Ökologisch bewirtschaftetes Dinkelfeld, Quelle: BLE / Thomas Stephan
Ökologischer Landbau in Deutschland
Stand: Januar 2012
Diese Informationsschrift soll eine einführende Übersicht über den ökologischen Landbau in Deutschland geben. Die gesetzlichen Regelungen, die mit dem Öko-Landbau befassten Verbände sowie die Entwicklung und Förderung der ökologisch wirtschaftenden Betriebe werden vorgestellt.
- 1. Was ist ökologischer Landbau?
- 2. Qualität der Öko-Lebensmittel
- 3. EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
- 4. Öko-Landbaugesetz
- 5. Kontrolle
- 6. Öko-Betriebe in Deutschland
- 7. Einkommenssituation
- 8. Förderung des ökologischen Landbaus
- 9. Bio-Siegel
- 10. Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)
- 11. Forschung
- 12. Förderpreis Ökologischer Landbau
- 13. Ausblick
- 14. Links
1. Was ist ökologischer Landbau?
Der ökologische Landbau hat in unterschiedlichen Formen eine lange Tradition. So wurde 1924 die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise eingeführt und auch der organisch-biologische oder der naturgemäße Landbau gehen mit ihren Ursprüngen weit ins letzte Jahrhundert zurück.
Der Hauptgedanke der ökologischen Landwirtschaft ist ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur. Der landwirtschaftliche Betrieb wird dabei vor allem als Organismus mit den Bestandteilen Mensch, Tier, Pflanze und Boden gesehen. Die ökologischen Landbaume-thoden wollen - stärker als andere Anbaumethoden -
- einen möglichst geschlossenen betrieblichen Nährstoffkreislauf erreichen. Futter- und Nährstoffgrundlage soll der eigene Betrieb sein,
- die Bodenfruchtbarkeit erhalten und mehren und
- Tiere besonders artgemäß halten.
Folgende Maßnahmen stehen dabei im Vordergrund:
- kein Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln, Anbau wenig anfälliger Sorten in geeigneten Fruchtfolgen, Einsatz von Nützlingen, mechanische Unkraut-Bekämpfungsmaßnahmen wie Hacken und Abflammen;
- • keine Verwendung leicht löslicher mineralischer Düngemittel, Ausbringen von organisch gebundenem Stickstoff vorwiegend in Form von Mist oder Mistkompost, Gründüngung durch Stickstoff sammelnde Pflanzen (Leguminosen) und Einsatz langsam wirkender natürlicher Düngestoffe;
- Pflege der Bodenfruchtbarkeit durch ausgeprägte Humuswirtschaft;
- abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen mit vielen Fruchtfolgegliedern und Zwischenfrüchten;
- keine Verwendung von chemisch-synthetischen Wachstumsregulatoren;
- begrenzter, streng an die Fläche gebundener Viehbesatz;
- Fütterung der Tiere möglichst mit hofeigenem Futter, wenig Zukauf von Futtermitteln;
- weitgehender Verzicht auf Antibiotika.
Ökologischer Landbau ist besonders auf Nachhaltigkeit ausgelegt.
Er erhält und schont die natürlichen Ressourcen in besonderem Maße und hat vielfältige positive Auswirkungen auf die Umwelt, zum Beispiel:
Bodenschutz
Ökologische Landbaumethoden fördern die Humusbildung und das Bodenleben. In den Feldern und Wiesen der Ökobauern sind Biomasseanteile und mikrobielle Aktivität in der Regel höher als im konventionellen Landbau. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit steigt an. Krumenverluste durch Erosion werden weitgehend vermieden.
Gewässerschutz
Ökologischer Landbau belastet das Grund- und Oberflächenwasser in der Regel weniger mit Nährstoffen, wie zum Beispiel Nitrat, als der konventionelle Landbau. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Mittel schließt den Eintrag solcher Pflanzenschutzmittel aus. Weil die Viehhaltung an die Fläche gebunden ist, fallen meist nicht mehr Nährstoffe durch Mist und Gülle an, als den Pflanzen auf den hofeigenen Flächen problemlos zuge-führt werden können.
Artenschutz
Durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und das niedrige Düngeniveau wird die Vielfalt des Tier- und Pflanzenlebens gefördert. Auf den Öko-Flächen finden sich häufig mehr Arten, als auf den konventionell bewirtschafteten Flächen.
Tierschutz
Eine artgerechte Haltung der Tiere entspricht den Prinzipien des ökologischen Landbaus und wird garantiert. Den Tieren wird unter anderem genügend Auslauf gewährt. Die Haltungsbedingungen werden regelmäßig überprüft.
2. Qualität der Öko-Lebensmittel
Um die Qualität eines Lebensmittels zu ermitteln, müssen nicht nur die speziellen Eigenschaften des Produktes, sondern auch die seiner Erzeugung und Verarbeitung bemessen und nachgewiesen werden. Allerdings steht die Wissenschaft bisher noch am Anfang, wenn es darum geht eine objektive Bewertung von Erzeugnissen aus verschiedenen Produktionsverfahren vorzunehmen. Nachweislich erzielen Bioprodukte jedoch aus chemisch-analytischer Sicht häufig bessere, in mehreren Fällen gleich gute und nur in seltenen Fällen schlechtere Qualitätsmerkmale als konventionelle Produkte. Da der Einsatz von chemischen und synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln bei Bioprodukten verboten ist, gibt es kaum Rückstände dieser Stoffe. Dies bestätigt sich immer wieder in den Untersuchungen über amtliche Lebensmittelkontrollen. Gelegentlich treten allerdings auch bei Bioprodukten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln zum Beispiel durch Abdrift von konventionell bewirtschafteten Nachbarfeldern, durch die Belastung des Bodens mit persistenten Pflanzenschutzmitteln oder durch Kontamination mit Umweltschadstoffen auf.
