Milch-Sonderprogrammgesetz
Seit dem 17. April 2010 gilt das Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz - MilchSoPrG).
Quelle: aid infodienst, Peter Meyer
Das Gesetz wurde am 16. April 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 410) verkündet. Damit ist schnell die rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen geschaffen worden, die zu dem in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen Sonderprogramm für die Landwirtschaft gehören. Mit diesen Hilfen wird ein wirksamer Beitrag geleistet, um die Liquiditäts- und Einkommenssituation der durch die Marktkrise besonders betroffenen Milcherzeuger, insbesondere der Erzeuger auf Grünlandstandorten, zu verbessern.
Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende Elemente:
- Eine Grünlandprämie für Milcherzeugungsbetriebe mit Grünland für die Jahre 2010 und 2011. Förderfähig sind dabei 3 Hektar Grünland je Kuh. Hierfür sind 2010 und 2011 jeweils 113 Millionen Euro vorgesehen (111 Millionen Euro Bundesmittel und 2 Millionen Euro EU-Mittel). Die Grünlandprämie beträgt für das Jahr 2010 39,14 Euro je Hektar und für das Jahr 2011 39,92 Euro je Hektar.
- Eine Kuhprämie in Höhe von 21 Euro je Kuh für Milcherzeugungsbetriebe für die Jahre 2010 und 2011. Dafür sind 2010 85 Millionen Euro und 2011 75 Millionen Euro vorgesehen. Die Maßnahme wird als De-minimis-Beihilfe gewährt, so dass hier die Obergrenze für diese Beihilfen (7.500 Euro je Betrieb innerhalb von drei Jahren) Anwendung findet.
- Eine zusätzliche Grünlandprämie in Höhe von 20,34 Euro je Hektar Grünland. Damit wird das EU-Sofortprogramm für den Milchsektor umgesetzt, aus dem Deutschland rund 61 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu ermöglichen, werden dafür verfügbare Daten aus dem Jahr 2009 zugrunde gelegt. Diese einmalig gewährte Prämie ist Ende Juni 2010 ausgezahlt worden.
- Stand:
- 09.11.11

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