Nationaler Strategieplan für die Entwicklung ländlicher Räume bis 2013
Der Nationale Strategieplan für die Förderung der ländlichen Entwicklung über die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stellt ein Instrument im Rahmen eines dreistufigen Planungsprozesses dar.
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Der nationale Strategieplan ist dabei das Bindeglied zwischen den Strategischen Leitlinien der EU, die die wesentlichen Herausforderungen, Ziele und Handlungsansätze aus europäischer Sicht beschreiben, sowie den Entwicklungsprogrammen der Bundesländer.
Der Rat der Europäischen Union hat am 20. September 2005 die Verordnung zur "Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER-Verordnung) erlassen. Diese Verordnung bildet den Rahmen für die 2. Säule der GAP im Zeitraum 2007 bis 2013. Die Politik für ländliche Räume soll die Reformen der 1. Säule der GAP flankieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Umsetzung der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und der Nachhaltigkeitsziele von Göteborg leisten. Die Politik für ländliche Räume verfolgt drei übergeordnete Ziele:
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft durch Förderung der Umstrukturierung, der Entwicklung und der Innovation,
- Verbesserung der Umwelt und der Landschaft,
- Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft.
Im Rahmen des so genannten Health Check und durch das EU-Konjunkturprogramm wurde die 2. Säule der GAP ab 2009 finanziell aufgestockt und dabei den neuen Herausforderungen Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt und Maßnahmen zur Abfederung der Umstrukturierung im Milchsektor sowie der Breitband-Internetinfrastruktur im ländlichen Raum besonderes Augenmerk geschenkt.
Der Nationale Strategieplan analysiert die wirtschaftliche, strukturelle, ökologische und soziale Situation ländlicher Räume und ihre Entwicklungspotenziale in Deutschland. Er enthält ein strategisches Gesamtkonzept sowie Prioritäten für jeden Schwerpunkt einschließlich einer Quantifizierung der Hauptziele und Indikatoren für die Begleitung und Bewertung. Darüber hinaus wird die Kohärenz der Fördermaßnahmen mit anderen Politiken auf nationaler und europäischer Ebene sichergestellt sowie die regionale Verteilung der auf Deutschland entfallenden EU-Mittel dargestellt.
In den Entwicklungsprogrammen legen die Regionen (Bundesländer) entsprechend ihrer spezifischen Ausgangslage und in Übereinstimmung mit der Nationalen Strategie die konkreten Fördermaßnahmen und deren Dotierung fest. Die Regionen sind für die Erstellung und Umsetzung der Entwicklungsprogramme zuständig.
Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in weiten Teilen den Anwendungsbereich der ELER-Verordnung ab. Die GAK bildet somit einen inhaltlichen Kern der Entwicklungsprogramme. Deutschland hat deshalb – wie in der Vergangenheit – der Europäischen Kommission eine nationale Rahmenregelung auf Basis der GAK zur Genehmigung vorgelegt. Die Bundesländer können in ihren Programmen darauf Bezug nehmen.
Die Vernetzung der Aktivitäten zur ländlichen Entwicklung erfolgt in Deutschland auf Bundesebene durch die Deutsche Vernetzungsstelle. Deren Aufgaben sind in einem eigenen Bundesprogramm geregelt. Insgesamt werden Deutschland für die Förderperiode 2007 bis 2013 rund 9,1 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung stehen. Damit liegt Deutschland hinter Polen und etwa gleichauf mit Italien an zweiter Stelle aller Mitgliedstaaten. Hinzu kommen nochmals fast neun Milliarden Euro für die nationale Kofinanzierung und an zusätzlichen nationalen Fördermitteln. In der Summe werden folglich über die deutschen Entwicklungsprogramme rund 18 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln für die ländlichen Räume bereit gestellt. Dies sind durchschnittlich gut 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die meisten Mittel werden für Agrarumweltmaßnahmen, die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe, landwirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen, die Dorfentwicklung sowie die Ausgleichszulage für von der Natur benachteiligte Gebiete ausgegeben.

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