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Strategiepapier zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau

Stand: Februar 2008

Feuerbrand ist eine Bakterienkrankheit (Erreger Erwinia amylovora), die besonders in Kernobst (Apfel, Birne, Quitte) zu großen Ausfällen führen kann. Von den ungefähr 40.000 Hektar Kernobst (Niederstammanlagen) in Deutschland sind derzeit - klimatisch bedingt - die Anbauregionen der südlichen Bundesländer am meisten gefährdet.

Besonders betroffen ist Baden-Württemberg mit circa 11.000 Hektar (ha) Apfel- und Birnenanlagen, davon allein im Bodenseegebiet rund 7.200 Hektar. Sollte der Klimawandel fortschreiten, wird es zu einer weiteren Ausbreitung der besonders betroffenen Gebiete kommen.

Seit 1993 kam es in vielen Ländern zu wirtschaftlichen Schäden durch Feuerbrand, einschließlich Rodungen stark befallener Anlagen. 2007 war ein besonders starkes Befallsjahr.

Auch wenn in Fachzeitschriften immer wieder neue Bekämpfungsmöglichkeiten angeboten werden und einige Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmittel verfügbar sind, so ist es bisher nicht gelungen, einen Ersatz für die Anwendung antibiotikahaltiger Pflanzenschutzmittel zu finden, der die notwendige Sicherheit bietet. Dennoch ist es weiterhin eine gesamtgesellschaftlich breit getragene Forderung, die Verwendung von Antibiotika aus Gründen des Verbraucherschutzes so weit wie möglich einzuschränken.

Erste Strategie im Jahr 2003 verabschiedet

2003 wurde eine erste auf fünf Jahre ausgerichtete Strategie verabschiedet, die von allen betroffenen Behörden des Bundes und der Länder sowie den betroffenen Verbänden des Obstbaus, der Imkerei, des Verbraucherschutzes sowie des Umwelt- und Naturschutzes getragen wurde. Diese Strategie wurde von allen grundsätzlich als erfolgreich eingeschätzt, das Ziel eines endgültigen Verzichts der Anwendung antibiotikahaltiger Pflanzenschutzmittel konnte jedoch noch nicht erreicht werden. Daher wurde vereinbart, die Strategie zu aktualisieren und weitere fünf Jahre weiterzuverfolgen, sie aber weiterhin jährlich zu überprüfen. Das Ziel dieser Strategie ist, den gesamtgesellschaftlichen Anforderungen umfassend und zielgerichtet nachzukommen.

Dieses Strategiepapier geht zunächst auf den Sachstand der Feuerbrandforschung, die Entwicklungen sowie die derzeit verfügbaren Bekämpfungsmöglichkeiten umfassend ein. Dabei werden Möglichkeiten im Rahmen der Kulturverfahren ebenso diskutiert wie direkte Bekämpfungsverfahren. Jeder beschreibende Block enthält am Ende eine Wertung der an der Entwicklung der Strategie beteiligten Experten.

Anwendung von Antibiotika geordnet beenden

Nach umfassender Diskussion wurde der Schluss gezogen, dass die Notwendigkeit, die Anwendung von Antibiotika zur Bekämpfung des Feuerbrandes geordnet zu beenden, sich aus der Bewertung möglicher Restrisiken und dem Gedanken des vorsorgenden Verbraucherschutzes ergibt. Es ist davon auszugehen, dass die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für die Anwendung antibiotikahaltiger Pflanzenschutzmittel nur noch für einen begrenzten Zeitraum gegeben ist. Alle bisher getroffenen Maßnahmen reichen derzeit nicht aus, um das Infektionsrisiko durch Feuerbrand soweit zu mindern, dass auf eine Anwendung von streptomycin-haltigen Pflanzenschutzmitteln gänzlich verzichtet werden kann. Vor diesem Hintergrund und den bestehenden Anstrengungen, durchgreifende Alternativen zur Bekämpfung des Feuerbranderregers mit antibiotikahaltigen Pflanzenschutzmitteln zu etablieren, soll diese Strategie eine kurz befristete und auf die unbedingt notwendigen Fälle beschränkte Anwendung von streptomycin-haltigen Pflanzenschutzmitteln zulassen, hat aber den gänzlichen Verzicht auf die Anwendung antibiotikahaltiger Pflanzenschutzmittel zum Ziel.

Eine umfassende Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes ohne Antibiotika hat besonders folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Die Prädisposition der Obstbäume sollte durch geeignete Maßnahmen soweit verringert werden, dass nur ein nicht vermeidbares Befallsrisiko verbleibt.
  • Alle verfügbaren vorbeugenden Maßnahmen und Verfahren sollten ausgeschöpft werden.
  • Direkte Pflanzenschutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Feuerbrands (Anwendung von Pflanzenschutzmitteln) sind nur dann zu treffen, wenn es trotz aller Kulturmaßnahmen unausweichlich ist.
  • Die Vorschriften der Feuerbrandverordnung sollten überprüft und von den Ländern konsequent und möglichst einheitlich vollzogen werden.
  • Die separat erarbeitete auf den ökologischen Landbau ausgerichtete Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes ist weiterzuentwickeln.
  • Alle in der Strategie verankerten Maßnahmen müssen für Imker und Erwerbsobstbetriebe eine wirtschaftliche Produktion von Honig bzw. Obst weiterhin ermöglichen.
  • Das Schutzniveau des geltenden Lebensmittel- und Pflanzenschutzrechts ist besonders vor dem Hintergrund des vorsorgenden Verbraucherschutzes unbedingt einzuhalten.

Der sich anschließende Maßnahmenkatalog umfasst einen sehr breiten Ansatz. Er umfasst Maßnahmen im Bereich der Pflanzenbau- und Pflanzenschutzverfahren, der Pflanzenzüchtung, der Forschung, der Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmittel, des Streuobstes, der Imkerei, Möglichkeiten zur Problemeingrenzung, der Anpassung der Feuerbrandverordnung, des ökologischen Landbaus sowie der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings. Die Realisierung der Maßnahmen obliegt den beteiligten Behörden oder Verbänden. Für eine zu den Maßnahmen gehörende Genehmigung des Inverkehrbringens und der Anwendung von streptomycin-haltigen Pflanzenschutzmitteln durch das BVL wird durch das Strategiepapier bereits ein sehr enger Rahmen umrissen, der darüber hinaus an eine Reihe von Grundvoraussetzungen geknüpft ist.

Der ökologische Obstbau und die hier geltenden besonderen Anforderungen werden in dieser Strategie ebenfalls berücksichtigt. Details sind in einer eigenen Strategie aufgeführt, die weiterzuentwickeln ist.

Der Bundesausschuss Obst und Gemüse - Fachgruppe Obstbau - sowie die betroffenen Länder verpflichten sich, jeweils zum 1. Oktober des Jahres dem BMELV einen Bericht über die Feuerbrandsituation, die Ergebnisse des Honigmonitorings und die im Rahmen der Strategie ergriffenen Maßnahmen zur Feuerbrandprophylaxe vorzulegen.

Eine begleitende Arbeitsgruppe verfasst aus diesen Berichten sowie aus weiteren neuen Erkenntnissen einen Gesamtbericht, der mit den betroffenen Bundesressorts, den Ländern und den betroffenen Verbänden abgestimmt wird.

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