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Nahaufnahme eines Riffs, auf dem Weihnachtsbaumwürmer wachsen Quelle: © Monty Chandler, Fotolia.com

Schutz der Meeresumwelt

Die Fischerei und der Umweltschutz beeinflussen sich gegenseitig. Die Fischerei ist abhängig von einer intakten Umwelt, beeinflusst die maritime Umwelt aber auch selbst. Eine verlässliche Zukunft für die Fischwirtschaft kann es nur geben, wenn die Fischerei nachhaltig, das heißt, im Einklang mit der Natur und in Vorsorge für künftige Generationen betrieben wird.

Völkerrechtliche Grundlagen

Primäre Ziele der Umwelt- und Entwicklungspolitik der Völkergemeinschaft sind der Schutz der Ozeane, Meere und Küstengebiete sowie der Schutz, die rationelle Nutzung und Entwicklung ihrer lebenden Ressourcen. Dies erklärt Kapitel 17 der Agenda 21 der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 (Rio-Konferenz).

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) bildet - neben der politischen AGENDA 21 - die völkerrechtliche Grundlage für Regelungen zur Umsetzung dieser Politikziele. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zum Schutz der Ozeane politisch verpflichtet und das Seerechtsübereinkommen ratifiziert.

Folgende Institutionen und Regelungen befassen sich weltweit mit dem Zustand der Weltmeere, ihrer Ressourcen sowie den sie beeinflussenden Faktoren durch menschliches Verhalten:

  • die Vereinten Nationen im Rahmen des "Informellen Konsultativprozesses über Ozeane und Seerecht" (UNICPOLOS) und dem darauf basierenden Seerechtsbericht des Generalsekretärs des Vereinten Nationen (Fischerei- und Omnibusresolutionen)
  • die Seeschifffahrtsbehörde der Vereinten Nationen (IMO)
  • die Konvention über Biologische Diversität (CBD) sowie
  • die Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)

Meeresschutzabkommen

Das BMELV wirkt auf Basis internationaler Meeresschutzübereinkommen an der Verbesserung des Zustandes von Nord- und Ostsee sowie des Nordatlantiks mit. Es führt damit auch internationale und nationale Verpflichtungen aus.

Der Meeresumweltschutz setzt einen effektiven Schutz der Seegebiete, der inländischen Gewässer und natürlich auch eine nachhaltige Bewirtschaftung der agrarischen Flächen voraus. Die Standards und Empfehlungen hierfür werden in internationalen Konventionen verhandelt.

So arbeitet das BMELV im Rahmen der Vereinten Nationen an der Überarbeitung des Fischereiabkommens über weitwandernde Arten sowie der Biodiversitäts-Konvention mit. Bei der Biodiversitäts-Konvention geht es auch um die Art und Weise der Fischerei und um die Einrichtung von Schutzgebieten auf Hoher See. Grundlagen hierfür ergeben sich aus dem Seerechtsbericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, dem Informellen Konsultativprozess zum Seerecht (UNICPOLOS) sowie aus dem Meeresumweltausschuss der Vereinten Nationen (MEPC).

Das BMELV setzt sich ein für

  • den Schutz der Meeresumwelt der Nordsee im Rahmen der Nordseeschutzkonferenzen sowie der Oslo-Paris-Kommission (OSPAR),
  • den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Ostsee im Rahmen der Helsinki-Kommission (HELCOM) und von BALTIC 21 und
  • die trilaterale Wattenmeerkooperation (TWC), der Naturschutzkooperation für das Wattenmeer zwischen Dänemark, den Niederlanden und Deutschland. Das BMELV nimmt hier die Interessen einer nachhaltigen Küsten- und Muschelfischerei wahr.

Europäisches Meeresschutzrecht

Im Rahmen der Europäischen Meeresschutzstrategie und des Grünbuchs Meerespolitik setzt sich das BMELV für eine Verbesserung der Agrarumweltstandards, eine nachhaltige Fischerei und den Erhalt der Meere als gemeinsame Lebensgrundlage der Menschheit ein.

Bei der Umsetzung und Durchführung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU wirkt das BMELV mit. Die Fischereiinstitute des Johann Heinrich von Thünen-Instituts im Geschäftsbereich des BMELV sind zuständig für die fischereibezogenenen Indikatoren und in Bereichen des Schadstoffmonitorings.

Vor dem Hintergrund des Meeresumweltschutzes ist auch die stärkere Orientierung der Gemeinsamen Fischereipolitik am Nachhaltigkeitsprinzip unter Beachtung wissenschaftlicher Vorgaben zu sehen. Alle Bemühungen des Meeresumweltschutzes, dem Ökosystemansatz und dem Vorsorgeansatz Rechnung zu tragen, setzen allerdings einen erhöhten Forschungsaufwand voraus.

Gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium (BMU) erarbeitet das BMELV auf Basis wissenschaftlicher Ausarbeitungen des vTI und des BfN Fischerei-Managementpläne für geschützte Meeresflächen der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee nach NATURA 2000.

Bedrohte Meeressäuger

Ein weiteres Anliegen der Bundesregierung ist der Schutz von Meeressäugern, insbesondere von Walen und Delphinen. Diese hoch entwickelten Lebewesen werden zum einen durch gezielte Fangaktivitäten bedroht, weil zum Beispiel Walfleisch in einigen Ländern immer noch als Delikatesse gilt. Zum anderen gilt es in der Fischerei zu vermeiden, dass Meeressäuger sich in Netzen verfangen und ertrinken. Meeressäuger werden darüber hinaus durch Meeresverschmutzung und durch Lärmemissionen gefährdet, die vor allem von Schiffen oder Bohrinseln ausgehen. Der Lärm stört den Orientierungssinn der Tiere und ist vermutlich mit dafür verantwortlich, dass immer wieder Wale stranden und qualvoll verenden.

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