Eine zunehmende Anzahl von Verbrauchern ist Lebensmittelunverträglichkeiten ausgesetzt. Bio-Lebensmittel bieten diesen Verbraucherkreisen häufig ein bedeutend geringeres Allergiepotential, da gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau nur eine sehr begrenzte Anzahl von Zutaten, Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen für Bio-Produkte zulässig ist. Diese sind ausdrücklich in so genannten Positivlisten aufgeführt. Allein bei den Zusatzstoffen sind nur 47 von über 300 zugelassen, also nur rund ein Sechstel und diese auch nur eingeschränkt und produktbezogen. Damit ist im Vergleich zu konventionellen Lebensmitteln die Zahl der im Produkt möglicherweise vorkommenden verwendeten Stoffe um ein Vielfaches geringer. Einzelne Erzeugerverbände schränken die Zusatzstoffe noch weiter ein. Wichtig für den Verbraucher ist, dass diese Stoffe bis zur Kleinstmenge in der Regel auf der Verpackung einzeln aufgeführt werden. Damit hat der Verbraucher Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und die Möglichkeit über die Auswahl der Lebensmittel die Aufnahme von Zusatzstoffen zu reduzieren.
Es gibt sowohl Untersuchungen, die einen höheren Gehalt an Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen und sekundären Pflanzenstoffen bei pflanzlichen Bio-Produkten nachgewiesen haben, als auch Untersuchungen, die keinen signifikanten Unterschied zwischen ökologisch und konventionell erzeugten Produkten festgestellt haben. Eine abschließende Bewertung liegt nicht vor.
Bio-Obst und Bio-Gemüse enthalten in der Regel weniger Nitrat und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Einige Untersuchungen weisen auf höhere Trockenmassegehalte ökologischer Erzeugnisse im Vergleich zu konventionellen Produkten hin. Dabei ergibt sich in einigen Fällen, dass der niedrigere Wassergehalt höhere Gehalte an wertgebenden Inhaltsstoffen bei Bio-Produkten zur Folge hat. Pflanzliche Bio-Produkte haben oft höhere Gehalte an den von Ernährungswissenschaftlern als wertvoll angesehenen sekundären Pflanzenstoffen.
Für die Qualitätsbewertung tierischer Produkte aus dem ökologischen Landbau hat die artgerechte Haltung und Fütterung einen entscheidenden Stellenwert. Jedes Tier hat ein Recht auf Platz, Licht und frische Luft, so dass jedem Tier Zugang zu Auslauf und Weideflächen zugestanden wird. Vollspaltböden sind bei Rinder-, Schweine- und Schafhaltung verboten. In Bio-Eiern konnten weniger Rückstände von Antibiotika und anderen unerwünschten Stoffen, sowie ein höheres Dottergewicht als bei Eiern von konventionell gehaltenen und gefütterten Hennen nachgewiesen werden. Auch gab es bisher keinen nachgewiesenen BSE-Fall bei Rindern, die auf einem biologisch geführten Betrieb geboren und aufgezogen wurden.
Bisher gibt es noch keine umfangreichen wissenschaftlichen Untersuchungen darüber, ob der regelmäßige Verzehr von ökologisch produzierten Nahrungsmitteln generell für die Gesundheit förderlicher sein kann als der Verzehr konventionell erzeugter Produkte. Es gilt fest zu halten, dass Lebensmittel generell die Gesundheit nicht gefährden dürfen. Eine Untersuchung des Max Rubner-Institutes kam zu dem folgenden Ergebnis: "Die Frage, ob sich Bio-Käufer generell gesünder ernähren, ließ sich bisher nicht eindeutig beantworten. Daher wurden auf Basis der Daten der Nationalen Verzehrstudie II 13.000 Personen im Alter von 18 bis 80 Jahren umfangreich charakterisiert. Die Ergebnisse zeigen, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Einkauf von Bio-Lebensmitteln und dem Ernährungsverhalten und Lebensstil gibt.
Bio-Käufer ernähren sich gesünder, sind häufiger Nicht-Raucher und sportlich aktiv. Insgesamt praktizieren sie einen gesundheitlich besser zu bewertenden Lebensstil als Nicht-Bio-Käufer. Beim Kauf von Lebensmitteln spielen Aspekte einer gesunden Ernährung genauso eine Rolle wie altruistische Kriterien." (siehe www.mri.bund)
3. EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
In der "Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und ihren Durchführungsbestimmungen " (EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau) wird genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Sie knüpft an den Basisrichtlinien der "Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen" (IFOAM) an, in der rund 750 Verbände aus über 100 Nationen organisiert sind.
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau schützen die Verbraucher vor Täuschungen und verhindert unlauteren Wettbewerb - europaweit. Ihren Standards müssen alle in der Europäischen Union erzeugten und verkauften Öko-Produkte entsprechen. Auch die Bezeichnungen von Lebensmitteln dürfen keinen irreführenden Eindruck erwecken.
