Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hat das Ziel, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, weiter zu reduzieren. Das BMELV hat hierzu ein Internetportal eingerichtet.
Quelle: © Michel Bazin - Fotolia.com
Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln baut auf der gegebenen Rechtssituation im Pflanzenschutz auf. Mit einer Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die dem Anwender klare Vorschriften über die Handhabung und Anwendung der Mittel vorgibt, Bestimmungen zur Qualität und Sicherheit von Pflanzenschutzgeräten und zur Sachkunde der Anwender von Pflanzenschutzmitteln, den zusätzlichen Bestimmungen im Pflanzenschutzgesetz und in den Grundsätzen für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz sowie in anderen Rechtsbereichen besteht ein sehr umfassender Rechtsrahmen.
Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die Förderung von Innovationen im Pflanzenschutz und die Weiterentwicklung der Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes. Dazu sollen geeignete Maßnahmen, die von Bund und Ländern durchgeführt und getragen werden, beitragen.
Die Maßnahmen sollen dazu führen, dass
- Risiken reduziert werden, die durch die Anwendung insbesondere chemischer Pflanzenschutzmittel für Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen, und die Intensität der Anwendung dieser Pflanzenschutzmittel zurückgeführt wird,
- Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in einheimischen und eingeführten Agrarprodukten weiter zurückgehen und damit ein wesentlicher Beitrag zum vorsorgenden Verbraucherschutz geleistet wird,
- die wirtschaftliche Situation der Betriebe verbessert wird, indem Kosten für unnötige Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln vermieden werden.
Modellvorhaben "Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz"
Eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung der Risiken durch Pflanzenschutzmittel (Ziel 1.) ist die Praxiseinführung neuer integrierter Pflanzenschutzverfahren. Dazu soll das Modellvorhaben "Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz" initiiert werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht als Projektträger des BMELV Demonstrationsbetriebe aus Obst- und Weinbau in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zum Modellvorhaben auf der Homepage der BLE:

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