Wie gentechnisch veränderte Organismen zugelassen werden...
Um einen gentechnisch veränderten Organismus (GVO) freisetzen zu dürfen, muss ein Zulassungsverfahren beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) positiv durchlaufen werden. Das BVL ist seit dem 1. April 2004 als Bundesoberbehörde für die Genehmigung von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen verantwortlich.
Zum Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):
Das BVL wurde zum 1. Januar 2002 errichtet. Zentrale Aufgaben sind die Koordination zwischen Bund und Ländern, die transparentere Gestaltung der Kommunikation von Risiken sowie das Management von Risiken, bevor aus ihnen Krisen entstehen. Als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMELV mit Dienstsitzen in Braunschweig und Berlin nimmt das BVL zahlreiche Aufgaben in den Bereichen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes wahr. Das Bundesamt koordiniert eine bundeseinheitliche Lebensmittelüberwachung, fungiert als nationale Kontaktstelle für das Schnellwarnsystem der Europäischen Union und übernimmt Überwachungsaufgaben für Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Darüber hinaus ist es zuständig für die Zulassung von Tierarzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln und gentechnisch veränderten Organismen.

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