Zwischen Genuss und Alkoholmissbrauch – Verantwortungsvoller Umgang des Verbrauchers mit Wein
Rede zur 2. Speyerer Weintagung
- Datum:
- 15.04.10
- Ort:
- 67346 Speyer
- Redner:
- Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
zunächst freue ich mich, heute bei Ihnen die Gelegenheit zu haben, nicht nur – wie es sonst üblich ist – über die Weinerzeugung, sondern auch einmal über den Weinkonsum zu sprechen, und zwar verantwortungsvollen Weinkonsum.
Wein wird bekanntlich in Kultur und Geschichte an vielen Stellen wegen seiner belebenden Wirkung auf Geist, Körper und Seele gelobt. Schon in der Bibel steht (Psalm 104, 15): "Und dass der Wein erfreue des Menschen Herz...".
Deutschlands größter Dichter drückt es noch etwas deutlicher aus: "Lieb-, Leid- und Weines Trunkenheit, ob's nachtet oder tagt, die göttlichste Betrunkenheit, die mich entzückt und plagt."
Man stelle sich nur vor, in unserer heutigen Mediengesellschaft würde eine öffentliche Person, wie vor 200 Jahren Goethe, Weintrunkenheit als göttliche Betrunkenheit rühmen - sie würde sich mit Sicherheit massiver Kritik ausgesetzt sehen. Wer sich heutzutage in der Öffentlichkeit zum Weinkonsum bekennt, der muss zugleich auch die mögliche Kehrseite der Medaille bedenken.
Deswegen kommt verantwortungs- und maßvollem Weingenuss – und der Vermittlung eben dieser Botschaft – eine zentrale Bedeutung im Zusammenhang mit dem Thema Wein zu. Gerade erst vor einer Woche hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen ihr aktuelles Jahrbuch 2010 vorgestellt.
Die Ergebnisse, die sich insbesondere auf den jugendlichen Alkoholkonsum beziehen, stimmen doch sehr nachdenklich. So ist die Zahl der Jugendlichen, die mit Alkoholvergiftungen ins Krankenhaus eingeliefert wurden, in den letzten zehn Jahren um 170 Prozent gestiegen.
Erschreckend in diesem Zusammenhang ist, dass unter Jugendlichen das so genanntes "binge drinking" – landläufig als "Komasaufen" bezeichnet – immer mehr Verbreitung findet.
Und beim Alkoholkonsum, gemessen an reinem Alkohol, steht Deutschland weltweit an fünfter Stelle.
Es gibt aber auch Positives zu berichten. So ist trotz eines Anstiegs der Exzesse der Alkoholkonsum bei Jugendlichen seit Jahren generell rückläufig. Auch die Zahl der Opfer Alkohol bedingter Verkehrsunfälle ist in den vergangen drei Jahrzehnten um mehr als 40 Prozent bei den Verletzten und über 60 Prozent bei den Getöteten zurückgegangen.
Hier schlagen offensichtlich auch gesetzgeberische Maßnahmen zu Buche. Ich denke da vor allem an höhere Steuern auf so genannte "Alkopops" oder - im Hinblick auf den Straßenverkehr - an die Senkung der Promillegrenze.
Zwar spielt der Wein bei Alkoholmissbrauch eine eher untergeordnete Rolle – hier greifen die Konsumenten vor allem zu Bier, Spirituosen oder alkoholischen Mischgetränken. Trotzdem steht auch der Wein unter besonderer Beobachtung.
Dabei ist die Sache beim Wein sicherlich etwas differenzierter zu betrachten. Das hängt vor allem mit dem Gesundheitsaspekt zusammen. Wie bereits Frau Dr. Stein-Hammer ansprach, kann moderater Weinkonsum bei erwachsenen Menschen Herz-Kreislauferkrankungen vorbeugen. Das ist mittlerweile medizinisch anerkannt.
Bereits vor 200 Jahren wurde dieses Phänomen in Frankreich beschrieben, das wir als "Französisches Paradoxon" kennen. Dies darf jedoch kein Persilschein für ungehemmten Weinkonsum sein. Denn der gesundheitsfördernde Effekt gilt wirklich nur bei sehr moderatem Weinkonsum.
