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Aktuelle Lage des deutschen Branntweinmonopols

Rede im Rahmen der Generalversammlung des Verbandes Landwirtschaftlicher Verschlussbrennereien in Rheinland-Pfalz e.V.

Datum:
19.04.10
Ort:
66917 Saalstadt
Redner:
Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

1. Einleitung

Herzlichen Dank für Ihre Einladung zur diesjährigen Generalversammlung des Verbandes Landwirtschaftlicher Verschlussbrennereien in Rheinland-Pfalz hier in Saalstadt.

Herr Rutz hat in seinen einleitenden Worten bereits darauf hingewiesen: Die landwirtschaftlichen Brennereien stehen vor den entscheidenden Wochen und Monaten. Es geht schlicht und ergreifend um die Existenz der landwirtschaftlichen Brennereien.

2. Bedeutung der Brennereien für die Landwirtschaft

Lassen Sie mich zunächst einmal festhalten: Die landwirtschaftlichen Brennereien sind ein wichtiger Bestandteil der Landwirtschaft. Der deutsche Weg in der Alkoholerzeugung hat sich bewährt.

Wir setzen nicht auf die industrielle Produktion. Wir setzen auf die dezentrale Erzeugung in kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Brennereien, die in enger Verbindung zu den landwirtschaftlichen Betrieben stehen. Ihre Arbeit als landwirtschaftliche Brennereien leistet einen vielfältigen Beitrag. Sie verbinden Ökologie und Ökonomie erfolgreich miteinander:

  • Die landwirtschaftlichen Brennereien stärken durch ihre – im Übrigen: umweltfreundliche – Kreislaufwirtschaft, den sog. Schlempe-Dünger-Kreislauf, die Wirtschaftskraft des landwirtschaftlichen Betriebs.
  • Die Verarbeitung der Erzeugnisse in Brennereien ist ein zusätzliches Einkommensstandbein für die landwirtschaftlichen Betriebe.
  • Die Klein- und Obstbrennereien unterstützen die Pflege der Kulturlandschaft und den Erhalt der biologischen Vielfalt.
    Nehmen Sie unsere Streuobstwiesen zum Beispiel als Refugium des Artenreichtums für Flora und Fauna. Gerade in diesem Jahr wird das Internationale Jahr der Biodiversität begangen.
  • Außerdem sind Sie in den ländlichen Räumen ein wichtiger Teil durch ihren Anteil an der Wertschöpfung und durch die Bereitstellung von Arbeitsplätzen – in den Brennereien selbst sowie in den vor- und nach gelagerten Betrieben. Im Nachbarort von Saalstadt, nämlich in Weselberg, hat ein in ganz Deutschland bekannter Brennapparate-Hersteller (Fa. Eugen Schmitt) seine Produktionsstätte.

3. Bedeutung des Branntweinmonopols für Rheinland-Pfalz

Das Branntweinmonopol ist auch und gerade für Rheinland-Pfalz sehr wichtig. In Rheinland-Pfalz und insbesondere hier auf der Sickinger Höhe zwischen Landstuhl und Zweibrücken, gibt es rund 125 kleinere und mittlere Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien mit einem Gesamtumfang an regelmäßigen Brennrechten von rund 46.000 Hektolitern sowie rund 1.200 Klein- und Obstbrennereien, sogenannte Abfindungsbrennereien, und rund 23.600 Stoffbesitzer, vor allem in den Wein- und Obstanbaugebieten.

Statistisch kann nachgewiesen werden, dass es in den Gemeinden mit landwirtschaftlichen Brennereien auch noch die meisten landwirtschaftlichen Hauptbetriebe gibt.

Diese Ausführungen machen deutlich: Das Branntweinmonopol ist nach wie vor ein wichtiges nationales Förderinstrument zur Stützung landwirtschaftlicher Betriebe, zur Entwicklung des ländlichen Raumes und zum Erhalt wertvoller Kulturlandschaften. Gerade weil die landwirtschaftlichen Brennereien nicht in den Kornkammern unseres Landes angesiedelt sind, bedürfen sie besonderer Aufmerksamkeit seitens der Politik. Ich kann Ihnen versichern, die haben Sie.