Die Regelungen der so genannten Basisverordnung enthalten Ziele und Grundsätze der ökologischen Produktion sowie auf Dauer angelegte Einfuhrregelungen. Hohe ökologische Produktionsstandards sind einzuhalten. Seit dem 01.07.2010 muss das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion (kurz EU-Bio-Logo) bei vorverpackten Lebensmitteln aus der EU auf der Verpackung erscheinen. Für aus Drittlän-dern eingeführte Erzeugnisse ist die Verwendung des EU-Bio-Logos fakultativ. Zusätzlich zum EU-Bio-Logo ist eine Herkunftsangabe in den Formen "EU-Landwirtschaft", "Nicht-EU-Landwirtschaft" und "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft" vorgeschrieben. Die gleichzeitige Verwendung staatlicher Siegel wie das vertraute Bio-Siegel und auch die Verwendung privater Logos wie die der Anbauverbände ist weiterhin möglich. Die Kennzeichnung und Werbung für strengere Verbände- oder Markenstandards ist möglich. GVO-Produkte sind verboten (GVO = Gentechnisch veränderte Organismen). Lediglich der allgemein auf 0,9 % festgesetzte Kennzeichnungsschwellenwert für das unbeabsichtigte Vorhandensein von zugelassenen GVO gilt auch für ökologische Erzeugnisse. Das Kontrollsystem ist risikoorientiert ausgerichtet.
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau schreiben Erzeugern und Verarbeitern genau vor, wie sie produzieren und welche Stoffe sie dabei verwenden dürfen. Was in so genannten Positiv-Listen nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf auch nicht verwendet werden. Dasselbe gilt für die Verwendung von Zutaten, die nicht aus der Landwirtschaft stammen.
Grundsätzlich müssen alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Landbau stammen, bis zu 5 Prozent sind streng geregelte Ausnahmen möglich. Zutaten in ökologischer Qualität sind nicht immer ausreichend verfügbar. Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erlauben daher die Verwendung einiger Zutaten aus konventioneller Landwirtschaft, wenn diese für die Herstellung eines Erzeugnisses notwendig und in ökologischer Qualität nachweislich weder in der EU erzeugt noch importiert werden können. Das sind zum Beispiel ausgewählte exotische Früchte oder einige Gewürze und Öle. Erst bei mindestens 95 % Öko-Anteil kann ein Lebensmittel als Öko-Produkt verkauft werden und mit dem Bio-Siegel, dem EU-Bio-Logo oder anderen Bio-Logos gekennzeichnet werden. Beträgt der Öko-Anteil an den Zutaten weniger als 95 %, darf unter bestimmten Voraussetzungen im Verzeichnis der Zutaten auf die Biozutaten hingewiesen werden. Diese Produkte dürfen nicht als "bio" oder "öko" bezeichnet werden. Hervorhebungen sind nicht zulässig.
Landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel aus Staaten, die nicht der EU angehören, dürfen in der EU nur dann als Öko-Ware vermarktet werden, wenn dort konforme oder gleichwertige Regelungen sowohl im Hinblick auf die Produktionsvorschriften als auch in Bezug auf die Kontrollmaßnahmen gelten. Bei der Einfuhr achten die zuständigen Kontrollbehörden ganz besonders auf die Gleichwertigkeit und die Einhaltung der Regeln.
Die Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln ist untersagt und gentechnisch veränderte Organismen oder ihre Derivate dürfen nicht verwendet werden.
Die Kernpunkte der EU-Regelungen sind:
Pflanzenbau:
- Umstellungsvorschriften für Betriebe mit pflanzlicher Produktion,
- Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit durch spezielle Bodenbearbeitung und mehrjährige Fruchtfolgen,
- ergänzende Düngemittel und Pflanzenschutzmittel nur sofern sie in speziellen Positivlisten aufgeführt sind und
- grundsätzliche Verwendung von ökologisch vermehrtem Saat- und Pflanzgut.
Tierhaltung:
- Umstellungsvorschriften für Betriebe und Tiere aus nicht ökologischer Herkunft,
- flächengebundene Tierhaltung,
- grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung, das nach Ablauf von Übergangsfristen mit Ausnahme von Kleinbetrieben für alle Tierhaltungen gilt,
- Fütterung mit ökologisch erzeugten Futtermitteln,
- Erhaltung der Tiergesundheit vor allem durch Förderung der natürlichen Widerstandskraft und
- höchstmögliche Verbrauchersicherheit durch regelmäßige Kontrollen und Herkunftsnachweis für ökologisch erzeugtes Fleisch.
Die Erzeugnisse der Aquakultur und Meeresalgen sowie die Weinbereitung sind nunmehr auch in dem Anwendungsbereich der EU-Rechtsvorschriften enthalten. Zur Weinbereitung sind detaillierte Durchführungsvorschriften noch nicht verabschiedet.
Die Produktion von Meerestieren und Meeresalgen ist im Ökolandbau ein relativ neuer Wirtschaftszweig. Sie wurde entwickelt, weil die gezielte Aufzucht und Haltung von Wasserorganismen (Aquakultur) einen immer höher werdenden Stellenwert auch in Bezug auf die hiervon zu unterscheidende Seefischereiproduktion erlangt hat
Mit der ökologischen Aquakultur wird das Ziel verfolgt, die Erzeugung von hochwertigen Erzeugnissen bei minimaler Belastung der aquatischen Umwelt zu sichern.
Die Details der EG-rechtlichen Regelungen sind ab 1. Juli 2010 gültig. Auch hier hat die artgerechte Tierhaltung wie im ökologischen Landbau generell oberste Priorität.
Bislang gibt es streng gesehen nur "Wein aus biologisch erzeugten Trauben". Mit speziellen Regelungen für die Kellerwirtschaft abgestimmt auf die Prinzipien der Verarbeitung im ökologischen Landbau sollen künftig über die Erzeugung der Trauben hinaus ausgewählte önologische Verfahren zur Anwendung kommen. Wann eine entsprechende Regelung verabschiedet wird, ist derzeit offen.