Die Wirkung ist ausdrücklich nicht zu übertragen auf Kinder und Jugendliche oder bestimmte Risikogruppen wie Schwangere. Diese Verbrauchergruppen sollten selbst moderaten Weinkonsum unter allen Umständen meiden.
Entsprechendes gilt natürlich auch für den Genuss von Wein in bestimmten Situationen – siehe Straßenverkehr – oder etwa im Zusammenhang mit der Einnahme von Medikamenten.
Wie vorsichtig mit der gesundheitsfördernden Wirkung von Wein umzugehen ist, zeigt auch die Diskussion um gesundheitsbezogene Angaben auf dem Etikett. So hat vor etwa einem Jahr in einem Rechtsstreit das Trierer Verwaltungsgericht entschieden, dass die Bezeichnung "bekömmlich" weder auf dem Weinetikett noch bei der Weinwerbung verwendet werden darf.
Die Begründung war, dass "bekömmlich" eine gesundheitsbezogene Angabe darstellt, die nach Gemeinschaftsrecht für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten sei. Da sich die Klägerin, eine Winzergenossenschaft, mit dem Urteil nicht zufrieden gab, ist das Verfahren nun vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig.
Die Marketingabteilungen der Unternehmen werden sich also in Zukunft mit dieser Thematik viel kritischer - oder soll ich sagen kreativer? auseinandersetzen müssen.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es mit den Verhaltensregeln des Deutschen Werberates bereits sehr wirkungsvolle Selbstbeschränkungen der Wirtschaft im Hinblick auf Alkoholwerbung aber auch auf Werbung für Kinder und Jugendliche oder für Sport oder hinsichtlich einer Verleitung zu missbräuchlichen Konsum gibt.
1. Maßnahmen von Wirtschaft und Verwaltung
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die Wirtschaft ihrer Verantwortung im Hinblick auf moderaten Weinkonsum immer mehr bewusst wird und diese Verantwortung auch wahrnimmt.
Damit erinnere ich wiederum an das, was meine Vorrednerin gesagt hat. Das Programm "Wine in moderation" ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie sich die Weinwirtschaft der Verantwortung für ihre Erzeugnisse stellt.
Aber auch andere Bereiche der Getränkewirtschaft zeigen sich vorbildlich und unternehmen große Anstrengungen, wenn es darum geht, vor den Gefahren von Alkoholmissbrauch zu warnen. Bierhersteller und Spirituosenindustrie haben verschiedene Kampagnen gestartet, um zum Beispiel Jugendliche und deren Eltern, Verkäufer in Gastronomie und Handel oder auch Schwangere zu informieren, zu schulen oder aufzuklären.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Maßnahmen und Projekte die von der Bundesregierung unterstützt und gefördert werden:
- Das Familienministerium hat zum Beispiel das Internet-Portal "Jugendschutz aktiv" eingerichtet und bereits 2005 die Aktion "Jugendschutz: Wir halten uns daran!" mit Plakaten, Flyern und Aufklebern ins Leben gerufen.
- Das Gesundheitsministerium fördert das Modellprojekt "HaLT – Hart am LimiT", das Kinder und Jugendliche für die Gefahren missbräuchlichen Alkoholkonsums sensibilisieren soll.
- Nicht zuletzt unterstützt unser Ministerium die Alkoholpräventionskampagne "Don’t drink too much – STAY GOLD" der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, die sich ebenfalls gegen exzessiven Alkoholkonsum wendet.
- Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die sich ebenfalls speziell an Jugendliche richtet.
Diese vielen Projekte sind wichtig und richtig. Deswegen werden sie kontinuierlich weiter ausgebaut. Unser Ziel muss es sein, dass solche Projekte eine wirkungsvolle und nachhaltige Schlagkraft entfalten.
Vielleicht ließe sich in dieser Hinsicht mit einer Bündelung der Kräfte sogar noch etwas mehr erreichen. So wäre zum Beispiel zu überlegen, ob die Getränkewirtschaft bei einzelnen Projekten nicht viel stärker Branchen übergreifend zusammenarbeitet.