4. Zukunft des Branntweinmonopols aus nationaler Sicht

Das kann ich Ihnen in zweifacher Funktion zusagen. Als Bundestagsabgeordnete stehe ich weiter zu der einstimmigen Entschließung des Bundestages vom Mai 2008. Darin haben alle Fraktionen bekräftigt, dass die jetzige nationale Förderung im Rahmen des Branntweinmonopolgesetzes für die Zukunft nach wie vor von existenzieller Bedeutung ist.

Auch als Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stimme ich dem uneingeschränkt zu. Ich weiß viele meiner Parlamentskollegen und -kolleginnen im Ringen um eine weitere Verlängerung des Branntweinmonopols an meiner Seite.

Deshalb haben sich auch die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag eindeutig dazu bekannt. Unser Ziel ist es, durch eine Verlängerung der EU-Ausnahmeregelung ein Fortbestehen des Branntweinmonopols zu sichern.

Meine Damen und Herren, es kommt in der Politik wahrlich nicht häufig vor, dass man sich so einig ist. Bei der Verlängerung des Branntweinmonopols sind wir es – zumindest was Deutschland angeht. Aus deutscher Sicht stünde das Branntweinmonopol nicht zur Diskussion. Sie wissen selbst, das war nicht immer so.

5. Rückblick auf frühere nationale Bedrohungen des Branntweinmonopols

Für die Insider unter den Zuhörern seien hier nur noch einmal im Zeitraffer die Stichworte bezüglich der früheren "nationalen Bedrohungen" genannt:

  • Im Jahre 1990 erfolgte im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands die Prüfung, ob das Branntweinmonopol abgeschafft oder auf die neuen Länder ausgedehnt werden soll (das Branntweinmonopol wurde auf die neuen Länder ausgedehnt),
  • Im Jahre 1996 wurde im Rahmen des Regierungsprogramms „Schlanker Staat“ beschlossen, die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, nämlich die Verwertungsstelle, teilweise zu privatisieren (dieses Projekt wurde schließlich nicht weiter aufgegriffen) und
  • Im Jahre 1999 wurde das Branntweinmonopol im Rahmen des Haushaltssanierungsgesetzes nicht abgeschafft, sondern lediglich reformiert mit dem Ziel, die Fördermittel auf Landwirte zu konzentrieren.

Um es auf den Nenner zu bringen: Wie und ob das Branntweinmonopol nach 2010 weitergeführt wird, entscheidet Brüssel.

6. Zukunft des Branntweinmonopols aus EU-Sicht

Das gilt auch, wenn es sich um ein deutsches Gesetz handelt für ausschließlich deutsche Brennereien, dessen Finanzausstattung (80 Millionen Euro pro Jahr) ausschließlich aus dem Bundeshaushalt kommen. Nach dem Verständnis der Europäischen Union sind dies aber produktionsbezogene bzw. Betriebsbeihilfen.

Obwohl dies ursprünglich gar nicht die Idee des Branntweinmonopols war, sondern wie so oft eine Idee des Staates angesichts klammer Kassen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vor 34 Jahren machte aus dem einstigen rentablen Finanzmonopol jedoch ein Stützungssystem für die landwirtschaftlichen Brennereien.

Seitdem steht das Monopol immer wieder zur Debatte. Denn Betriebsbeihilfen im Agrarsektor sind in der EU verboten. Aus Sicht der EU-Kommission als oberster Wettbewerbshüterin sollen für alle Produkte die gleichen Bedingungen in der gesamten Europäischen Union gelten.

Erinnern Sie sich noch an das Jahr 2001? Damals legte die Kommission bereits einen Vorschlag zum Ende des Branntweinmonopols ohne jegliche Übergangsfristen vor. Das allerdings konnte Deutschland verhindern.

Die jetzige Ausnahmeregelung basiert auf der EU-Alkoholmarktverordnung von 2003, die uns eine Verlängerung bis 31. Dezember 2010 zusicherte.

