BSE - Bovine Spongiforme Enzephalopathie
Vor 10 Jahren, am 24. November 2000, wurde BSE erstmals bei einem in Deutschland geborenen Rind bestätigt. Die "schwammartige Hirnkrankheit des Rindes" führt zu Veränderungen des Gehirns mit tödlichen Folgen.
Quelle: BMELV, Walkscreen
BSE gehört wie auch Scrapie zur Gruppe der "transmissiblen spongiformen Enzephalopatien" und ist damit eine anzeigepflichtige Tierkrankheit.
Tiergesundheit auch für den Menschen wichtig
Der Ausbruch von BSE hat die große Bedeutung der Tiergesundheit auch für den Menschen mehr ins Bewusstsein gerückt. Höchstwahrscheinlich kann BSE durch Lebensmittel übertragen werden und beim Menschen die neue Variante der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung (vCJK) auslösen. Dass in Deutschland bislang kein Fall von vCJK aufgetreten ist, ist auch auf das umfangreiche Kontroll- und Sicherheitspaket zurückzuführen.
Bislang 406 bestätigte Fälle
In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland über 20 Millionen Rinder auf BSE untersucht. Insgesamt wurden 406 Fälle von BSE amtlich festgestellt. In den Jahren 2008 und 2009 gab es jeweils zwei Fälle, im Jahr 2010 trat noch kein Fall auf (Stand: 18. November). Bisher ist in Deutschland noch kein BSE-Fall bei einem Rind aufgetreten, das nach dem 31. Dezember 2001 geboren wurde.
Umfangreiches Maßnahmenpaket führte zur Eindämmung der Seuche
Obwohl die Zahl der in der Europäischen Union entdeckten BSE-Infektionen in den vergangenen Jahren gesunken ist, bleibt das Thema BSE ein wichtiger Bereich der Risikovorsorge von Bund und Ländern. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat bislang alles nach aktuellem Kenntnisstand Mögliche und Sinnvolle getan, um BSE weiter einzudämmen.
Zu den zentralen Maßnahmen nach den Ausbrüchen der Tierseuche in Deutschland zählen die Einführung eines bundesweiten Systems zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit sowie neue Rechtsvorschriften, wie beispielsweise das Verfütterungsverbot von Tiermehl an landwirtschaftliche Nutztiere. Das nach der BSE – Krise neu gegründete Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) haben sich bewährt und sind zu einem wichtigen Bestandteil des Lebensmittelsicherheitssystems in Deutschland geworden. In den Bundesländern haben die zuständigen Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsbehörden ihre Kontrollen verstärkt. Auch als Konsequenz aus der BSE-Krise wurden der Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit in das Ministerium integriert.
Weitere Maßnahmen im Überblick:
- Erkrankte Rinder werden unter hohen Sicherheitsauflagen entsorgt.
- Strenge Futtermittelvorschriften wurden erlassen.
- Bei der Schlachtung werden bestimmte Organe von Rindern als Risikomaterial eingestuft und müssen entfernt werden.
- Nach wie vor werden alle ab einem bestimmten Alter geschlachteten Rinder mit speziellen BSE-Schnelltests untersucht. Bei Verdachts- oder Zweifelsfällen werden aufwendige Zusatzuntersuchungen durchgeführt.
Diese Regelungen werden regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüft und an das sich veränderte Risiko angepasst.
BSE-Forschung am FLI
Das BMELV hat als Reaktion auf die Tierseuche zahlreiche Forschungsvorhaben initiiert. So startete im Geschäftsbereich des BMELV am Friedrich-Loeffler-Institut Ende 2002 eine weltweit einzigartige BSE-Studie an lebenden Rindern. Sie brachte wichtige Erkenntnisse zum Weg des Erregers von der Aufnahme über die Nervenwege bis zum Gehirn der Rinder.
BSE Schnelltests
Seit dem 1. Januar 2009 müssen in Deutschland geborene und gehaltene Rinder, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden oder verendet sind, und die älter als 48 Monate alt sind, mit BSE-Schnelltests untersucht werden. Auch den übrigen 14 alten Mitgliedstaaten wurde gemeinschaftsrechtlich diese Altersgrenze eingeräumt. Für Rinder aus den neuen Mitgliedstaaten oder Drittländern gilt weiterhin: alle über 30 Monate alten gesund geschlachteten Rinder müssen im Rahmen der Schlachtung sowie jedes über 24 Monate alte not- oder krankgeschlachtete oder verendete oder getötete Rind muss auf BSE getestet werden.
Qualitätskontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette
Ein spezielles System mit Kennzeichnungsvorschriften und Qualitätskontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette soll die Rückverfolgbarkeit von Tieren und Lebensmitteln vom Acker bis auf den Teller garantieren und für die Verbraucherinnen und Verbraucher den größtmöglichen Sicherheitsstandard bei ihren Lebensmitteln gewährleisten.

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