Ich denke, dass etwa bei den genannten Themen "Jugendliche und Alkohol" oder "Alkohol in der Schwangerschaft" gemeinsame Kampagnen der Wein-, Bier- und Spirituosenhersteller durchaus erfolgreich sein könnten. Damit ließen sich Ressourcen besser nutzen und zugleich eine größere Außenwirkung entfalten.
Insgesamt beschreiben alle diese Maßnahmen einen Weg, den auch die Bundesregierung begrüßt. Dieser Weg scheint am Ehesten dazu geeignet zu sein, um eine erfolgreiche Alkoholprävention zu betreiben, weil er den mündigen Bürger in den Mittelpunkt stellt.
Die Regierungsfraktionen haben sich deswegen bereits im Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, bei der Alkoholprävention mehr auf die Förderung und die Entwicklung gemeinsamer Programme mit allen Beteiligten als auf gesetzgeberische Maßnahmen zu setzen.
Information und Aufklärung der Zielgruppen stehen bei uns im Vordergrund. Nach unserer Auffassung reichen die bestehenden Gesetze grundsätzlich aus, um wirkungsvoll gegen Alkoholmissbrauch vorgehen zu können.
2. Europäische und internationale Aktivitäten
Trotz dieser eindeutigen Positionierung dürfen wir aber nicht verkennen, dass an vielen Stellen Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt wird, um weitergehende regulatorische Maßnahmen zu ergreifen.
So haben beispielsweise die EU-Gesundheitsminister Anfang Dezember letzten Jahres unter schwedischer Präsidentschaft Ratsschlussfolgerungen zur Umsetzung der EU-Alkoholstrategie verabschiedet.
Des Weiteren arbeitet auch die Weltgesundheitsorganisation WHO an Maßnahmen, um schädlichen Alkoholkonsum einzudämmen. Der WHO-Exekutivrat verabschiedete Ende Januar diesen Jahres in Genf eine Resolution für eine globale Alkoholstrategie. Die Delegierten haben sich darauf verständigt, der Weltgesundheitsversammlung im kommenden Mai einen entsprechenden Entwurf zur Annahme vorzulegen.
Insbesondere Staaten mit strengeren Alkoholgesetzen drängen bei derartigen Gelegenheiten regelmäßig auf schärfere Gesetze und strengere Vorschriften. Das geht von höheren Alkoholsteuern über Werbeverbote und besondere Kennzeichnungen bis hin zu Vermarktungsverboten von alkoholhaltigen Getränken. Es handelt sich also teilweise um ganz konkrete Forderungen nach substanziellen Eingriffen in den Markt.
Bei diesen Diskussionen wird grundsätzlich kein Unterschied gemacht zwischen einzelnen alkoholischen Getränken - seien es Wein, Bier oder Spirituosen.
Wir lehnen aber ganz klar Alkoholsteuern auf Wein oder gar allgemeine Vermarktungsverbote ab. Für die Bundesregierung ist daher entscheidend, dass es hierbei zu keinen verbindlichen Vorgaben kommt, die uns in unserer nationalen Handlungsfreiheit einschränken.
So haben wir sowohl bei den EU-Ratsschlussfolgerungen als auch bei der WHO-Resolution erfolgreich durchgesetzt, dass die Bekämpfung des missbräuchlichen Alkoholkonsums vor allem als eine Aufgabe der Mitgliedstaaten angesehen wird.
Dem entsprechend ist in beiden Papieren festgehalten, dass jedes Land in Abhängigkeit seiner eigenen spezifischen kulturellen Situation selbst entscheiden soll, welche Präventionsmaßnahmen am besten geeignet erscheinen. Denn es ist ja hinlänglich aus Erfahrungen in anderen Ländern bekannt, dass selbst die strengsten Gesetze nicht immer zu den gewünschten Resultaten führen.
Ein weiteres Thema in diesem Zusammenhang ist die Kennzeichnung. Zurzeit wird auf EU-Ebene eine Überarbeitung der EU-Lebensmittelverordnung beraten. Dabei geht es um verbindliche Nährwertkennzeichnungen und die Angabe von Nährwertprofilen, die in der Lebensmittelbranche für kontroverse Debatten sorgen - Stichwort Ampelkennzeichnung.
