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Veröffentlichungen nach dem Tierzuchtgesetz

Basierend auf dem EG-Recht werden nach dem Tierzuchtgesetz die in Deutschland staatlich anerkannten Zuchtorganisationen sowie Informationen über bestimmte pferdesportliche Veranstaltungen, der Kommission, den anderen Mitgliedstaaten und den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland zugänglich gemacht. Neben den Veröffentlichungen, die auf das EG-Recht zurückzuführen sind, werden außerdem auch die Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten veröffentlicht, die eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz besitzen und damit nur in Deutschland tätig sein dürfen.

Anerkannte Zuchtorganisationen

Säugende Sau mit Ferkeln

Als staatlich anerkannte Zuchtorganisation / Züchtervereinigung gelten die Organisationen, die von einer zuständigen Behörde eines Bundeslandes oder Mitgliedsstaates nach den in der Europäischen Gemeinschaft harmonisierten Vorschriften anerkannt worden sind.

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Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten nach dem Tierzuchtgesetz

Kuh und Bulle im Besamungsraum

Neben den nach dem Veterinärrecht zugelassenen Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten können in Deutschland auch Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz erhalten (Paragraf 17 Absatz 1 Tierzuchtgesetz).

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Pferdesportliche Veranstaltungen mit diskriminierendem Charakter

Trabrennen mit Pferden und Sulky

Pferdesportliche Veranstaltungen mit diskriminierenden Charakter zwischen Equiden mit Ursprung in dem Veranstaltungsmitgliedstaat und den Equiden mit Ursprung in einem anderen Mitgliedstaat sind grundsätzlich untersagt.

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