Wo darf nicht mehr geraucht werden?
Antworten zum "Nichtrauchergesetz". Mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, das seit Anfang September 2007 gilt, besteht ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen. Hintergrund ist, das auch wenig Passivrauchen zu viel ist: Informationsblatt des Deutschen Krebsforschungszentrums (PDF).
Für die praktische Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes haben sich zahlreiche Fragen ergeben. Die Antworten auf die am häufigsten gestellten haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst.
Resultate 1 bis 10 von insgesamt 18
- Was hat sich in Bezug auf den öffentlichen Nahverkehr und die Eisenbahnen und der Einrichtung gesonderter Raucherräume geändert?
- Wann gilt das Rauchverbot in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs nach § 2 Nr. 2 Buchstabe b Bundesnichtraucherschutzgesetz (Linienbusse, Schulbusse, Taxen etc.)?
- Welche Regelungen sind für Züge vorgesehen?
- Fällt auch der Deutsche Bundestag unter den Regelungsbereich des Gesetzes?
- Welche Kriterien müssen die im Gesetzvorgesehenen speziellen Raucherräume erfüllen?
- Warum ist nicht vorgesehen, dass Inhaber des Hausrechts oder Betreiber von Verkehrsmitteln für die Durchsetzung der vorgesehenen Rauchverbote verantwortlich sind?
- Stimmt es, dass bis zu 1.000 Euro Bußgeld verhängt werden können?
- Arbeitsstättenverordnung: Was ändert sich für den Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber?
- Warum wird nicht einfach die Ausnahmeregelung in der Arbeitsstättenverordnung gestrichen?
- Was passiert mit Jugendlichen unter 18 Jahren, die auf der Straße rauchen?

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