Momentan sieht es ganz gut aus, dass auf die Weinwirtschaft diesbezüglich keine neuen Auflagen zukommen. Dabei haben wir weniger die Kommission als das Europäische Parlament auf unserer Seite.
So haben sich die Europa-Parlamentarier in einer Sitzung des federführenden Umweltausschusses am 16. März unter anderem dafür ausgesprochen, alkoholische Getränke von einer verpflichtenden Nährwertkennzeichnung auszunehmen.
Die Begründung der Parlamentarier war unter anderem, dass die Situation bei Lebensmitteln auf alkoholische Getränke nicht übertragbar ist und viele in Lebensmitteln enthaltene Nährstoffe dort gar nicht vorkommen.
Der Bericht soll dem Plenum nun Mitte Mai zu Abstimmung vorgelegt werden. Derartige Erfolge sind letztlich aber auch nur deswegen möglich, weil es in diesen Fragen zum Beispiel im Weinbereich bislang immer einen engen Schulterschluss der Weinbau treibenden Staaten sowohl auf europäischer als auf internationaler Ebene gab.
Das heißt nicht, dass im Einzelfall auch unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Ein gutes Beispiel hierfür sind die so genannten Piktogramme für Schwangere. In Frankreich sind bereits seit 2006 auf Verpackungen alkoholischer Getränke Warnhinweise an Schwangere in Text- oder Piktogrammform vorgeschrieben.
Diese Piktogramme befinden sich auch auf französischen Weinen und Spirituosen, die in Deutschland verkauft werden. Mit der Kennzeichnung sollen Frauen zu einem Alkoholverzicht in der Schwangerschaft bewegt werden, um Alkohol bedingte Schädigungen von Neugeborenen zu verringern.
Bis heute konnte allerdings kein Nachweis erbracht werden, dass die Piktogramme wirklich zum einem Rückgang der fetalen Schäden geführt hätten.
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat die Bundesregierung aber aufgefordert, zur weiteren Behandlung solcher Warnhinweise zu berichten. Wir werden daher prüfen, ob solche Warnhinweise eine wirksame Ergänzung der bisherigen Informations- und Präventionsstrategie der Bundesregierung darstellen würden.
Diese Informationsstrategie läuft bislang sehr erfolgreich durch die Verteilung von Broschüren und Informationsmaterial und durch Beratung in den Frauenarztpraxen.
Auch gibt es bereits auf freiwilliger Basis Erfolg versprechende Initiativen der deutschen Brauereiwirtschaft unter dem Motto "Aus Verantwortung zum Kind" oder der deutschen Spirituosenindustrie unter der Bezeichnung "Verantwortung von Anfang an".
3. Alkohol bei Großereignissen
Ein anderes Thema, aber nicht weniger unproblematisch, ist der Anlass bezogene Alkoholmissbrauch, bei dem Alkohol die Gewaltbereitschaft erhöht und damit sozusagen als Konfliktbeschleuniger wirkt.
Besonders typisch sind hier etwa Krawalle im Zusammenhang mit öffentlichen Großveranstaltungen wie Fußballspielen, Rockkonzerten oder auch Karnevalszügen.
In diesen Fällen hilft es oftmals wenig, an die Einsicht und das Verantwortungsbewusstsein der Beteiligten zu appellieren.
Hier sind gezielte zeitliche und auf Einzelfall begrenzte Maßnahmen erforderlich. Um die Probleme in den Griff zu bekommen, wird zum Beispiel von den Länderinnenministern und der Deutschen Bahn über allgemeine Alkoholverbote in Zügen nachgedacht.
Eine Vorreiterrolle hat hierbei ein niedersächsisches Privatunternehmen, die "metronom" Bahngesellschaft, übernommen, Bei der "metronom" gibt es seit 1. November 2009 ein absolutes Alkoholverbot, um auf diese Weise alkoholbedingte Ausschreitungen und Vandalismus in Zügen zu verhindern.
