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Allgemeine Kennzeichnungsvorschriften

Verbraucher müssen erkennen können, was sie essen. Dabei helfen ihnen klare rechtlichen Regelungen wie etwa bei der Grundkennzeichnung und Allergenkennzeichnung. Aber auch Möglichkeiten der freiwilligen Kennzeichnung durch spezielle Label bieten Orientierung beim Einkauf.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum - BMELV sieht Aufklärungsbedarf

Verbraucherin betrachtet Lebensmitteletikett

Der Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) wird vom Verbraucher oft so verstanden, dass ein Lebensmittel nicht mehr genießbar und daher wegzuwerfen ist. Dies ist jedoch eine Fehlinterpretation.

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Kennzeichnung nach dem "1 plus 4"-Modell: Neuer Leitfaden des BMELV

Kennzeichnung nach dem 1+4-Modell: 5 Diagramme mit Energiegehalt und den Gehalten an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz als absolute Menge und zusätzlich ihr prozentualer Anteil am Richtwert der Tageszufuhr.

Beim "1 plus 4"-Modell werden der Energiegehalt und die Gehalte an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz als absolute Menge und zusätzlich ihr prozentualer Anteil am Richtwert der Tageszufuhr bezogen auf die Packungsgröße angegeben.

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Zusätzliche Kennzeichnung bei Lebensmittel-Farbstoffen

Verschiedene bunte Süßigkeiten

Lebensmittel mit bestimmten Farbstoffen müssen mit der Angabe "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beinträchtigen" gekennzeichnet sein.

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Deutliche Kennzeichnung von Käse- und Schinken-Imitaten

Pizzastücke Schinken, schwarzen Oliven und Gemüse

Forsa-Umfrage im Auftrag des BMELV zeigt: 90 Prozent der Verbraucher für bessere Information.

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Logo "Ohne Gentechnik": Mehr Transparenz beim Lebensmitteleinkauf

Logo Ohne Gentechnik

Ein einheitliches Logo des BMELV gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern Sicherheit, dass in so gekennzeichneten Lebensmitteln keine gentechnisch veränderten Bestandteile vorhanden sind.

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Allergenkennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln ist Pflicht

Zutatenliste einer Verpackung mit Hinweisen für Allergiker

Auf der Verpackung von Lebensmitteln muss die Verwendung bestimmter Zutaten wie Erdnüssen oder Sellerie, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, angegeben werden.

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Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln

Frau betrachtet eine Verpackung vor Supermarktregal

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben finden sich immer häufiger auf Lebensmitteletiketten oder in der Werbung. Die EU-Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel legt europäisch einheitliche Anforderungen bei der Verwendung dieser Angaben fest.

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Haltbarkeit, Füllmenge & Co.

Lebensmittelkennzeichnung

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist ein wichtiges Instrument der Verbraucherinformation. Das Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist auf EU-Ebene bereits weitgehend harmonisiert.

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Das staatliche Bio-Siegel

Logo des Bio-Siegels, neues Fenster: Link zum Bio-Siegel

Das Bio-Siegel ist ein bedeutender Schritt zur Entwicklung des Bio-Marktes. Es kann auf freiwilliger Basis genutzt werden.

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Schutz von Herkunftsbezeichnungen und traditionellen Spezialitäten

Logos für geschützte geografische Angabe, geschützte Ursprungsbezeichnung und garantierte traditionelle Spezialitäten

Nürnberger Lebkuchen, Allgäuer Emmentaler oder Thüringer Rostbratwurst – diese Produkte sind nicht nur weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt, sie sind auch besonders geschützt.

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Hätten Sie's gewusst?

Statt der vielfach komplizierten chemischen Bezeichnungen werden Zusatzstoffe von Lebensmitteln mit E-Nummern gekennzeichnet.

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