Biopatente
Patente werden auf Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Der Patentinhaber erhält das Recht, die Benutzung der patentierten Erfindung anderen Personen und Unternehmen zu verbieten oder gegen Lizenzgebühr zu gestatten.
Zur Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in den Fällen "Brokkoli und Tomate" (G2/07 und G1/08) erklärt Bundesagrarministerin Ilse Aigner:
"Ich begrüße die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer. Endlich haben wir die Klarheit, die wir uns gewünscht haben. Konventionelle Züchtungsverfahren müssen eindeutig von der Patentierung ausgeschlossen sein. Das hat die Entscheidung klargestellt. Wir dürfen nicht zulassen, dass es zu einer kommerziellen Privatisierung unseres Naturerbes durch die Hintertür kommt. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes richtungsweisend."
Bei Patenten im Bereich der Biotechnologie spricht man von "Biopatenten". Konkret verbergen sich dahinter Patente auf Impfstoffe, auf
Diagnostika oder aber auch in Bereichen, die Pflanzen und Tiere berühren. Das Europäische Patentamt vergibt Biopatente auf
- Biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird,
- Pflanzen oder Tiere, wenn die Ausführungen der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist,
- biotechnische Verfahren oder ein durch diese Verfahren gewonnenes Erzeugnis, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt.
Keine Patente gibt es auf Pflanzensorten und Tierrassen und "im Wesentlichen biologische Verfahren" zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren.

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