Das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion (neu, kurz EU-Bio-Logo) muss seit dem 01.07.2010 bei vorverpackten Lebensmitteln aus der EU auf der Verpackung erscheinen, wobei es eine am 1. Juli 2012 endende zweijährige Übergangsfrist vor allem für Verpackungsmaterial gibt. Für aus Drittländern eingeführte Erzeugnisse ist die Verwendung des EU-Bio-Logos fakultativ. Zusätzlich zum EU-Bio-Logo ist eine Herkunftsangabe in den Formen "EU-Landwirtschaft", "Nicht-EU-Landwirtschaft" und "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft" vorgeschrieben.
Sind alle landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe des Erzeugnisses in einem Land erzeugt worden (mindestens 98 %), so kann die Angabe "EU" oder "Nicht-EU" durch die Angabe des Landes ersetzt oder um diese ergänzt werden. Bei der Angabe "EU" oder "Nicht-EU" können kleine Gewichtsmengen an Zutaten außer Acht gelassen werden, sofern die Gesamtmenge der nicht berücksichtigten Zutaten 2 Gewichtsprozent der Gesamtmenge der Ausgangsstoffe landwirtschaftlichen Ursprungs nicht übersteigt
Zusätzlich zum EU-Bio-Logo dürfen auch weiterhin nationale Zeichen (s. Bio-Siegel) oder private Logos und Markenzeichen verwendet werden.
Ein weiterer umfangreich geregelter Bereich sind die Durchführungsbestimmungen für Drittlandimporte. Sie sollen sicherstellen, dass in den Ländern, die nicht zur EU gehören, die Produktionsregelungen und Kontrollmaßnahmen für in der EU vermarktete Bio-Produkte denen der EU gleichwertig sind.
4. Öko-Landbaugesetz
Mit dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG) werden in Deutschland bestimmte Vollzugsaufgaben im ökologischen Landbau gebündelt und die Effizienz der Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau verbessert. Das Öko-Landbaugesetz wurde am 15. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt verkündet und zuletzt durch neuen Wort-laut mit Wirkung zum 01.01.2009 an die neuen EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau angepasst.
Es enthält Folgendes:
- Meldepflichten
Das Gesetz regelt, dass Kontrollstellen bei festgestellten Unregelmäßigkeiten oder Verstößen im Sinne der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau stets verpflichtet sind, diese an die für das jeweilige Unternehmen zuständige Behörde zu melden. Dies betrifft auch die Fälle, in denen die beanstandeten Erzeugnisse aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen. In Bezug auf die Informationspflicht in anderen Fällen von Unregelmäßigkeiten haben die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Überwachung der Kontrollstellen jeweils eigenständige Regelungen getroffen.
Jede Kontrollstelle muss ein Verzeichnis der in ihre Kontrolle einbezogenen Unternehmen führen und dieses im Internet den zuständigen Behörden, den Wirtschaftsbeteiligten und den Verbrauchern zugänglich machen.
Die Kontrollstellen haben nicht nur den zuständigen Behörden, sondern auch untereinander die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Aufgabenübertragung der Länder an die privaten Kontrollstellen
Die Landesregierungen können bestimmte Kontrollaufgaben an die im jeweiligen Land tätigen Kontrollstellen ganz oder teilweise übertragen.
Den Länderregierungen ist zudem die Möglichkeit gegeben, im Wege der Beleihung hoheitliche Aufgaben an die privaten Kontrollstellen zu übertragen.
Bündelung von Vollzugsaufgaben
Die folgenden Vollzugsaufgaben sind bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gebündelt:
- Zulassung der in Deutschland tätigen privaten Kontrollstellen einschließlich Erteilung der Codenummer und Entzug der Zulassung,
- Erteilung von Genehmigungen für die Vermarktung von aus Drittländern eingeführten Öko-Erzeugnissen und
- vorläufige Zulassung der Verwendung nichtökologischer Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs.
Kontrollpflicht in der Außer-Haus-Verpflegung
Gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen, wie Gaststätten, Kantinen, Großküchen, unterliegen, wenn sie Öko-Produkte gewerbsmäßig in Verkehr bringen, den Kontroll- und Kennzeichnungsvorschriften der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.
Straf- und Bußgeldvorschriften
Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 30.000 Euro Geldbuße drohen bei Verstoß gegen die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Dies gilt insbesondere für die missbräuchliche Bezugnahme auf den ökologischen Landbau in der Kennzeichnung und Werbung bei Öko-Erzeugnissen.
5. Kontrolle
Öko-Produkte müssen wie konventionelle Erzeugnisse die allgemein geltenden Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts erfüllen und werden durch die dort vorgesehenen Kontrollmechanismen überprüft.
Soll für Produkte eine Öko-Auslobung erfolgen, muss zusätzlich das nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau vorgesehene Kontrollsystem und verfahren durchgeführt werden. Entsprechend der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie das Kontrollverfahren allein durch staatliche Stellen oder als staatlich überwachtes privates System durchführen wollen. In Deutschland findet die letztgenannte Form Anwendung.
Auf Grund der föderalen Struktur sind in Deutschland 16 Überwachungsbehörden in den Ländern für derzeit 20 am Markt tätige und zugelassene Kontrollstellen zuständig.
