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EU-Bio-Logo seit 1.7.2010 verbindlich, deutsches Bio-Siegel bleibt

Seit dem 1. Juli 2010 ist für Biolebensmittel das neue EU-Bio-Logo von der Europäischen Kommission verbindlich vorgeschrieben.

Die Regelung gilt für vorverpackte Biolebensmittel, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt worden sind und die strengen Normen der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen.

Das Logo besteht aus einem stilisierten Blatt auf grünem Grund. Es wird in einem Übergangszeitraum von zwei Jahren auf dem Markt eingeführt.

Nähere Informationen der EU

Zusätzlich zum verpflichtenden neuen EU-Bio-Logo können die Hersteller ihre Biowaren auch weiterhin mit dem deutschen Bio-Siegel und den Zeichen der privaten Verbände kennzeichnen.

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