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Das EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel

Krisen frühzeitig begegnen: RASFF

Für die schnelle grenzüberschreitende Weitergabe von Informationen über Lebens- oder Futtermittel, von denen Risiken für Verbraucher ausgehen können, sorgt ein europäisches Schnellwarnsystem: RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed).

Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde im Jahre 2003 die Funktion der nationalen Kontaktstelle für das Schnellwarnsystem RASFF (Lebensmittel und Futtermittelsicherheit) übertragen. Durch den ständigen Austausch von Informationen und das Einleiten entsprechender Gegenmaßnahmen steuert das BVL dem Entstehen von Krisen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt entgegen. Das Systeme trägt dazu bei, dass möglicherweise gesundheitsschädliche Produkte nicht in Verkehr gebracht werden oder gezielt vom Markt genommen werden können.

Das BVL nimmt Meldungen der Länder über bestimmte Produkte entgegen, von denen Gefahren für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausgehen können. Nach einem vorgeschriebenen Verfahren werden diese Meldungen geprüft, ergänzt und an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union weitergeleitet. Andersherum unterrichtet das Bundesamt die zuständigen obersten Landesbehörden über Meldungen, die von Mitgliedstaaten in das Schnellwarnsystem eingestellt wurden.

Das Meldeverfahren

Stellen die Überwachungsbehörden eines Bundeslandes fest, dass von bestimmten Lebensmitteln oder Tierfuttermittel Gefahren für die menschliche Gesundheit ausgehen, unterrichten sie das BVL. Das Bundesamt überprüft alle eingehenden Meldungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit und leitet sie an die Europäische Kommission weiter (Upstream-Verfahren). Die Meldungen enthalten Informationen zur Art des Produkts, zu seiner Herkunft, den Vertriebswegen, zur Gefahr, die von ihm ausgeht und zu den getroffenen Maßnahmen.

Gehen die Meldungen von einem anderen Mitgliedsland der EU aus, erhält das BVL die Meldung von der Europäischen Kommission und leitet sie an alle Bundesländer weiter (Downstream-Verfahren). Von der Europäischen Kommission werden Meldungen nach der Übersetzung und einer Einstufung als Warn- oder Informationsmeldung an alle Kontaktstellen übermittelt. Zusätzlich sind diese Daten jederzeit in einer Datenbank abrufbar. Das BVL prüft, ob es sich bei dem mitgeteilten Sachverhalt um eine Gefahr handeln könnte, zu deren Abwehr Maßnahmen nach dem Produktsicherheitsgesetz zu prüfen sind.

Erhält das BVL Meldungen, die Informationen über bisher nicht bekannte Risiken für die menschliche Gesundheit zum Inhalt haben, so wird vor der Weiterleitung dieser Meldungen im Schnellwarnsystem das Bundesinstitut für Risikobewertung um eine toxikologische Bewertung gebeten. Auf der Basis dieser Bewertung entscheidet dann das BVL, ob eine Information über das Schnellwarnsystem erfolgt oder nicht.

Für Produkte, von denen ein Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht und die sich bereits im Handel oder beim Verbraucher befinden, werden Warnungen für die Öffentlichkeit, zum Beispiel in Form einer Pressemitteilung durch den Hersteller beziehungsweise Importeur oder die zuständige oberste Landesbehörde veranlasst.

Ausführlichere Informationen zum Thema RASFF gibt es beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie auf der Internetseite der Europäischen Kommission. Dort findet sich auch jeweils eine aktuelle Wochenübersicht der Meldungen im RASFF.

(Quelle: BVL)

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