Die privaten Kontrollstellen überprüfen und überwachen vor Ort die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Zwischen dem kontrollunterworfenen Betrieb bzw. dem Unternehmen und der Kontrollstelle wird ein Kontrollvertrag geschlossen. Betriebe bzw. Unternehmen verpflichten sich so, die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau einzuhalten und stimmen dem Standardkontrollprogramm der Kontrollstelle zu. Landwirtschaftliche Betriebe sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen werden mindestens einmal jährlich – bei Bedarf auch öfter – von ihrer Kontrollstelle geprüft. Die Kosten der Kontrolle müssen die überprüften Unternehmen tragen. Die Inspektion ist vorrangig eine Verfahrenskontrolle, die im Einzelfall durch Elemente der Endproduktkontrolle ergänzt wird. Risiko orientiert, stichprobenartig und auf jeden Fall bei begründetem Verdacht werden jedoch auch Boden- und Pflanzenproben genommen und Rückstandsanalysen durchgeführt.
Die Mindestkontrollanforderungen für landwirtschaftliche Betriebe, Aufbereiter, Lagerhalter, Händler und Einführer sind in Artikel 63 bis 92 der Durchführungsbestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau beschrieben.
Erzeuger und Verarbeiter müssen demnach genau angeben, auf welchen Flächen, in welchen Gebäuden und mit welchen Einrichtungen produziert wird. Die Betriebe sind verpflichtet, alle Betriebsmittel und Erzeugnisse, die in die Betriebe hineingehen, auf allen Verarbeitungsstufen genau zu erfassen und zu protokollieren. Alles, was vom Hof oder Betrieb verkauft wird, muss in den Büchern belegt sein – was, wie viel, an wen. So wird die Rückverfolgung der Öko-Produkte bis zum Erzeuger sichergestellt.
Seit Januar 2010 sind darüber hinaus den Kontrollstellen in Deutschland verbindliche detaillierte Maßnahmen der Qualitätssicherung des Öko-Kontrollverfahrens vorgeschrieben.
Vor dem Hintergrund des seit vielen Jahren außerordentlich stark wachsenden Marktes für Öko-Produkte in Deutschland ist es erforderlich, das Funktionieren des Kontrollsystems für den ökologischen Landbau in Deutschland im Einklang mit den bestehenden Rechtsvorschriften dauerhaft sicherzustellen, um auf der Grundlage einer soliden Kontrollqualität ein hohes Verbraucherschutzniveau sowie einen lauteren Wettbewerb zwischen den Kontrollstellen zu gewährleisten. Daher hat das BMELV die bereits etablierten detaillierten Kriterien für die Zulassung der privaten Kontrollstellen auf eine bundeseinheitliche rechtliche Grundlage gestellt: die Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung), die nach Zustimmung des Bundesrates (voraussichtlich im Frühjahr) in Kraft tritt.
Verzeichnis der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kontrollstellen
6. Öko-Betriebe in Deutschland
In Deutschland wirtschafteten Ende des Jahres 2010 21.942 landwirtschaftliche Betriebe auf 990.702 Hektar Fläche ökologisch nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, das sind 7,3 % der Betriebe auf etwa 5,9 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (siehe Tabelle 1 und Tabelle 2).
| Jahr | Fläche (Hektar) | Anteil an Agrarfläche insgesamt |
|---|---|---|
| * Aufgrund geänderter Erfassung in Thüringen mit den Vorjahren nicht voll vergleichbar. | ||
| 1996 | 354.171 | 2,1 |
| 1997 | 389.693 | 2,3 |
| 1998 | 416.518 | 2,4 |
| 1999 | 452.327 | 2,6 |
| 2000 | 546.023 | 3,2 |
| 2001 | 634.998 | 3,7 |
| 2002 | 696.978 | 4,1 |
| 2003* | 734.027 | 4,3 |
| 2004 | 767.891 | 4,5 |
| 2005 | 807.406 | 4,7 |
| 2006 | 825.538 | 4,9 |
| 2007 | 865.336 | 5,1 |
| 2008 | 907.786 | 5,4 |
| 2009 | 947.115 | 5,6 |
| 2010 | 990.702 | 5,9 |
| Jahr | Anzahl Betriebe | Anteil an Agrarbetrieben insgesamt |
|---|---|---|
| * Aufgrund geänderter Erfassung in Thüringen mit den Vorjahren nicht voll vergleichbar | ||
| 1996 | 7.353 | 1,3 |
| 1997 | 8.184 | 1,5 |
| 1998 | 9.213 | 1,7 |
| 1999 | 10.425 | 2,2 |
| 2000 | 12.740 | 2,8 |
| 2001 | 14.702 | 3,3 |
| 2002 | 15.626 | 3,6 |
| 2003* | 16.476 | 3,9 |
| 2004 | 16.603 | 4,1 |
| 2005 | 17.020 | 4,2 |
| 2006 | 17.557 | 4,6 |
| 2007 | 18.703 | 5,0 |
| 2008 | 19.813 | 5,3 |
| 2009 | 21.047 | 5,7 |
| 2010 | 21.942 | 7,3 |
Die meisten landwirtschaftlichen Öko-Betriebe in Deutschland sind in Verbänden organisiert. Hierzu gehören neben Bioland und Demeter, den größten bzw. ältesten Ökoanbauverbänden, weitere Organisationen wie Naturland, Biokreis, ECO-VIN-Bundesverband Ökologischer Weinbau, Gäa, Ecoland und Biopark.
Vertreter der Öko-Verbände, der ökologischen Lebensmittelverarbeiter und des Handels gründeten 2002 den "Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft" (BÖLW) als Spitzenverband für die gesamte Biobranche.
Die Richtlinien der deutschen Bioanbau-Verbände sind in einigen Punkten strenger als die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.
