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Bürokratieabbau der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat sich mit dem Regierungsprogramm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" auf ihre Fahnen geschrieben, unnötige Bürokratie abzubauen.

Seit nunmehr fünf Jahren werden Gesetze und Verordnungen gemessen und geprüft, um ein "Zuviel" an Kosten verursachender Reglementierung abzubauen.

Hintergrund ist das Bestreben der Bundesregierung, der Wirtschaft Zeit und Geld zu sparen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.

Informationspflichten

Zu diesem Zweck werden seit 2006 diejenigen Informationspflichten der Wirtschaft ermittelt, die durch Bundesrecht verursacht worden sind. Informationspflichten sind rechtlich bestehende Verpflichtungen, Daten oder sonstige Informationen zu beschaffen oder zu übermitteln, so z.B. Antrags-, Berichts-, Dokumentations- oder Statistikpflichten.

Wird also der Wirtschaft etwa durch eine bundesrechtliche Vorgabe auferlegt, Anträge auszufüllen, Messergebnisse zu übermitteln oder sonstige Informationen beizubringen, so werden zunächst die Kosten beziffert, die das Befolgen dieser Informationspflichten verursacht.

Das Statistische Bundesamt hat nach einem erprobten Rechenmodell, dem Standard-Kosten-Modell, sämtliche Kosten der Wirtschaft als Folge von Informationspflichten errechnet. Danach ergaben sich Bürokratiekosten in Höhen von rund 48 Milliarden Euro.

Das Ziel der Bundesregierung ist die Senkung dieser Kosten um 25 Prozent bis zum Ende des Jahres 2011.

Für das BMELV wurden zu Beginn der statistischen Erhebungen entsprechende Bürokratiekosten in Höhe von 424,3 Millionen Euro errechnet. Dabei beruhen allerdings rund 80 Prozent dieser Kosten auf verbindlichen Vorgaben des EU-Rechts, das den Agrar- und Ernährungsbereich sowie den Verbraucherschutz besonders prägt. Gleichwohl ist es dem BMELV gelungen, innerhalb seiner Zuständigkeiten bisher rund 31,7 Prozent der Bürokratiekosten abzubauen.

Erfüllungsaufwand

Das eingangs erwähnte Regierungsprogramm ist zwischenzeitlich ausgeweitet worden. Es werden nun nicht mehr allein die Informationspflichten der Wirtschaft in den Fokus genommen, sondern der gesamte Aufwand, der Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung durch die Befolgung von rechtlichen Vorgaben entsteht.

Die Bundesregierung trägt damit dem Umstand Rechnung, dass unter Bürokratie mehr als nur Informationspflichten und daraus resultierende Kostenbelastungen zu verstehen sind.

Dieser Aufwand wird zukünftig bei allen Gesetzes oder Verordnungsvorhaben einer umfassenden Prüfung unterzogen. Die oben erläuterten Informationspflichten bilden demnach nur noch einen Teil des Erfüllungsaufwands, werden bei den Unternehmen jedoch weiterhin separat ausgewiesen, um den Bürokratieabbau für die Wirtschaft transparent zu gestalten.

Aber auch für die Bürgerinnen und Bürger sollen Verbesserungen beim Bürokratieabbau greifbar werden. Denn hier wird erstmals der zeitliche und der finanzielle Aufwand quantifiziert, den bei ihnen die Erfüllung rechtlicher Vorgaben auslöst. Ziel ist es, bei Rechtsetzungsvorhaben auf der Grundlage einer umfassenden Folgenabschätzung stets diejenige Vorgabe zu wählen, die die geringsten Bürokratiekosten und den geringsten zeitlichen Aufwand nach sich zieht.

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