Seit dem hängt dieses Datum wie ein Damoklesschwert über den landwirtschaftlichen Brennereien in Deutschland. 256 Tage sind es noch bis dahin und deshalb ist ein klares Signal aus Brüssel dringend notwendig. Von deutscher Seite sind wir seit langem aktiv, um endlich eine Entscheidung herbeizuführen.

7. Bisherige Überzeugungsarbeit bei der Kommission

Wir – und unter "wir" möchte ich jetzt auch ausdrücklich die Brennereiverbände, Bundestagsabgeordnete, Europaabgeordnete und einige Landesregierungen mit einschließen – wir haben alles getan, um die Europäische Kommission von der Notwendigkeit einer Verlängerung des Branntweinmonopols zu überzeugen.

So hat der bayerische Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Herr Helmut Brunner, am Nachmittag des 3. März 2009 den stellvertretenden Generaldirektor der Europäischen Kommission Herrn Lars Hoelgaard zu einem Gedankenaustausch empfangen, nachdem dieser am Vormittag eine landwirtschaftliche Einzelbrennerei in Feldkirchen und eine landwirtschaftliche Genossenschaftsbrennerei in Bad Aibling besichtigt hatte und dort hautnah erleben konnte, wie die Bullen genüsslich die Kartoffelschlempe schlürften. An dieser Stelle möchte ich mich beim bayerischen Brennereiverband und beim bayerischen Landwirtschaftsministerium für die hervorragende Organisation dieses Besuches bedanken.

Landwirtschaftsminister a.D. Peter Hauk, seit kurzem CDU-Fraktionschef im Stuttgarter Landtag, erläuterte im März des vergangenen Jahres dem stellvertretenden Generaldirektor der EU-Kommission, dem aus Dänemark stammenden Lars Hoelgaard, in einem zweistündigen Hubschrauber-Rundflug über die Schwäbische Alb die Vorzüge und Schönheit der Streuobstwiesen.

Die bayerische Staatsregierung und der Dachverband aller im Branntweinmonopol arbeitenden Brennereiverbände, die Union Deutscher Agraralkoholerzeuger und -verarbeiter, organisierten Mitte März 2009 in der bayerischen Vertretung in Brüssel einen Parlamentarischen Gästeabend. Dabei erläuterten der damalige Amtschef des bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Herr Huber, und der Präsident der deutschen Brennereiverbände, Herr Martin Empl, Europaabgeordneten und Kommissionsbeamten Funktionsweise und Sinn und Zweck des Branntweinmonopols.

Ende Mai 2009 besichtigte Lars Hoelgaard auf gemeinsame Einladung der Europaabgeordneten Christa Klaß und des Verbandes der rheinischen und saarländischen Klein- und Obstbrenner Abfindungsbrennereien in der Eifel im Landkreis Bitburg-Prüm.

Ich denke, all diese Veranstaltungen haben nachhaltig bei Herrn Hoelgaard gewirkt. Die persönlichen Eindrücke vor Ort können ein noch so geschickt geführtes Gespräch in Brüssel oder ein Argumentationspapier nicht ersetzen.

Eigentlich hätte die Kommission entsprechend des 2003 vereinbarten Kompromisses auch bis Ende letzten Jahres einen Bericht über das Branntweinmonopol mit einem geeigneten Vorschlag für die Zukunft vorlegen sollen. Bisher warten wir noch darauf.

Geht es also weiter? Wenn ja, wie? Diese Fragen stellen nicht nur Sie sich, daran arbeiten Frau Bundesministerin Aigner und das gesamte BMELV sehr intensiv.

Zwei Bedingungen haben sich mittlerweile herauskristallisiert, unter welchen Umständen eine weitere Verlängerung des Branntweinmonopols möglich wäre. [Der Konjunktiv ist hier übrigens bewusst gewählt, denn noch ist nichts sicher. Die EU-Kommission hat nach wie vor das alleinige Vorschlagsrecht für Legislativtexte der EU. Gibt es keinen Vorschlag, ist in 256 Tagen Schluss.]:

  1. Wenn überhaupt, wird das Branntweinmonopol ein definitiv letztes Mal um einige Jahre verlängert.
  2. Ohne die Vereinbarung eines konkreten Ausstiegsplans zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission besteht von Seiten der EU-Kommission keinerlei Bereitschaft überhaupt noch einmal zu verlängern.