So kann zum Beispiel nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ein Betrieb unter bestimmten Umständen teilweise auf ökologischen Landbau umgestellt werden, während die Verbände immer eine Umstellung für den gesamten Betrieb vorschreiben.
Die Umstellung des gesamten Betriebes ist Voraussetzung für die Förderung in Deutschland.
7. Einkommenssituation
Für das WJ 2010/11 konnten Buchführungsergebnisse von 363 ökologisch wirtschaftenden Haupterwerbsbetrieben ausgewertet werden. Im Durchschnitt dieser Betriebe nahmen die Gewinne gegenüber dem Vorjahr um 29,9 Prozent auf 60.736 Euro zu (siehe Abbildung 1).
Umfangreiche Informationen zur Analyse der wirtschaftlichen Lage ökologisch wirtschaftender Betriebe sind (nur in deutscher Sprache) erhältlich unter dem Link http://berichte.bmelv-statistik.de/BFT-1310001-2010.pdf und auf der Homepage des Johann Heinrich von Thünen-Instituts unter http://www.vti.bund.de.
Abbildung 1: Entwicklung des Gewinns plus Personalaufwand je AK in ökologischen und vergleichbaren konventionellen Betrieben in Deutschland
8. Förderung des ökologischen Landbaus
Die Erzeugung ökologischer Produkte ist besonders umweltverträglich, schont die Ressourcen und sichert - besonders im ländlichen Raum - Arbeitsplätze.
Sie bedingt aber auch einen besonderen Bewirtschaftungsaufwand in der Landwirtschaft und auch eine höhere Arbeitsintensität bei der Verarbeitung. Öko-Produkte sind daher teurer als konventionelle Lebensmittel.
Der Einstieg in den ökologischen Landbau ist für die Betriebe besonders schwierig, weil sie erst nach einer Umstellungszeit von zwei bis drei Jahren Öko-Ware verkaufen dürfen. Erst nach mindestens zwölf Monaten der Umstellung dürfen die Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs als Umstellungsware vermarktet werden. Weiterhin müssen sich die neuen Öko-Betriebe häufig die Vermarktungswege ihrer Produkte erst erschließen.
Die Einführung des ökologischen Landbaus wird daher in Deutschland seit 1989 mit öffentlichen Mitteln gefördert. Bis 1992 geschah dies in einer Variante des Extensivierungsprogramms der EU, bei der im gesamten Betrieb keine chemisch synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmittel verwendet werden durften. Außerdem musste die Tierhaltung den Grundregeln des ökologischen Landbaus entsprechen.
Seit 1994 wird die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Rahmen von Agrarumweltprogrammen der Länder gefördert. Aktuelle Rechtsgrundlage der Förderung ist ab 01.01.2007 Artikel 36 a) iv) in Verbindung mit Artikel 39 der VO (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20.09.2005 in der jeweils geltenden Fassung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).
Nationale Rechtsgrundlage für die Förderung innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) nach den "Grundsätzen für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung" unter finanzieller Beteiligung des Bundes bildet das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe (GAK-Gesetz).
In diesem Rahmen wird die Förderung in der Regel im Verhältnis von 60 : 40 von Bund und Ländern finanziert. Kofinanzierungsmittel der EU können hierbei – wie auch bei den landeseigenen Programmen – in Höhe von 55 Prozent (im früheren Bundesgebiet) bzw. in Höhe von 80 Prozent (in den neuen Ländern und dem früheren Regierungsbezirk Lüneburg) der zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben in Anspruch genommen werden.
Im Jahr 2009 wurde die Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten aus ökologischem Landbau in Deutschland mit rund 137 Millionen Euro öffentlichen Mitteln gefördert. Im Rahmenplan 2010 bis 2013 der GAK ist die Förderung ökologischer Anbauverfahren in den Grundsätzen für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) wie folgt gestaltet:
| Kulturart | Beihilfen für die Einführung ökologischer Anbauverfahren je Hektar | Beihilfen für die Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren je Hektar |
|---|---|---|
| Gemüsebau | 480 Euro | 300 Euro |
| Ackerflächen | 210 Euro | 170 Euro |
| Grünland | 210 Euro | 170 Euro |
| Dauer- oder Baumschulkulturen | 900 Euro | 720 Euro |
In der GAK betragen die Fördersätze bei Ackerflächen und Grünland bei der Einführung jeweils 210 € je Hektar und bei der Beibehaltung jeweils 170 € je Hektar. Betriebe, die am Kontrollverfahren nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau teilnehmen, können 35 € je Hektar zusätzlich, jedoch höchstens 530 € je Betrieb erhalten. Die Länder können die in der Tabelle 5 aufgeführten Beträge um bis zu 20 % anheben oder um bis zu 30 % absenken.
Die Festsetzung der Prämien erfolgt durch die jeweiligen Bundesländer; die GAK gibt in-sofern den Rahmen vor. Maßgebend sind in jedem Fall die in den Landesförderrichtlinien verankerten Prämien, einsehbar unter www.oekolandbau.de; Einzeldaten findet man in der Rubrik "Erzeuger" bei "Ökonomie" und dort unter "Förderübersicht".
Die Verarbeitung und Vermarktung von Qualitätsprodukten, zu denen auch ökologisch erzeugte landwirtschaftliche Produkte zählen, wird im Rahmen der GAK gefördert. Von 1993 bis 2010 sind Fördermittel in Höhe von mehr als 30,6 Millionen Euro aufgewendet worden. Gefördert wurden Organisationskosten für Erzeugerzusammenschlüsse, die Erarbeitung und Durchführung von Vermarktungskonzeptionen sowie Investitionen von Erzeugerzusammenschlüssen bzw. von Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen, die mit ihnen oder mit einzelnen Biolandwirten auf vertraglicher Grundlage zusammenarbeiten.
