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Nachhaltiger Anbau von Biokraftstoffen und Biostrom

Mit den am 24. August und am 2. November 2009 in Kraft getretenen Nachhaltigkeits-Verordnungen für den Biomassestrom- und Biokraftstoffbereich wird die EU-Richtlinie 2009/28 in die Praxis umgesetzt. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Politik der Bundesregierung zur Umsetzung der Energie- und Klimaschutzziele.

Für Biokraftstoffe und Biostrom darf ab der Ernte 2010 nur noch Biomasse eingesetzt werden, die nachweislich nachhaltig hergestellt worden ist. Dies schreiben die zur Umsetzung des EU-Rechts erlassene Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung vor. Die beiden Verordnungen gelten sowohl für Biomasse aus Deutschland als auch aus anderen Staaten, wenn eine Anrechnung auf die Biokraftstoffquote, eine steuerliche Ermäßigung oder Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland erfolgen soll.

Die Nachhaltigkeitsverordnungen setzen voraus, dass Biomasse mindestens ein Treibhausgasminderungspotenzial von 35 Prozent erreicht. Dies betrifft in erster Linie die Produktion von Raps-, Palm- oder Sojaöl. Zukünftig darf grundsätzlich keine Biomasse eingesetzt werden, die von Flächen mit einem hohen Naturschutzwert, wie zum Beispiel Urwäldern, Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand, wie er in Feuchtgebieten anzutreffen ist, oder Torfmooren stammt.

Kontrolle

Für die Überwachung und Kontrolle der kompletten Anbau-, Liefer- und Herstellungskette sind unabhängige Zertifizierungssysteme und -stellen zuständig, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuvor anerkannt und dann überwacht werden. Näheres dazu sowie zahlreiche Rechtsgrundlagen, Erläuterungen, Muster und Vorlagen finden Sie im Internetangebote der BLE.

BLE-Leifaden

Der Biomasse-Leitfaden erläutert die gesetzlichen Vorgaben für alle Beteiligten: vom einzelnen Anbaubetrieb über die verarbeitenden Betriebe, den Landhandel bis hin zum Anlagenbetreiber von Strom und Nachweispflichtigen beim Kraftstoff. Der 80-seitige Leitfaden hilft zum Beispiel bei allen Fragen der Dokumentation einer nachhaltigen Biomasseherstellung. Welche Aufgaben und Voraussetzungen die Zertifizierungsstellen erfüllen müssen, beschreibt die Broschüre ebenfalls.
Zur umfassenden Aufbereitung des Themas wurden in dem Ratgeber sowohl die Erfahrungen der betroffenen Umwelt- und Wirtschaftsverbände als auch die wissenschaftlichen Ergebnisse eines Projektes zu Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse berücksichtigt.

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