Ein dauerhaftes und flächendeckendes Verbot im gesamten bundesweiten Bahnverkehr, vor allem auf Fernstrecken, erscheint mir dagegen unverhältnismäßig, da es auch die große Mehrheit der verantwortungsbewussten Konsumenten treffen würde, die im Bistro oder Speisewagen gerne einmal ein Gläschen Wein genießen möchten.
Viel Ziel führender wäre es, solche Verbote ganz konkret auf Fahrten von und zu bestimmten Veranstaltungen auszusprechen. So etwas könnte zum Beispiel im Rahmen einer Allgemeinverfügung der Bundespolizei geregelt werden.
4. Beschränkungen beim Alkoholverkauf
Nicht weniger umstritten ist der Verkauf von Alkohol an Tankstellen. Um in erster Linie Jugendlichen den Zugang zu Alkohol zu erschweren, dürfen seit 1. März diesen Jahres in Baden-Württemberg Kioske, Supermärkte und Tankstellen ohne Gaststättenkonzession zwischen 22 Uhr nachts und 5 Uhr morgens keine alkoholhaltigen Getränke mehr verkaufen. Auch diese Maßnahme sorgte im Vorfeld für heftige Diskussionen. Viele Kritiker befürchten, dass sich die Jugendlichen nun vor 22 Uhr mit entsprechenden Mengen Alkohol eindecken – oder dies eben in Gaststätten tun.
Zudem haben wir ein nationales Jugendschutzgesetz, das die Abgabe von Alkohol an Jugendliche streng reglementiert. Dort heißt es: keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren und Abgabe von Spirituosen erst ab 18 Jahren. Leider mangelt es zu oft an der Durchsetzung dieser Vorschriften vor Ort. Das ist die große Schwachstelle.
Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Wir brauchen keine schärferen Gesetz oder noch mehr Verbote. Dies provoziert nicht nur weitere Umgehungen, sondern trifft auch viele, die es gar nicht treffen soll.
Welchen Sinn machen außerdem zusätzliche Verbote, wenn die Länder schon die Einhaltung der bestehenden Gesetze nicht garantieren können? Die Bundesregierung setzt daher auf den mündigen Verbraucher.
Das gilt auch und gerade beim verantwortungsbewussten Umgang mit Wein. Das Gute bei Wein ist, dass die Konsumenten diesbezüglich schon lange großes Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen. Wein sorgt gerade mit Blick auf missbräuchlichen Umgang selten für Schlagzeilen. Das mag zum Teil wirtschaftliche Gründe haben – wer es auf den reinen Alkoholkonsum abgesehen hat, der findet in anderen alkholhaltigen Getränken preiswertere Alternativen.
Das hat sicherlich aber auch kulturelle Gründe. Wein ist nun einmal ein Kulturgut, das in der Regel eben auch nur zu entsprechenden Anlässen getrunken wird. Hier hebt sich Wein sicherlich positiv von anderen alkoholhaltigen Getränken ab.
5. Schlusswort
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Wein ist ein Genussmittel. Es ist aber auch ein alkoholischen Getränk. Weil die Mehrheit der Weingenießer sehr verantwortungsvoll und maßvoll im Umgang mit diesem Kulturgut ist, unterliegt Wein unter alkoholischem Gesichtspunkt vergleichsweise geringen Auflagen.
Aus meiner Sicht ist es daher ganz wichtig, dass alle Beteiligten für einen verantwortungsvollen Umgang einsetzen. Das heißt natürlich nicht, dass wir missbräuchlichen und übermäßigen Alkoholkonsum verharmlosen dürfen.
Daran müssen wir mit Präventionsstrategien, mit Aufklärungskampagnen arbeiten, auch wenn Alkoholmissbrauch wohl nie ganz zu verhindern sein wird. Insgesamt bin ich sehr zuversichtlich, dass wir mit dem Selbstregulierungsansatz für die Wirtschaft – insbesondere was Wein betrifft - ein gutes Modell gefunden haben.
Ein Modell, das sowohl dem Genuss orientierten Weinliebhaber entgegenkommt als auch den gesellschaftlichen Interessen beim Schutz von Risikogruppen vor Alkoholmissbrauch Rechnung trägt.
In diesem Sinne freue ich mich nun auf eine spannende Diskussion!

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