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Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist eine genossenschaftlich organisierte Solidargemeinschaft zur Absicherung berufsbedingter Unfallrisiken. Sie wird finanziell im Wesentlichen von den Beiträgen der Unternehmer und den Bundeszuschüssen getragen. Rechtsgrundlage bildet das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Versicherter Personenkreis

Pflichtversichert sind die land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmer, die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner sowie alle im Unternehmen - auch nur vorübergehend - beschäftigten Personen.

Für die Unternehmer und deren Ehegatten oder Lebenspartner besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, wenn die bewirtschaftete Fläche nicht größer als 0,25 Hektar ist. Dies gilt nicht für Spezialkulturen.

Aufgaben der Unfallversicherung

Unfälle verhüten ist besser als Unfälle zu entschädigen. Deshalb ist es wesentliche Aufgabe der Berufsgenossenschaften, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Hierzu stehen den Berufsgenossenschaften umfangreiche Instrumentarien zur Verfügung wie zum Beispiel die Beratung der Unternehmer durch Schulungskurse, Vorträge, Ausbildungsmaßnahmen, Beratung der Hersteller von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Ermittlung von Unfallursachen vor Ort, Überwachung der Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften.

Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder tritt eine Berufskrankheit auf, ist die Berufsgenossenschaft bemüht, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. Dies umfasst insbesondere die erforderliche Heilbehandlung, weitergehende Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation und die Entschädigung der Verletzten oder ihrer Hinterbliebenen durch Geldleistungen.

Beispielsweise beträgt in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung die Verletztenrente für die Unternehmer bei vollständiger Minderung der Erwerbsfähigkeit rund 933 Euro monatlich.

Finanzierung der Unfallversicherung

Beitragspflichtig zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung sind nur die Unternehmer. Die Beiträge werden risikoorientiert nach einem Arbeitsbedarfsmaßstab ermittelt. Der Arbeitsbedarfsmaßstab bietet eine praktikable Bemessung der menschlichen Arbeit unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen und Kulturarten in der Landwirtschaft. Das Unfallrisiko ist damit Grundlage für die Beitragsbemessung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, ohne einen angemessenen solidarischen Ausgleich zu vernachlässigen.

Aufgrund der regional unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten und des nicht einheitlich verlaufenden Strukturwandels bestehen erhebliche Beitragsunterschiede vergleichbarer Unternehmen in den einzelnen Regionen Deutschlands. Deshalb erfolgt seit 2011 eine partielle Lastenverteilung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Sie markiert einen wichtigen Schritt zu mehr innerlandwirtschaftlicher Solidarität und überregionaler Beitragsgerechtigkeit.

Um die Einkommenssituation in der Landwirtschaft zu verbessern, entlastet die Bundesregierung seit 1963 die beitragspflichtigen Unternehmer durch Zuschüsse. Sie ersetzen einen Teil der von den Unternehmern zu tragenden Umlage, reduzieren damit den individuellen Beitrag des Unternehmers und entlasten ihn unmittelbar bei den Betriebskosten. Gleichzeitig werden durch unterschiedlich hohe Entlastungsraten in den einzelnen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften regionale Belastungsunterschiede durch die Unfallversicherungsbeiträge angenähert.

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