9. Bio-Siegel
Das Bio-Siegel ist ein bedeutender Schritt zur Entwicklung des Bio-Marktes.
Es kann auf freiwilliger Basis genutzt werden. Der ihm zugrunde liegende Standard der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau sowie der Verzicht auf weitere Verfahrensschritte, wie Vergabe- oder Lizenzverfahren, erlaubt eine breite Anwendung, auch für Produkte aus anderen EU-Staaten und aus Drittländern. Ein staatliches Zeichen, das über den Standard der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hinausgeht, lässt das Gemeinschaftsrecht nicht zu
Mit dem Siegel können alle den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau unterliegenden unverarbeiteten und für den menschlichen Verzehr bestimmten verarbeiteten Agrarerzeugnisse gekennzeichnet werden, sofern die Voraussetzungen der Bezugnahme auf den ökologischen Landbau nach Artikel 23 der EG-Öko-Basisverordnung erfüllt sind, d. h. im Wesentlichen, dass die Erzeugnisse nach den Vorschriften der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert sind.
Da es auf den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau basiert, unterliegt es in vollem Umfang ihren Kontrollvorschriften. Die Durchführung der Kontrollen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder.
Zur gesetzlichen Absicherung des Siegels trat am 15.12.2001 das Öko-Kennzeichengesetz in Kraft. Einzelheiten zur Gestaltung und Anwendung des Bio-Siegels werden in der auf dem Öko-Kennzeichengesetz basierenden Öko-Kennzeichenverordnung geregelt, die am 16. Februar 2002 in Kraft trat. Die Öko-Kennzeichenverordnung eröffnet auch ausdrücklich die Möglichkeit, nationale oder regionale Herkunftsangaben im unmittelbaren Umfeld des Bio-Siegels anzubringen (z. B. Biozeichen Baden-Württemberg, Hessen und Rhön). Das Öko-Kennzeichengesetz wurde mit Wirkung vom 01.01.2009 an die neuen EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau angepasst.
Interessierten Marktteilnehmern gibt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in 53168 Bonn Auskunft.
Seit der Bekanntmachung des Siegels am 5. September 2001 haben 4.009 Zeichennutzer die Kennzeichnung von 63.803 Produkten (Stand: 31.12.2011) bei der Informationsstelle angezeigt. Insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Verarbeitung und Handel nutzen das Siegel. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher schafft das Siegel Transparenz und eine verlässliche Orientierungshilfe im Bio-Zeichendschungel.
Die Erzeuger profitieren von dem entstehenden Nachfragesog. Für sie bietet sich eine enorme Wachstumschance für den deutschen Bio-Markt, die es zu nutzen gilt. Verarbeitung und Handel schließlich ist ein unkompliziertes Zeichen an die Hand gegeben, mit dem nicht in den Wettbewerb eingegriffen wird und das zur Angebotssicherheit in ausreichender Menge rund ums Jahr beiträgt.
10. Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)
Das bisherige Bundesprogramm Ökologischer Landbau wurde mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 26. November 2010 für andere nachhaltige Formen der Landwirtschaft geöffnet. Die Überarbeitung des Programms ist weitgehend abgeschlossen. Im Gegenzug zur Erweiterung des Bundesprogramms um andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft wurde auch das Innovationsprogramm des BMELV für Forschung und Entwicklung für den Ökolandbau geöffnet.
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den ökologischen Landbau wurde im Jahre 2002 das Bundesprogramm Ökologischer Landbau aufgelegt. .Es soll ergänzend zu bestehenden Fördermaßnahmen zu einem nachhaltigen Wachstum beitragen, das mittelfristig auf einer ausgewogenen Expansion von Angebot und Nachfrage beruht.
Aufbauend auf der Identifikation von Problemen und Entwicklungspotenzialen setzen in dem Programm Fördermaßnahmen dort an, wo durch das Schließen von Förderlücken effizient Wachstum angeschoben werden kann.
Mit dieser Zielrichtung werden unterschiedliche Maßnahmen für alle Teile der Produktionskette einbezogen: von der landwirtschaftlichen Produktion über Erfassung und Verarbeitung, Handel, Vermarktung bis hin zum Verbraucher.
Seit Beginn des Programms wurden insgesamt über 700 Forschungsvorhaben unterstützt. Des Weiteren wurden über40 Maßnahmen konzipiert und umgesetzt, im Rahmen dreier Förderrichtlinien mehr als 300 Messeauftritte, mehr als 50 Projekte zur Information und Absatzförderung sowiemehr als 200 Betriebe vor oder während der Umstellungauf ökologischen Landbau gefördert.
Sowohl die Zusammensetzung dieses komplementären Maßnahmenbündels als auch die Konzepte der Einzelmaßnahmen wurden vor dem Hintergrund der Erfahrungen und wechselnden Rahmenbedingungen kontinuierlich angepasst.
Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Marktentwicklung wurde das Programm 2006 auf zentrale Aktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsstellung der deutschen Erzeuger und Verarbeiter konzentriert.
Das Programm war für 2002 mit 34,8 Millionen Euro, für 2003 mit rund 36 Millionen Euro und für die Jahre 2004 bis 2006 mit jährlich 20 Millionen Euro, für 2007 bis 2011 mit je 16 Millionen Euro ausgestattet. Für 2012 stehen wiederum 16 Millionen Euro zur Verfügung. Auf diesem finanziellen Niveau soll das Programm mittelfristig fortgeführt werden.
