Veröffentlichungen nach dem Tierzuchtgesetz
Basierend auf dem EG-Recht werden nach dem Tierzuchtgesetz die in Deutschland staatlich anerkannten Zuchtorganisationen sowie Informationen über bestimmte pferdesportliche Veranstaltungen, der Kommission, den anderen Mitgliedstaaten und den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland zugänglich gemacht. Neben den Veröffentlichungen, die auf das EG-Recht zurückzuführen sind, werden außerdem auch die Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten veröffentlicht, die eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz besitzen und damit nur in Deutschland tätig sein dürfen.

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