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EU-Vorschriften zum Pflanzenschutz

Aktionsrahmen der Europäischen Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Die aktuellen Arbeiten zur Ausgestaltung eines neuen EU-Pflanzenschutzpaketes auf der Grundlage der "Thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden" sind zunächst abgeschlossen. Am 24. November 2009 und am 10. Dezember 2009 sind die Vorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates regelt die Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und ihren Wirkstoffen sowie weitere Fragen wie Parallelimporte, Kontrollen oder Aufzeichnungspflichten.

Ab dem 14. Juni 2011 ist die neue Pflanzenschutzmittelzulassungsverordnung (VO (EG) Nr. 1107/2009) anzuwenden, die vor allem die Anforderungen an die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln einheitlich in der gesamten Europäischen Union regelt. Zentrale Punkte der neuen Regelung sind u. a. die Erhöhung des Schutzniveaus für Verbraucher, Anwender und die Umwelt, eine größere Harmonisierung bei der Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die gegenseitige Anerkennung von Pflanzenschutzmittelzulassungen, mit der Folge der weiteren Harmonisierung der Zulassungssituation und der Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen sowie Verbesserungen beim Schließen von Bekämpfungslücken.

National wird aktuell eine Novelle der Pflanzenschutzgesetzes erarbeitet, um einige notwendige Anpassungen sowie weitere EU-Regelungen zum Pflanzenschutz umzusetzen. Um bis zum Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes die Kontinuität bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu wahren, tritt am 14. Juni 2011 ein sogenanntes Übergangsgesetz in Kraft, das die Zuständigkeit der deutschen Behörden im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln regelt. Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass die bisherigen Zuständigkeiten der Bundesbehörden bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln über den 14.06.2011 hinaus bestehen bleiben und der bisherigen Rechtslage entsprechen.

Weitere Informationen zur zukünftigen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln finden Sie auf der Homepage der deutschen Zulassungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, unter folgender Adresse:
http://www.bvl.bund.de

Richtlinie 2009/128/EG

Die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden regelt die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Hierzu gehört die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, nationale Aktionspläne zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verabschieden, und Regelungen zur Sachkunde oder zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten zu schaffen. Die Allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sind ab 2014 anzuwenden.

Verordnung (EG) Nr. 1185/2009

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über Statistiken zu Pestiziden sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Daten über den Absatz und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erheben und an die Europäische Kommission zu übermitteln.

Richtlinie 2009/127/EG

Die Richtlinie 2009/127/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/42/EG betreffend Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden schreibt vor, dass neue Pflanzenschutzgeräte bestimmte europäische Normen erfüllen müssen. Sie sind künftig mit den CE-Kennzeichen zu versehen.

Die Vorschriften des EU-Pflanzenschutzpakets treten im Verlauf des Jahres 2011 in Kraft.

Eingestellt am:
14.06.11

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