Mit der Umsetzung und Durchführung des Programms wurde die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beauftragt. Dort wurde zu diesem Zweck die Geschäftsstelle des Bundesprogramms eingerichtet.
11. Forschung
Das Institut für ökologischen Landbau gehört im Rahmen des neuen Forschungskonzeptes als eines von 15 Instituten zu dem Johann Heinrich von Thünen-Institut. Es befindet sich am Standort Trenthorst in Schleswig-Holstein.
Zu den Aufgaben des Institutes gehören Themen des ökologischen Landbaus und der Verarbeitung, Sicherheit und Qualität von ökologisch hergestellten Lebensmitteln. Künftig wird sich eine Vielzahl der BMELV-Ressortforschungsinstitute mit diesen Themen beschäftigen. Die Forschung wird interdisziplinär organisiert und sofern sinnvoll mit Forschungsaktivitäten zur konventionellen Agrar- und Ernährungswirtschaft verzahnt.
Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau wird ein Teil der Mittel zur Förderung von praxisorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verwendet.
12. Förderpreis Ökologischer Landbau
Mit dem Förderpreis möchte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Leistungen von ökologisch wirtschaftenden Betrieben in bestimmten Bereichen auszeichnen, die besonders zur Verbesserung des ökologischen Landbaus, seiner Produktionstechnik sowie der Umwelt- und Verbraucherfreundlichkeit beitragen.
Der Preis ist mit insgesamt bis zu 22.500 Euro dotiert. Informationen zu Voraussetzungen sowie Bewerbungsunterlagen sind im Internet abrufbar unter: www.foerderpreis-oekologischer-landbau.de.
13. Ausblick
Deutschland ist mit großem Abstand der Hauptnachfrager nach Bio-Produkten in der EU und steht weltweit nach den USA an zweiter Stelle.
Der Absatz (ohne Genussmittel und Außer-Haus-Verpflegung) an Lebensmitteln aus ökologischem Anbau am gesamten Umsatz mit Lebensmitteln in Deutschland erhöhte sich von 1,48 Milliarden Euro im Jahr 1997 auf geschätzte 5,9 Milliarden Euro im Jahr 2010. Das waren 3,4 Prozent des Lebensmittelmarktes. Der ökologische Landbau hat nach Einschätzung von Experten auch weiterhin ein deutliches Wachstumspotential.
Ökologischer Erzeugung sowie Produkten aus besonders artgerechter Tierhaltung und regionaler Herkunft kommen in der Agrarpolitik eine wichtige Rolle zu. Der ökologische Landbau ist Bestandteil der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands. Die ökologischen Produkte spiegeln zudem in besonderem Maße die Wünsche vieler Verbraucherinnen und Verbraucher wider und bieten in ihrem Sinne transparente Produktionsprozesse.
Damit der Absatz von Produkten aus ökologischen Landbau sich weiterentwickeln kann, sind zunehmende Initiativen seitens der Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere im Bereich der Vermarktung, sowie das Erreichen größerer Verbraucherschichten notwendig.
Nicht zuletzt liegt die Entwicklung des Ökolandbaus in der Hand der Verbraucher, die bereit sind, für ökologisch erzeugte Produkte höhere Preise zu bezahlen und damit auch die besonderen Umweltleistungen und Qualitätsmerkmale der Öko-Landwirte zu honorieren.
14. Links
- www.bmelv.de - Landwirtschaft - Ökologischer Landbau
- Zentrales Internetportal: www.oekolandbau.de
- Förderpreis Ökologischer Landbau: www.foerderpreisoekologischerlandbau.de
- Kennzeichnung von Ökoprodukten mit dem Biosiegel: www.bio-siegel.de
- Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft: www.bundesprogramm-oekolandbau.de
- Institut für ökologischen Landbau des Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei: www.vti.bund.de
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: www.ble.de
- Kontrollbehörden der Länder: www.oekolandbau.de/service/adressen/kontrollbehoerden/
- Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (aid) e.V.: www.aid.de
- Agrarmarkt Informationsgesellschaft mbH (AMI), Dreizehnmorgenweg 10, 53175 Bonn: www.marktundpreis.de
- Ökomonitoring-Programm des Landes Baden-Württemberg: www.oekomonitoring.cvuas.de
- Stiftung Ökologie & Landbau: www.soel.de
- Schweisfurth-Stiftung: www.schweisfurth.de
- Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL): www.fibl.org
- International Federation of Organic Agriculture Movements (IFOAM): www.ifoam.org
- Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft: www.boelw.de
- Bioland-Verband für organischen Landbau e.V.: www.bioland.de
- Biokreis e.V.: www.biokreis.de
- Demeter-Bund e.V.: www.demeter.de
- Bundesverbände Naturkost Naturwaren (BNN): www.n-bnn.de
- Bundesverband Ökologischer Weinbau: www.ecovin.org
- bioXgen, Bio-Produkte ohne Gentechnik, ein Praxishandbuch als Gemeinschaftsprojekt von BÖLW, FiBL und Öko-Institut: www.bioxgen.de
- Anti Fraud Initiative – eine internationale Vereinigung von Organisationen aus dem Ökolandbau, die sich weltweit gegen Betrug am Biomarkt einsetzt: www.organic-integrity.org
- Datenbank für Öko-Saatgut: www.organicxseeds.de
- Online-Verzeichnis kontrollierter Bio-Betriebe: www.bioC.info
- Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL): www.ktbl.de Fachthema Ökolandbau


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