Das war die Grundlage, auf die sich Frau Bundesministerin Ilse Aigner bereits im letzten Jahr mit der bis vor kurzem amtierenden Kommissarin Mariann Fischer Boel geeinigt hatte.

Das BMELV verhandelte mit der Unterstützung der Kollegen des Bundesfinanzministeriums und der Bundesmonopolverwaltung sehr intensiv über alle Einzelheiten eines Ausstiegs.

Es ging dabei unter anderem um

  • die zulässigen Alkoholmengen,
  • die Höhe der Ausgleichsbeträge für die landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien,
  • den in Deutschland bestehenden Vorbehaltssektor für Kosmetika und
  • um die Frage, dass die Bundesmonopolverwaltung bislang Alkohol nur an Kunden verkauft, die ihren Sitz in Deutschland haben.

Ausgehend von mehreren Ausstiegsszenarien unsererseits, die jeweils mit der Brennereiwirtschaft zuvor besprochen worden waren, kristallisierte sich Ende des Jahres 2009 bzw. am 1. Februar 2010 ein Modell heraus, das sich aber als nicht durchsetzbar zeigte.

Letztendlich konnte Frau Bundesministerin Ilse Aigner dann am 29. März 2010 am Rande des Agrarrates die bilateralen Verhandlungen mit Kommissar Cioloş über das Ausstiegsszenario abschließen.

Hinsichtlich der zulässigen Jahreshöchstmenge für landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreideverschlussbrennereien könnte das bedeuten (auch hier rede ich weiterhin bewusst im Konjunktiv):

  • für 2011 540 000 Hektoliter (jetziger status quo)
  • für 2012360 000 Hektoliter und
  • für 2013180 000 Hektoliter.

Es ist das sogenannte "Drittel-Modell", weil die Alkoholmenge des Jahres 2011 jeweils um ein Drittel in den Jahren 2012 und 2013 reduziert werden soll.

Durch das voraussichtliche Abstellen des EU-Rechtstextes auf Kalenderjahre, wobei Sie weiterhin nach den Bestimmungen des Monopolgesetzes in Betriebsjahren Alkohol erzeugen, die im Oktober beginnen und Ende September des nächsten Jahres enden, könnten Sie noch zwei Betriebsjahre bis 2011/12 Alkohol im bisherigen Umfange erzeugen. Durch eine stärkere Alkoholproduktion im ersten Quartal des Betriebsjahres 2010/11 – hierfür gibt es noch keine Mengenbeschränkung – hätten wir Luft für das erste Quartal des Betriebsjahres 2011/12.

Dieses Ergebnis ruft bei Ihnen keine Begeisterungsstürme hervor, dessen bin ich mir bewusst. Aber die Alternative hätte geheißen: absolutes Ende in 256 Tagen. Noch ist dieser Plan nicht endgültig. Noch ist nichts in trockenen Tüchern. Noch ist mit Hindernissen und Querschüssen zu rechnen.

Entsprechend dem Stand von heute hat zwar der federführende Agrarkommissar Cioloş, jedoch noch nicht die neue Kommission als Kollegium den Ausstiegsplan gebilligt. Zurzeit läuft die sogenannte kommissionsinterne Abstimmung mit anderen Generaldirektionen, die sogenannte Interservice Consultation.

Weiterhin reicht es nicht aus, dass die Kommission den Bericht über das Branntweinmonopol und den Legislativvorschlag zur Verlängerung des Branntweinmonopols beschließt.

Die Ausnahmeregelung ist in der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation für Agrarprodukte verankert. Diese muss – nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon – im sog. ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geändert werden. Das heißt, letztlich muss die Verlängerung des Branntweinmonopols von den EU-Gesetzgebern, also vom Rat und vom Europäischen Parlament jeweils mehrheitlich beschlossen werden.

