Kontrolle im ökologischen Landbau
Die Einhaltung der Bestimmungen in den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau in Deutschland wird durch die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassenen Kontrollstellen gesichert.
Kontrolleurin besichtigt mit Landwirt die Felder, Quelle: BLE / Thomas Stephan
Erzeuger und Verarbeiter müssen genau angeben, auf welchen Flächen, in welchen Gebäuden und mit welchen Einrichtungen produziert wird. Die Betriebe sind verpflichtet, alle Betriebsmittel und Erzeugnisse, die in die Betriebe hineingehen, auf allen Verarbeitungsstufen genau zu erfassen und zu protokollieren.
Alles, was vom Hof oder Betrieb verkauft wird, muss in den Büchern belegt sein:
- Was?
- Wie viel?
- An wen?
So wird die Rückverfolgung der Öko-Produkte bis zum Erzeuger sichergestellt.
Mindestens einmal jährlich inspiziert die Kontrollstelle den gesamten Betrieb. Außerdem kann jederzeit eine unangemeldete Kontrolle stattfinden. Die Kosten der Kontrolle müssen die überprüften Betriebe tragen.
Aufgrund Änderungen der EU-Rechtsvorschriften sind seit dem 1. Juli 2010 neue Codenummerm der Öko-Kontrollstellen zu verwenden (die Reihenfolge des Aufbaus der einzelnen Codenummer wurde EU-weit einheitlich).

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