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Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung) (SamEnV)

Die Samenverordnung regelt bundesweit und einheitlich die Anforderungen an die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren. Die Regelungen betreffen vor allem die Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, die eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz besitzen und somit nicht innergemeinschaftlich handeln.

Direkt zum Verordnungstext: Samenverordnung.

Gültig ab:
14.10.08

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