Im Rat bzw. im Agrarministerrat ist dies eine sog. qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten, das heißt 255 Ja-Stimmen von insgesamt 345 Ja-Stimmen, Malta hat drei Stimmen, Deutschland 29 Stimmen. Die Sperrminorität gegen die Verlängerung des Branntweinmonopols läge bei 91 Stimmen (Nein-Stimmen oder Enthaltung).

Im Agrarministerrat wird sich Frau Bundesministerin Aigner weiterhin mit allem Nachdruck bei ihren 26 Kolleginnen und Kollegen für eine Verlängerung des Branntweinmonopols bis 2013 für landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien sowie für Kleinbrenner bis 2017 einsetzen und alles dafür tun, dass eine klare Mehrheitsentscheidung für eine Verlängerung zustande kommt.

Im Europaparlament kenne ich meine engagierten Kolleginnen und Kollegen, die sich ebenfalls dafür stark machen. Allen voran seien aus Rheinland-Pfalz Christa Klaß und Dr. Werner Langen erwähnt.

Mit ihrer tatkräftigen Unterstützung will die Bundesregierung daran arbeiten, dass rechtzeitig vor Ablauf der befristeten Ausnahmeregelung die rechtsverbindlichen Beschlüsse im Europäischen Parlament und im Agrarministerrat zu Stande kommen.

8. Perspektiven nach dem Wegfall des Branntweinmonopols

Wir – Brennereiverbände, Landesregierungen, Bundesregierung - haben dann genügend Zeit, um uns Gedanken darüber zu machen, ob und ggf. wie wir die traditionelle Alkoholerzeugung in Deutschland weiter aufrechterhalten können.

Frau Bundesministerin Aigner hat im BMELV eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ergebnisoffen prüfen soll, ob und ggf. wie langfristig mit EU- und WTO-konformen Förderinstrumenten die traditionelle Alkoholerzeugung in Deutschland weiter aufrecht erhalten werden kann. Dabei ist auch die Frage zu prüfen, wer (Bund oder Länder) für eine solche Förderung zuständig wäre.
Aus unserer Sicht sollte weder eine Möglichkeit von vornherein ausgeschlossen noch von vornherein favorisiert werden.

In einer ersten Einschätzung sieht BMELV allerdings für die landwirtschaftlichen Brennereien auf Grund der sehr kleinen Brennereistruktur und der zunehmenden Liberalisierung des Agraralkoholmarktes eher Möglichkeiten in einer stärkeren Selbstvermarktung von Spirituosen und Sortenalkohol für Marktnischen als in einer Alkoholerzeugung für den Kraftstoffsektor (Bioethanol).

Doch zunächst geht es darum, die Verlängerung des Branntweinmonopols über den 31.12.2010 hinaus zu realisieren. Und die Zeit eilt sehr!!!

Ich möchte meine Ausführungen noch einmal zusammenfassen.

9. Zusammenfassung/ Ausblick

  1. Aus nationaler Sicht ist das Branntweinmonopol dieses Mal nicht gefährdet. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP hat sich eindeutig zum Fortbestand des Branntweinmonopols bis 2017 bekannt. Auch der Deutsche Bundestag hat sich in 2008 mit seiner Entschließung politisch klar für eine Verlängerung des Branntweinmonopols bis 2017 ausgesprochen.
  2. Zurzeit gibt es von Seiten der Kommission noch keine abschließende politische Entscheidung. Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand könnte eine Verlängerung des Branntweinmonopols über den 31. Dezember 2010 hinaus realisierbar sein.
  3. Das Auslaufen des Branntweinmonopols bedeutet meines Erachtens noch nicht zwangsläufig das Ende unserer traditionellen landwirtschaftlichen Brennereiwirtschaft. Dessen bin ich sicher. Brennereien gab es bereits, als es in Deutschland noch kein Branntweinmonopol gab. Und in der Pfalz entstand im Übrigen im Jahre 1750 die erste Kartoffelbrennerei in Deutschland. Das Branntweinmonopol wurde 1918 errichtet. Wichtig ist, dass alternative WTO- und EU-beihilferechtskonforme Fördermodelle eingehend von Bundesregierung, den Landesregierungen und den Brennereiverbänden zeitnah geprüft werden.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Pressemitteilung vom 12. April 2010

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