Sachverständigengutachten, die der gerichtlichen Nachprüfung unterliegen. In den Leitsätzen wird die Verkehrsauffassung der am Lebensmittelverkehr Beteiligten beschrieben, das heißt der redliche Hersteller- und Handelsbrauch unter Berücksichtigung der Erwartung der Durchschnittsverbraucher an die betreffenden Lebensmittel.
Die Leitsätze werden erarbeitet von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission. Ihr gehören derzeit paritätisch aus den Kreisen der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft 32 Mitglieder an. Die Kommission arbeitet nach einer vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erlassenen Geschäftsordnung und ist ein unabhängiges Gremium, das nicht an Weisungen gebunden ist. Das BMELV unterstützt die Arbeit der Kommission, indem es die anfallenden Kosten übernimmt und ihr ein Sekretariat zur Verfügung stellt, das den Schriftverkehr abwickelt. Das BMELV ist nicht selbst Mitglied der Kommission und hat daher auch kein Stimmrecht.
Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse hat die Kommission sieben Fachausschüsse eingesetzt, die unter Beteiligung spezieller Sachkenner Leitsatzentwürfe erarbeiten. Diese Leitsatzentwürfe werden den nach Paragraf 16 (2) LFGB zu beteiligenden Kreisen zur Stellungnahme zugeleitet, bevor sie der Kommission zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Leitsätze werden von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission im Interesse der Überzeugungskraft grundsätzlich einstimmig beschlossen und vom BMELV im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlicht.
Hinweise, Anregungen oder Kritik richten Sie bitte an das
Sekretariat der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Postfach 14 02 70
53107 Bonn
Telefon: 02 28 / 529 - 31 55
E-Mail: 314@bmelv.bund.de

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